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Unfallfrei oder doch nicht?!


Manu329IS
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Morgen,

 

wollte es erst in Verkehr und Recht schreiben, aber jetzt doch für "Allgmeine" entschieden. Folgendes:

 

Habe jetzt germerkt (eher gesagt die Werkstatt) das bei meinem Cabbi (vor 2 Monaten gekauft) die komplette Seite neu lackiert wurde (gehe natürlich von einem schwereren Unfall aus) Das Auto wurde mir als "Unfallfrei, ausser kleiner Schaden vorne links von Vorbesitzer - instandgesetzt - " verkauft. Jetzt da es warscheilich doch was grüßeres ist, meine Frage:

 

- Will den Verkäufer jetzt per Einschreiben anschreiben und auf jeden Fall was vom Kaufpreis zurück. Habe ich da Chancen? Weil er hat mir, bis auf den Schaden vorne links, zugesichert das er Unfallfrei ist. Wie ist es wenn er behaupetet er weiß davon nichts? Ist er trotzdem Verantwortlich dafür? Denke schon. Mindert ja jetzt auch meinen Wiederverkaufswert (werde es natürlich auf keine Fall verkaufen) aber theoretisch

 

 

@Admin: gerne könnt ihr den Beitrag in Verkehr und Recht verschieben - wo er halt besser rein passt

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hmm vielleicht hat er ja nur neu lackiert weil kratzer z.b. oder der lack an der seite einfach altersgemäß nicht mehr schön ist/war 8-/

 

aus dem grund ist meine linke seite ebenfalls lackiert, ohne unfall.

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Das glaubst Du, Gruft

 

Lass es von einem Fachmann anschauen, Unfälle werden selten so gut repariert, das Sie nicht sichtbar sind, wenn man weiß wonach man schauen muss.

Wenn er nur so lackiert wurde, zum Beispiel wegen Rost, muss das beim verkauf aber auf jedenfall mit angegeben werden.

Ein gut reparierter Unfall, gibts aber nicht oft, mindert m. M. nach den Wert eines so alten Autos nicht, eher im gegenteil wenn Neuteile verwendet wurden.

Allerdings wird oft geschlampt.

 

Wenn du in Bayern wohnen würdest könntest Du bei Totti vorbeischauen, der hat da ein Auge für, denke ich.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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ja kommt wirklich darauf anweswegen neu gelackt wurde. am einfachsten wäre es mal mit einem endoskop schweller und seitenteil innen abzusuchen. vor allem um versteckte roststellen die im zuge eines teilersatzes usw entstehen können, ausfindig zu machen und dem zu begegnen.

andererseits kann man so herausfinden wie groß der schaden war.

 

manchen leuten reichen ein paar kleinere einkaufsblessuren schon um neu lackieren zu lassen oder randalekratzer, beides verständlich. also erst den umfang feststellen, dann handeln.

wenn es was größeres zu sein scheint, würde ich direkt eine achsvermessung machen lassen, nicht dass es was schlimmes war.

IMG-20190521-WA0013.jpg

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Handhabe hast du nur wenn ihr die Unfallfreiheit im Kaufvertrag festgehalten hast.

 

Im übrigen, wie Arthur schon sagt, gerade bei einer kompletten Seitenlackierung ist es durchaus denkbar das Kratzer (der berühmte Schlüssel-Neid-Kratzer) die Ursache waren.

Wenn keine Schweißarbeiten oder bleibende Schäden vorhanden sind kann das Teil trotz allem Unfallfrei sein.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ok - danke schonmal. Was für einen Unfall sprechen würde: Fenster der Tür schließt nichht gut mit dem Verdeck ab. Es geht über das Verdeck, muss das Verdeck anheben damit die Tür richtig schließen kann.

Im Vertrag wurde festgehalten: Unfallfrei, ausser leichter Schaden vorne links durch Vorbesitzer - instandgesetz - (was ja eingentlich auch ein Widerspruch in sich ist)

Neue Reifen kommen jetzt drauf, da lass ich gleich mal Achsvermessung mitmachen. Und auf verdeckte Roststellen sollte ich auch suchen lassen ;-(

 

Also ihr malt mir wenig Chancen beim Verkäufer aus? Aber wenn mir eíne Werkstatt bestätigt, daß der PKW einen schweren Unfall hatte der instandgesetzt wurde, wie sieht es dann aus?

 

Wo kommt Totti denn her? Bin auch aus Bayern.

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naja das mit den fesnter lässt sich in 3 min. einstellen is ganz einfach.....es gibt 2 anschlagsschrauben.

 

wie gesagt solange du nix hast, was für einen unfall spricht, kannst du nich viel machen denke ich8-/

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Ihr habt es ja im Kaufvertrag festgehalten, ergo hättest du auch eine Handhabe wenn er wirklich verunfallt ist.

