Jochen Geschrieben: 11. Juni 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Hi, da ich mich gerade um die Beleuchtung meines e30 kümmere, hab ich noch ne Frage zu den MHW.In der ABE steht, dass Nebelschlussleuchten und Rückstrahler nicht inbegriffen sind und man sie zusätzich anbringen muss, was hat es damit aufsich? Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 11. Juni 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Hallo.Soviel ich weiss musst du dann noch Katzenaugen unter den Lichtern anbringen und eine EXTRA Nebelschlussleuchte Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta-thomas Geschrieben: 11. Juni 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 ...Nebelschlussleuchte erst ab EZ 91, Januar meine ich noch im Kopp zu haben. Davor nur die Rückstrahler Pflicht. eta - thomas Zitieren Alles ETA, oder was ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 11. Juni 2007 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Und wir das denn wirklich eingehalten? Ich glaub ich hab noch keinen e30, der MHW verbaut hatte, mit den angesprochenen Zusatzleuchten gesehen. oODachte eigtl immer, dass dies nur bei den billig FK Teilen so wäre. Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 11. Juni 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Und wir das denn wirklich eingehalten?Selbstverständlich. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Freak Geschrieben: 11. Juni 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Ich kann dir wirklich nur raten die Rückstrahler anzubringen es ist ja fast egal wo hauptsache die dinger sin drann. weil ich hat auch schwarze ohne rückstrahler un irgendwann als der rennleitung mal a weng langweiliger haben se sich des eben mal genauer angeschaut. fazit musste ne TÜV bescheinigung vorzeigen un hab drei punkte bekommen un musst knapp 110€ blechen. Zitieren Jage nicht was du nicht Erlegen kannst.(M40) Power Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 11. Juni 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Hallo.Soviel ich weiss musst du dann noch Katzenaugen unter den Lichtern anbringen und eine EXTRA Nebelschlussleuchte Soweit korrekt! NSL allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug bereits dafür eingerichtet ist, d. h. auch schon entsprechende Schalter vorhanden sind. Dann muß auch eine funktionierende NSL-Einrichtung vorhanden sein! Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stauber Geschrieben: 11. Juni 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Ab EZ 1.1.1991 mus mindestens 1 Rückfahrscheinwerfer und eine nebelschlusleuchte verbaut sein ! Davor brauch das nicht ! meiner war ein 88iger und ich hatte auch keine nebelschlussleuchte extra !, und deshalb hatte ich deswegen nie probleme beim Tüv ! Zitieren http://bmw-exclusiv-cars.com/html/staubers_e46.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 11. Juni 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Ok aber im Grunde hatte ich recht *gg*Weiss nur nicht mehr genau wie das war mit den Baujahren, aber man gut das es noch jemand genau weiss Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 11. Juni 2007 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juni 2007 Ab EZ 1.1.1991 mus mindestens 1 Rückfahrscheinwerfer und eine nebelschlusleuchte verbaut sein ! Davor brauch das nicht ! meiner war ein 88iger und ich hatte auch keine nebelschlussleuchte extra !, und deshalb hatte ich deswegen nie probleme beim Tüv ! D.H. ich muss bei meinem 89er 4 Türer nichts derart dran machen, wenn ich MHWs verbaue? Bei meinem 92er Cabbi jedoch schon? Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 12. Juni 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Aaaaalssssoooo..... um es direkt nochmal für alle zusammenzufassen: Nebelschlussleuchte MUSS ab Erstzulassung 1.1.1991 vorhanden sein. IMMER!!! Bedeutet bei MHW-Rückleuchten, dass eine zusätzliche Leuchte angebracht werden MUSS, da in den MHW's keine ausreichenden Reflektoren vorhanden sind. Heisst zusätzliche Leuchte zum Beispiel in die Heckschürze! Zu Kai: Ein Rausreissen der Schalter reicht nicht aus, da dies ab 1.1.91 PFLICHT war.Die Reflektoren/Katzenaugen müssen bei den schwarzen MHW's an Auto dran, weil keine mehr in den Rückleuchten integriert sind (bei den roten schon). Ich habe mir meine auf Magnete plus Filz geklebt und kann sie nach Bedarf dran und abmachen. Ab natürlich nur für Fotos *gggg* Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 12. Juni 2007 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Inzwischen gibt es ja auch schon Rote Birnen für die NSL, kann man die denn da nicht reinmachen? Das Problem dürfte ja (früher) an der fehlenden Streuscheibe gelegen haben. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Juni 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Inzwischen gibt es ja auch schon Rote Birnen für die NSL, kann man die denn da nicht reinmachen? Das Problem dürfte ja (früher) an der fehlenden Streuscheibe gelegen haben. ja aber in der abe steht nunmal das zusätzliche NSLs verbaut werden müssen. da isses doch egal ob es da heute birnen für gibt. um zu testen ob die roten birnen als NSL reichen müsste nen "lichttechnisches gutachten" gemacht werden. was das kostet weiss sicherlich der VD. im grunde genommen erlischt mit dem verbau einer roten birne die abe. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 12. Juni 2007 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Nein, weiss ich leider nicht!Nur das es unbezahlbar ist ;) Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
