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Frage zu MHW Rückleuchten


Jochen
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Hi,

 

da ich mich gerade um die Beleuchtung meines e30 kümmere, hab ich noch ne Frage zu den MHW.

In der ABE steht, dass Nebelschlussleuchten und Rückstrahler nicht inbegriffen sind und man sie zusätzich anbringen muss, was hat es damit aufsich?

 

Gruß Jochen

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Und wir das denn wirklich eingehalten? Ich glaub ich hab noch keinen e30, der MHW verbaut hatte, mit den angesprochenen Zusatzleuchten gesehen. oO

Dachte eigtl immer, dass dies nur bei den billig FK Teilen so wäre.

 

Gruß Jochen

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Ich kann dir wirklich nur raten die Rückstrahler anzubringen es ist ja fast egal wo hauptsache die dinger sin drann. weil ich hat auch schwarze ohne rückstrahler un irgendwann als der rennleitung mal a weng langweiliger haben se sich des eben mal genauer angeschaut. fazit musste ne TÜV bescheinigung vorzeigen un hab drei punkte bekommen un musst knapp 110€ blechen.

Jage nicht was du nicht Erlegen kannst.

(M40) Power

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Hallo.

Soviel ich weiss musst du dann noch Katzenaugen unter den Lichtern anbringen und eine EXTRA Nebelschlussleuchte :-)

 

Soweit korrekt! NSL allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug bereits dafür eingerichtet ist, d. h. auch schon entsprechende Schalter vorhanden sind. Dann muß auch eine funktionierende NSL-Einrichtung vorhanden sein!

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ab EZ 1.1.1991 mus mindestens 1 Rückfahrscheinwerfer und eine nebelschlusleuchte verbaut sein !

 

Davor brauch das nicht ! meiner war ein 88iger und ich hatte auch keine nebelschlussleuchte extra !, und deshalb hatte ich deswegen nie probleme beim Tüv !

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Ab EZ 1.1.1991 mus mindestens 1 Rückfahrscheinwerfer und eine nebelschlusleuchte verbaut sein !

 

Davor brauch das nicht ! meiner war ein 88iger und ich hatte auch keine nebelschlussleuchte extra !, und deshalb hatte ich deswegen nie probleme beim Tüv !

 

D.H. ich muss bei meinem 89er 4 Türer nichts derart dran machen, wenn ich MHWs verbaue? Bei meinem 92er Cabbi jedoch schon?

 

Gruß Jochen

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Aaaaalssssoooo.....

um es direkt nochmal für alle zusammenzufassen:


  1. Nebelschlussleuchte MUSS ab Erstzulassung 1.1.1991 vorhanden sein. IMMER!!! Bedeutet bei MHW-Rückleuchten, dass eine zusätzliche Leuchte angebracht werden MUSS, da in den MHW's keine ausreichenden Reflektoren vorhanden sind. Heisst zusätzliche Leuchte zum Beispiel in die Heckschürze! Zu Kai: Ein Rausreissen der Schalter reicht nicht aus, da dies ab 1.1.91 PFLICHT war.

  2. Die Reflektoren/Katzenaugen müssen bei den schwarzen MHW's an Auto dran, weil keine mehr in den Rückleuchten integriert sind (bei den roten schon). Ich habe mir meine auf Magnete plus Filz geklebt und kann sie nach Bedarf dran und abmachen. Ab natürlich nur für Fotos *gggg*

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Inzwischen gibt es ja auch schon Rote Birnen für die NSL, kann man die denn da nicht reinmachen? Das Problem dürfte ja (früher) an der fehlenden Streuscheibe gelegen haben.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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Inzwischen gibt es ja auch schon Rote Birnen für die NSL, kann man die denn da nicht reinmachen? Das Problem dürfte ja (früher) an der fehlenden Streuscheibe gelegen haben.

 

 

ja aber in der abe steht nunmal das zusätzliche NSLs verbaut werden müssen. da isses doch egal ob es da heute birnen für gibt. um zu testen ob die roten birnen als NSL reichen müsste nen "lichttechnisches gutachten" gemacht werden. was das kostet weiss sicherlich der VD.