Die verstellte Scheibe und die Lackierung ist aber dafür kein Indiz, (hat meiner auch beides gehabt und ist trotzdem Unfallfrei) selbst eine falsche Spur wäre noch immer kein Beweis (genauso wie eine korrekte kein Beweis für unfallfreiheit ist), da kann genauso einer eine Bordsteinkannte genommen haben.

 

Der erwähnte leichte Vorschaden vorne wird der Kotflügel gewesen sein. Der ist nur geschraubt, gilt also auch wieder nicht als "richtiger" Unfallschaden.

 

Also lasse dich erstmal nicht verrückt machen nur weil einer in der Werkstatt mit seinem Lackschichtmessegerät posen wollte. :-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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Wenn Du einen Unfall nachweisen kannst, hast Du selbstverständlich alle rechtlichen Möglichkeiten.

Der Satz vom Vorbesitzer instand gesetzt beinhaltet aber eigentlich schon, dass dieses nicht fachgerecht gemacht wurde, es sei den er wäre Karosseriebauer gewesen.

 

Aber jede normale Werkstatt kann sich das mal anschauen, Profis sehen da einfach mehr

 

Totti kommt aus Pfaffenhofen an der Ilm, ist also fast nicht mehr Bayern, etwa 50km Nördlich von München. Hab ihn bloss genannt weil er unter anderem bei meinem Touring sofort am dach gesehen hat das der nicht unfallfrei ist (obwohl er das sein sollte). Schweißt auch mal Autos, kennt sich also schon aus.

Na ja, vielleicht gebe ich meinen wieder zurück, wenn er in 1 1/2 Jahren den TÜV nicht mehr schafft, fahre ihn ja erst seit 9 Jahren, oder warens 10??

Gruß

Oliver



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Ok - habt mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen. Was ich noch vergessen habe: ich benötige 2 Schlüssel für Auto. Einen für die Tür, einen für das Züngschloss. Verkäufer meinte (war natürlich auch beim Vorbesitzer) das da mal ne Alarmanlage dran war??!!! Werde jetzt gründlich durchchecken lassen und dann weitesehen.

 

"naja das mit den fesnter lässt sich in 3 min. einstellen is ganz einfach.....es gibt 2 anschlagsschrauben"

 

echt? weiß nur wie man die hinteren Scheiben einstellt. Vorne, wie geht? Türverkleidung ab und dann...?

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... müssten da 2 Langlöcher sein, in denen man die Scheibe verschieben kann.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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unfälle müssen erst angegeben werden wenn tragende teile beschädigt wurden. wenn bei dir zB nur die aussenhaut instandgesetzt wurde is das kein unfallwagen im eigentlichen sinne

Das war'n die besten, mein Lieber. Vom Rhein sein, das heißt: vom Abendland. Das ist natürlicher Adel. Das is Rasse. Sei'n Sie stolz drauf.

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unfälle müssen erst angegeben werden wenn tragende teile beschädigt wurden. wenn bei dir zB nur die aussenhaut instandgesetzt wurde is das kein unfallwagen im eigentlichen sinne

 

Richtig!..aber wenn die Tür und das Verdeck nicht mehr richtig schließt, kann man nicht mehr von "Unfallfrei" spechen.

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um das nochmal klar zu stellen: Die Tür schließt gut und das Verdeck auch. Nur das FEnster der Tür hängt überdem Verdeck (wenn ich die Tür schließe) ich mach da mal ein Bild. Ich schreib ihn jetzt mal hofflich an und dann mal sehen

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Unfallschäden müssen ungefragt vom Verkäufer angegeben werden (Wie auch alle anderen nicht sofort offensichtlich erkennbaren Mängel). Früher galt die Regel dass alles was mehr als 1000DM an Reperaturkosten überschreitet angegebn werden muss, das wurde von manchen Gerichten auch noch bei 500€ so angewandt. Alle Schäden die zur Wertminderung des Fahrzeuges beitragen müssen ebenfalls angegeben werden, das ist einfach Anhand der Versicherungsabrechnung zu erkennen. Zur Aussage von Wusel: Die Karosserie ist in diesem Fall ein Tragendes Teil. Eine Stoßstange oder alles was angeschraubt ist, muss nicht angegeben werden sobald dieser Schaden mit Neuteilen repariert wurde.

 

Zum Thema Neulackierung im speziellen: http://www.jurablogs.com/de/neulackierung-eines-gebrauchtwagens-als-mangel

Einfach mal bei Google suchen, es sollte da genügend Urteile über das Thema geben, allesamt mit dem selben Ergebniss.

Tipp: Bei einem Verkaufsgespräch hab ich immer eine Liste von Fragen aufgeschrieben, die ich der Reihe nach Abfrage. Die Aussage des Vorbesitzers wird kurz notiert und die Liste dem Kaufvertrag angehangen. Ausgebesserte Roststellen und Nachlackierungen stehen da auch mit drauf, ist ja beides nicht im geringsten als Unfall zu betrachten.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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