isStefan Geschrieben: 12. Juni 2007 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Aaaaalssssoooo..... um es direkt nochmal für alle zusammenzufassen: Nebelschlussleuchte MUSS ab Erstzulassung 1.1.1991 vorhanden sein. IMMER!!! Bedeutet bei MHW-Rückleuchten, dass eine zusätzliche Leuchte angebracht werden MUSS, da in den MHW's keine ausreichenden Reflektoren vorhanden sind. Heisst zusätzliche Leuchte zum Beispiel in die Heckschürze! Zu Kai: Ein Rausreissen der Schalter reicht nicht aus, da dies ab 1.1.91 PFLICHT war.Die Reflektoren/Katzenaugen müssen bei den schwarzen MHW's an Auto dran, weil keine mehr in den Rückleuchten integriert sind (bei den roten schon). Ich habe mir meine auf Magnete plus Filz geklebt und kann sie nach Bedarf dran und abmachen. Ab natürlich nur für Fotos *gggg* D.h. also, wenn das Fahrzeug z.B. EZ 09/1990 ist, serienmäßig NSL hat, kann ich trotzdem die schwarzen Rückleuchten anbauen und lasse die NSL einfach weg...?Das ist ein "100%ig wasserdichtes Alibi"?? Zitieren --------------------------------------------------"I stand here paralyzedI've realisedThere's nothingwithout you!" -------------------- http://images.spritmonitor.de/174225.png www.spritmonitor.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 12. Juni 2007 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Genau so siehts aus!Bei EZ VOR dem 1.1.91 kannste die MHW's anbauen und gut ist!Wenn die Ez danach liegt MUSS halt die zusätzliche NSL angebaut werden! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
isStefan Geschrieben: 12. Juni 2007 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 k, thx! *in die Garage renn**schwarze Hellas anschraub* Zitieren --------------------------------------------------"I stand here paralyzedI've realisedThere's nothingwithout you!" -------------------- http://images.spritmonitor.de/174225.png www.spritmonitor.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta-thomas Geschrieben: 12. Juni 2007 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 ...die Reflektoren aber ned vergessen. eta - thomas Zitieren Alles ETA, oder was ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 12. Juni 2007 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Das mit dem Baujahr ist so´ne Sache. Ein findiger Kopf könnte wieder sagen es war ja in jedem E30 eine vorhanden und die darf man dann nicht einfach weglassen. Keine Ahnung. Ich habe rote MHW und da gibt es das Problem nicht. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
isStefan Geschrieben: 12. Juni 2007 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 ...die Reflektoren aber ned vergessen. eta - thomas http://img410.imageshack.us/img410/4237/omgblinky3sm.gif Gibts da Mindestmaße, wie groß die Teile sein müssen..? Zitieren --------------------------------------------------"I stand here paralyzedI've realisedThere's nothingwithout you!" -------------------- http://images.spritmonitor.de/174225.png www.spritmonitor.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 12. Juni 2007 Autor #21 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Also irgendwie bremst die Sache mit den Zusatzstrahlern etwas meine Euphorie. Wie soll man die denn ordentlich anbringen, sodass es noch nach was aussieht?! Das 3. Rücklicht mag ja ok sein bei der Limo, doch beim Cabrio frag ich mich wo das hin soll?!Und das gleiche gilt hier für die Reflektoren. Wie groß müssen die sein und wo müssen sie sich befinden? Farbe denk ich mal rot? Wo sieht es was gleich wenn man sie anbringt? Hmm verstehe nicht, dass MHW die damals nicht gleich im Rücklicht mit integriert haben. Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 12. Juni 2007 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juni 2007 Bezüglich dieser ganzen Fragen hammer schon mal vor noch nicht allzu langer Zeit einen Thread gehabt: http://e30-talk.com/ausstattung/t-an-die-andere-ruckleuchten-fraktion-mal-eine-frage-gefragt-23926.html Vielleicht hilft das weiter... Bezüglich der Rückstrahler schreibt der TÜV vor: * es muß ein gültiges ECE-Genehmigungszeichen drauf sein* äußerster Punkt der leuchtenden Fläche darf höchstens 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses liegen* höchster Punkt der leuchtenden Fläche darf höchstens 900 mm über der Fahrbahn (niedrigster Punkt mindest. 350 mm) liegen* Die Rückstrahler sollen möglichst senkrecht zur Fahrzeuglängsachse montiert werden. :freak: Ich hab es allerdings noch nie erlebt, daß irgendeiner diese Maße nachmißt Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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