 

im grunde genommen erlischt mit dem verbau einer roten birne die abe.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Nein, weiss ich leider nicht!

Nur das es unbezahlbar ist ;)

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Aaaaalssssoooo.....

um es direkt nochmal für alle zusammenzufassen:


  1. Nebelschlussleuchte MUSS ab Erstzulassung 1.1.1991 vorhanden sein. IMMER!!! Bedeutet bei MHW-Rückleuchten, dass eine zusätzliche Leuchte angebracht werden MUSS, da in den MHW's keine ausreichenden Reflektoren vorhanden sind. Heisst zusätzliche Leuchte zum Beispiel in die Heckschürze! Zu Kai: Ein Rausreissen der Schalter reicht nicht aus, da dies ab 1.1.91 PFLICHT war.

  2. Die Reflektoren/Katzenaugen müssen bei den schwarzen MHW's an Auto dran, weil keine mehr in den Rückleuchten integriert sind (bei den roten schon). Ich habe mir meine auf Magnete plus Filz geklebt und kann sie nach Bedarf dran und abmachen. Ab natürlich nur für Fotos *gggg*

 

 

D.h. also, wenn das Fahrzeug z.B. EZ 09/1990 ist, serienmäßig NSL hat, kann ich trotzdem die schwarzen Rückleuchten anbauen und lasse die NSL einfach weg...?

Das ist ein "100%ig wasserdichtes Alibi"??

--------------------------------------------------

"I stand here paralyzed

I've realised

There's nothing

without you!"

--------------------

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Genau so siehts aus!

Bei EZ VOR dem 1.1.91 kannste die MHW's anbauen und gut ist!

Wenn die Ez danach liegt MUSS halt die zusätzliche NSL angebaut werden!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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k, thx!

 

*in die Garage renn*

*schwarze Hellas anschraub*

:D

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"I stand here paralyzed

I've realised

There's nothing

without you!"

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Das mit dem Baujahr ist so´ne Sache. Ein findiger Kopf könnte wieder sagen es war ja in jedem E30 eine vorhanden und die darf man dann nicht einfach weglassen. Keine Ahnung.

 

 

Ich habe rote MHW und da gibt es das Problem nicht.:angeber:

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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...die Reflektoren aber ned vergessen.

 

eta - thomas

 

 

 

http://img410.imageshack.us/img410/4237/omgblinky3sm.gif

:eek:

:motz:

:freak:

 

 

Gibts da Mindestmaße, wie groß die Teile sein müssen..?

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Also irgendwie bremst die Sache mit den Zusatzstrahlern etwas meine Euphorie.

Wie soll man die denn ordentlich anbringen, sodass es noch nach was aussieht?!

 

Das 3. Rücklicht mag ja ok sein bei der Limo, doch beim Cabrio frag ich mich wo das hin soll?!

Und das gleiche gilt hier für die Reflektoren. Wie groß müssen die sein und wo müssen sie sich befinden? Farbe denk ich mal rot?

 

Wo sieht es was gleich wenn man sie anbringt?

 

Hmm verstehe nicht, dass MHW die damals nicht gleich im Rücklicht mit integriert haben.

 

Gruß Jochen

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Bezüglich dieser ganzen Fragen hammer schon mal vor noch nicht allzu langer Zeit einen Thread gehabt:

 

http://e30-talk.com/ausstattung/t-an-die-andere-ruckleuchten-fraktion-mal-eine-frage-gefragt-23926.html

 

Vielleicht hilft das weiter... :freak:

 

Bezüglich der Rückstrahler schreibt der TÜV vor:

 

* es muß ein gültiges ECE-Genehmigungszeichen drauf sein

* äußerster Punkt der leuchtenden Fläche darf höchstens 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses liegen

* höchster Punkt der leuchtenden Fläche darf höchstens 900 mm über der Fahrbahn (niedrigster Punkt mindest. 350 mm) liegen

* Die Rückstrahler sollen möglichst senkrecht zur Fahrzeuglängsachse montiert werden.

 

:freak: :freak:

 

Ich hab es allerdings noch nie erlebt, daß irgendeiner diese Maße nachmißt :D

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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