bigFIVE Geschrieben: 6. Juli 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2007 erfahrungen,was gelbe scheinwerfer betrifft ?der tüff will mir die gelben scheinwerfer net eintragen, obwohl sie ein E-prüfzeichen haben und bei BMW gekauft wurden. gegen die gelben nebel hat er nix.das kann doch wohl nicht wahr sein, oder ? prüfzeichen ist doch gleich gestatteter zulassung...... cya - bigFIVE Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 6. Juli 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2007 Abblendlicht- sowie Fernscheinwerfer sind in D nur in weiß zugelassen. Egal ob da ein E-Prüfzeichen oder sonstiger Freifahrtschein eingelassen ist -> verboten und uneintragbar .... Re-import Auto bestimmt ausgelassen. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 6. Juli 2007 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2007 hmmm, kenne mich mich recht ein wenig aus und denke dabei an rechtsfolge.dies heißt, das EU recht über deutschem recht steht.habe wegen einer sat-schüssel das landgericht berlin bemüht - und gewonnen, da ich die richter darauf aufmerksam machte, die aber davon nix wußten.es ist doch schlichtweg widersinnig, einem artikel ein prüfzeichen zu verpassen, aber es dann wieder nur regional gelten zu lassen.davon steht in der prüfbescheinigung nämlich nix !ich bitte um verbesserung, wenn ich was falsches sagte........ cya - bigFIVE Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 6. Juli 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2007 Ich denke mal, daß das E-Prüfzeichen der gelben Scheinis etwas (!) älter ist als das EU Recht und somit gar nicht greift. .... und weiß ist nunmal weiß. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 6. Juli 2007 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2007 hmmm....im recht ist es aber nun mal so, das es kein vorEU und nachEU - recht gibt, obwohl es sehr oft in der praxis so angewandt wird. ich bleibe da natürlich dran und werde euch auf dem laufenden halten.und.....ich werde die gelben fahren !!! cya - bigFIVE Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 6. Juli 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2007 und.....ich werde die gelben fahren !!!Viel Spaß dabei .... mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 7. Juli 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 @BigFIVEhabe nochmal in anderem Forum nachgesehen. Fazit: ist scheinbar wirklich nicht erlaubtGuckst du hier:http://f23.parsimony.net/forum46447/messages/1103845.htm Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 7. Juli 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 die abe (oder was auch immer für den scheiss rausgegeben worden ist) ist sicher schon 20jahre alt. die wird einfach als ungültig erklärt und fertig. eu-recht???? noch nie davon gehört! es sind RICHTLINIEN und keine gesetze. und das gesetz in deutschland sagt ganz klar aus das das fahrlicht und das standlicht WEISS sein muss. wenn du es hinbekommst das deine gelben scheinwerfer weiss leuchten kanst du mit den dingern hier rumfahren. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
rmk Geschrieben: 7. Juli 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 @bigFIvedas wird glaube ich leider echt nichts! habe auch schon mit verschiedensten TÜV's und seeeehr kulanten Prüfern gesprochen. Aber - no way! Hätte auch gern gelbe, aber das wird für uns Deutsche wohl nix (es sei denn wir leben im ausland ) Zitieren GrußRobert____________________________________________ Mein e30 @ RotenburgRaceDays: http://www.youtube.com/results?search_query=RRD+e30&search_type=&aq=f Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 7. Juli 2007 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 @rmk, eine bekannte hier im ort fährt sie und wurde desöfteren von den kalkmützen angehalten mit der auflage, zum tüv zu fahren. dort wurde ihr gesagt....: E-prüfzeichen,kein prob ! nun haben die es aufgegeben. cya - bigFIVE Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 7. Juli 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 Ich würde es sogar lassen wenn ich es eingetragen bekomme, weil am jeder Ecke von ´mem Bullen zu texten lassen bremst den Fahrfluss ungemein. Ich hatte mal vor Jahren so Allwetterbirnen drinne, die durch die DE Scheinwerferlinse doch ziemlich gelb aussahen und mußte ständig die Teile aus dem Scheinwerfer ziehen das mir die Grünlinge glaubten das es wirklich nur ganz gebräuchliche zulässige Philips Allwetter sind. Das hat irgendwann keinen Spaß mehr gemacht, auch wenn ich recht hatte und sie sich jedesmal dafür entschuldigt haben. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 7. Juli 2007 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 sicher hast du recht. das stresst natürlich ungemein.fahre noch einen total aufgemotzten polo6 N und habe damit auch reichlich stress. mich freut es aber immer wieder, die herren vom VEB stadtgrün unverrichteter dinge weiterfahren zu lassen......ist halt ansichtssache. cya - bigFIVE Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 7. Juli 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 Das Problem ist, das selbst bei einer Gefälligkeits- oder Unwissenheitseintragung seitens eines Prüfers diese immer noch angezweifelt werden kann von der Rennleitung. In so einem Fall nutzt Dir der Eintrag nichts. Und wie schon erwähnt, muß das Abblend- und Fernlicht weiß sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 7. Juli 2007 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juli 2007 so, habs gefunden.Hier steht es schwarz auf grau: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 8. Juli 2007 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juli 2007 Ich habe mir erlaubt, einige Beiträge zu ändern oder zu löschen, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben. Dies stellt keine persönliche Wertung gegenüber einem der beteiligten User dar, sondern dient lediglich zum Erhalt der Nettiquette. Ich möchte diese Angiftungen hier nicht mehr sehen. Meinungsäusserung ---> jaPersönliche Anfeindungen ---> nein Und bitte keine Posts jetzt bezüglich Zensur. Das Recht auf freie Meinungsäusserung darf nicht mißbraucht werden! GrußJens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 15. Juli 2007 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Juli 2007 Die E-Prüfnummer bekommt ein Gegenstand, wenn er geprüft und zugelassen wurde. Auf allen baugleichen Teilen wird dann diese Nummer aufgedruckt und diese erhalten somit eine Betriebserlaubniss, gemäß dem geprüften Teil. Geprüft wurden die weißen!Nachträgliche Änderungen egal welcher Art sind in Deutschland nicht zulässig! Wenn ihr jetzt mal die E-Prüfnummer auf den Scheinwerfern vergleicht werdet ihr feststellen, dass die der gelben und der weißen identisch ist. Da in Frankreich zu der Zeit gelbes Licht noch gang und gäbe oder sogar Vorschrift war, war ein verändern der Lichtanlage in Gelb (sicherlich unter bestimmten Auflagen) gestattet oder zumindest geduldet. Es wurden die weißen also einfach Gelb angemalt. Also egal ob eine E-Nummer da drauf ist oder nicht, das ist Schnuppe, ich kann meine SW auch nicht einfach Pink anmalen und darauf bestehen dass da eine E-Nummer eingegossen ist. Eintragungen sind also weder Erlaubt noch zugelassen! Selbst wenn ein Teil diese Zulassung erhalten hätte, könnte diese als ungültig erachtet werden, da der prüfende Staat sich an gewisse Richtlinien zu halten hat, damit das Bauteil anschließend in allen betroffenen Ländern zulässig ist. Ist es das nicht, wurden diese Richtlinien also anschienend nicht eingehalten. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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