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habt ihr vll


bigFIVE
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erfahrungen,was gelbe scheinwerfer betrifft ?

der tüff will mir die gelben scheinwerfer net eintragen, obwohl sie ein E-prüfzeichen haben und bei BMW gekauft wurden. gegen die gelben nebel hat er nix.

das kann doch wohl nicht wahr sein, oder ? prüfzeichen ist doch gleich gestatteter zulassung......

 

cya - bigFIVE

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Abblendlicht- sowie Fernscheinwerfer sind in D nur in weiß zugelassen. Egal ob da ein E-Prüfzeichen oder sonstiger Freifahrtschein eingelassen ist -> verboten und uneintragbar .... Re-import Auto bestimmt ausgelassen.

 

mfG

Peter

mfG

Peter

 

 

Ey ..... guck da hin!

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hmmm, kenne mich mich recht ein wenig aus und denke dabei an rechtsfolge.

dies heißt, das EU recht über deutschem recht steht.

habe wegen einer sat-schüssel das landgericht berlin bemüht - und gewonnen, da ich die richter darauf aufmerksam machte, die aber davon nix wußten.

es ist doch schlichtweg widersinnig, einem artikel ein prüfzeichen zu verpassen, aber es dann wieder nur regional gelten zu lassen.davon steht in der prüfbescheinigung nämlich nix !

ich bitte um verbesserung, wenn ich was falsches sagte........

 

cya - bigFIVE

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Ich denke mal, daß das E-Prüfzeichen der gelben Scheinis etwas (!) älter ist als das EU Recht und somit gar nicht greift. ;-) .... und weiß ist nunmal weiß.

 

mfG

Peter

mfG

Peter

 

 

Ey ..... guck da hin!

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hmmm....im recht ist es aber nun mal so, das es kein vorEU und nachEU - recht gibt, obwohl es sehr oft in der praxis so angewandt wird. ich bleibe da natürlich dran und werde euch auf dem laufenden halten.

und.....ich werde die gelben fahren !!!

 

cya - bigFIVE

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@BigFIVE

habe nochmal in anderem Forum nachgesehen. Fazit: ist scheinbar wirklich nicht erlaubt

Guckst du hier:

http://f23.parsimony.net/forum46447/messages/1103845.htm

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die abe (oder was auch immer für den scheiss rausgegeben worden ist) ist sicher schon 20jahre alt. die wird einfach als ungültig erklärt und fertig.

 

eu-recht???? noch nie davon gehört! es sind RICHTLINIEN und keine gesetze.

 

und das gesetz in deutschland sagt ganz klar aus das das fahrlicht und das standlicht WEISS sein muss. wenn du es hinbekommst das deine gelben scheinwerfer weiss leuchten kanst du mit den dingern hier rumfahren.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@bigFIve

das wird glaube ich leider echt nichts! habe auch schon mit verschiedensten TÜV's und seeeehr kulanten Prüfern gesprochen. Aber - no way! Hätte auch gern gelbe, aber das wird für uns Deutsche wohl nix (es sei denn wir leben im ausland :-) )

Gruß

Robert

____________________________________________

:drive: Mein e30 @ RotenburgRaceDays: http://www.youtube.com/results?search_query=RRD+e30&search_type=&aq=f

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@rmk, eine bekannte hier im ort fährt sie und wurde desöfteren von den kalkmützen angehalten mit der auflage, zum tüv zu fahren. dort wurde ihr gesagt....: E-prüfzeichen,kein prob ! nun haben die es aufgegeben.:applaus:

 

cya - bigFIVE

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Ich würde es sogar lassen wenn ich es eingetragen bekomme, weil am jeder Ecke von ´mem Bullen zu texten lassen bremst den Fahrfluss ungemein. :-D

 

Ich hatte mal vor Jahren so Allwetterbirnen drinne, die durch die DE Scheinwerferlinse doch ziemlich gelb aussahen und mußte ständig die Teile aus dem Scheinwerfer ziehen das mir die Grünlinge glaubten das es wirklich nur ganz gebräuchliche zulässige Philips Allwetter sind. Das hat irgendwann keinen Spaß mehr gemacht, auch wenn ich recht hatte und sie sich jedesmal dafür entschuldigt haben.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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sicher hast du recht. das stresst natürlich ungemein.fahre noch einen total aufgemotzten polo6 N und habe damit auch reichlich stress. mich freut es aber immer wieder, die herren vom VEB stadtgrün unverrichteter dinge weiterfahren zu lassen......:freak:

ist halt ansichtssache.

 

cya - bigFIVE

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Das Problem ist, das selbst bei einer Gefälligkeits- oder Unwissenheitseintragung seitens eines Prüfers diese immer noch angezweifelt werden kann von der Rennleitung. In so einem Fall nutzt Dir der Eintrag nichts.

 

Und wie schon erwähnt, muß das Abblend- und Fernlicht weiß sein...

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so, habs gefunden.

Hier steht es schwarz auf grau:

 

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

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Ich habe mir erlaubt, einige Beiträge zu ändern oder zu löschen, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben. Dies stellt keine persönliche Wertung gegenüber einem der beteiligten User dar, sondern dient lediglich zum Erhalt der Nettiquette.

 

Ich möchte diese Angiftungen hier nicht mehr sehen.

 

Meinungsäusserung ---> ja

Persönliche Anfeindungen ---> nein

 

Und bitte keine Posts jetzt bezüglich Zensur. Das Recht auf freie Meinungsäusserung darf nicht mißbraucht werden!

 

Gruß

Jens

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Die E-Prüfnummer bekommt ein Gegenstand, wenn er geprüft und zugelassen wurde. Auf allen baugleichen Teilen wird dann diese Nummer aufgedruckt und diese erhalten somit eine Betriebserlaubniss, gemäß dem geprüften Teil.

 

Geprüft wurden die weißen!

Nachträgliche Änderungen egal welcher Art sind in Deutschland nicht zulässig!

 

Wenn ihr jetzt mal die E-Prüfnummer auf den Scheinwerfern vergleicht werdet ihr feststellen, dass die der gelben und der weißen identisch ist.

 

Da in Frankreich zu der Zeit gelbes Licht noch gang und gäbe oder sogar Vorschrift war, war ein verändern der Lichtanlage in Gelb (sicherlich unter bestimmten Auflagen) gestattet oder zumindest geduldet.

 

Es wurden die weißen also einfach Gelb angemalt.

 

Also egal ob eine E-Nummer da drauf ist oder nicht, das ist Schnuppe, ich kann meine SW auch nicht einfach Pink anmalen und darauf bestehen dass da eine E-Nummer eingegossen ist.

 

Eintragungen sind also weder Erlaubt noch zugelassen!

 

Selbst wenn ein Teil diese Zulassung erhalten hätte, könnte diese als ungültig erachtet werden, da der prüfende Staat sich an gewisse Richtlinien zu halten hat, damit das Bauteil anschließend in allen betroffenen Ländern zulässig ist. Ist es das nicht, wurden diese Richtlinien also anschienend nicht eingehalten.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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