Zum Inhalt springen

Vollabnahme nach §21 und Mängel?


lallalla
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

 

hab mir ein Cab gekauft bei dem ich ne Vollabnahme machen lassen muss.

 

Kennt sich jemand mit sowas aus? Die Leuchtweitenregulierung geht nicht. Macht das was? Beim normalen TÜV ist das ja nur ein kleiner Mangel, wie siehts da bei §21 aus?

 

Gruß

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


naja ich habs auch erst gemacht mit meinem cab und das war kein bischen anders als normal TÜV machen.... der hat nix noch genauer angeschaut....

und nein, ich hab keinen spezial TÜV mann gehabt... ;-)... der sack hat mich 3 ma wieder heim geschickt weil die handbremse einseitig gezogen hat....

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde behaupten wenn du das Teil ausbaust wird es keiner vermissen und raus muss es so und so.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ach ja.... ganz vergessen....

da teil geht auch nich in meinem cab und das hat ihn garnicht interessiert...

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Antworten.

 

Hatte ne heute Nachmittach in der Werkstatt zum ansehen. Muss eh noch bissl was gemacht werden. Traggelenk v r, Koppelstange v l, Bremsleitungen vorne porös, und Beläge hinten. Das wird morgen alles schnell gemacht und dann wird die Vollabnahme probiert. Das mit der LWR hamse auch net als Problem angesehen.

 

Mal sehn was morgen rauskommt.

 

Gruß

 

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm bei meinem Touring haben sie das schon bemängelt, ich habs aber ehrlich gesagt nurmal auf gut Glück probiert (kurzschlusshandlung :-D).

Ich denke aber wenn der Wagen ansonsten technisch OK ist wird da wohl keiner was sagen, vorallem wenn du sie ausbaust wird da keiner dran denken.

Allerdings würde ich persönlich sie haben wollen wenn sie schon drinnen ist. Entweder auf elektrisch umbauen, oder die Reperaturanleitung auf www.e30.de verwenden, is ja gleich gemacht.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn alle Papiere vorhanden (Brief), ist eine Vollabnahme nichts anderes als eine normale Hauptuntersuchung. Nur wahrscheinlich etwas teurer.

Gruß Harry :daumen: :daumen:

Lieber ein Six-Pack unter der Haube,wie eins in der Hand.:e30:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hatte wegen der LWR tierische probleme...hab deshalb mein tüv dieses jahr 2 mal bezahlt.ab jetzt lass ich tüv immer beim freundlichen machen und es is 20 euro günstiger....wieder was gelernt...scheiss TÜV da fahre ich nie wieder hin..aber kein bock die geschihte jetzt zu erzählen...es war normal tüv, keine vollabnahme...

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde behaupten wenn du das Teil ausbaust wird es keiner vermissen und raus muss es so und so.

 

So einfach ist das nicht, ab Baujahr 1991 ist einen LWR per Gesetz vorgeschrieben.

 

Ein Vollgutachten ist im prinzip wie eine HU und AU in dem fall ist die AU sogar mit drin. Es soll lt gesetzlichen Gundlagen bei einem Vollgutachten genauer geguckt werden, wie es der einzelne Sachverständige handhabt kann man vorher leider nciht pauschal sagen.

 

 

Gruß :hexer:

http://www.e30-portal.de/logo.gif

Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30

DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet.

Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel*

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, kurzer Zwischenbericht.

 

Vollabnahme ist geschafft. Papiere bekomme ich morgen.

 

Im Moment sieht es gut aus, das ich ihn die Woche noch zugelassen bekomme...

 

:daumen:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

weiss ich noch net genau. Hol ne erst heut abend von der Werkstatt ab, dann frag ich nochmal danach.

 

Denke aber das es nur ein kleiner Mangel war (wie halt normaler TÜV auch).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich wurde dafür fast beschimpft....was mir einfällt usw.

 

die .... kö.... .mich...m...

 

ich weis genau für mich is TÜV gestorben....

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du das kommt auch den Tüv Prüfer an. Defekte Leuchtweitenregulierung ist kein Grund die Plakette zu verweigern. Das gibt nur nen kleinen Mangel. Wenn der Regler ausgebaut, ne Blende davor ist und dein Prüfer das nicht weiß, dann fällt es ihm gar net auf. Hab bei meinem Torung auch nix mehr drin, leider war beim letzten TÜV ein Prüfer, der selbst E30 fährt. Der griff dann erstmal ins leere beim Versuch die LWR zu testen. Das gab dann auch n Mangel ;-)

 

Ich schreib heut abend nochmal was der Prüfer bei der §21 Abnahme dazu gesagt hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, Cab hab ich geholt. Die LWR hatter gar net geprüft ;-) Einzigster Mangel war/ist Nebelschlussleuchten keine Funktion. Das muss ich mir erst mal ansehen. Vollabnahme hatter trotzdem bekommen.

 

Ach ja, wegen der LWR und TÜV, da könnter dem Prüfer eine vorn Latz knallen. Das ist keine Ermessenssache des Prüfers, ob er bei defekter LWR die Plakette verweigert. Auch wennse net geht, darf er die Plakette net zurückhalten. Is wie gesagt nur ein kleiner Mangel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wennse net geht, darf er die Plakette net zurückhalten. Is wie gesagt nur ein kleiner Mangel.

 

Kann ich das schriftlich haben???:devil:

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die LWR defekt ist und der Scheinwerfer gleichzeitig zu hoch eingestellt ist, ist die ein erheblicher mängel und es gibt keine Plakette!

 

lese dazu auch die entsprechenden StVZO-§ 49, 50-53

http://www.e30-portal.de/logo.gif

Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30

DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet.

Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel*

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja wenn das ding futsch is kannst den scheinwefer aber auch selber einstellen, dann meckert der TÜV mann auch nich.... ;-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So einfach ist das nicht, ab Baujahr 1991 ist einen LWR per Gesetz vorgeschrieben.
Ich verbessere Dich ungern Schumuckl, aber leider ist die dämliche LWR Vorschrift und was Licht angeht sind viele TÜVler und Polizisten ziemlich alergisch.

 

LWR ist Pflicht für ALLE Fahrzeuge die nach dem 1.1.1990 in Verkehr gebracht wurden - mit wenigen Ausnahmen.

Ich hab die originale Service Info zu Hause in der BMW die Händler informiert hat.

Die hab ich mir mal gekrallt für den Fall, dass irgendein Wichtigtuer die EZ92 von meinem 89er Z1 bemängelt, weil der nämlich gar keine braucht.

 

Ich hab da schon erlebt, dass sie nicht geprüft wurde und auch, dass der Prüfer an beide Anschläge gedreht hat ob sie vollständig geht.

 

Also selbst wenn man nen E30 Modelljahr 89 hat der noch keine besitzt, wenn seine EZ nach dem 1.1.90 ist hat er eine zu haben.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die hab ich mir mal gekrallt für den Fall, dass irgendein Wichtigtuer die EZ92 von meinem 89er Z1 bemängelt, weil der nämlich gar keine braucht.

 

 

Also selbst wenn man nen E30 Modelljahr 89 hat der noch keine besitzt, wenn seine EZ nach dem 1.1.90 ist hat er eine zu haben.
Hä, wie jetzt? Braucht er oder nicht?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hä, wie jetzt? Braucht er oder nicht?

 

Also wenn man das Zitat jetzt so liest...

 

Fahrzeug 89 gebaut....also keine LWR

 

aber erst 90 zugelassen...brauch es eine LWR??? wie geschiet dann die erstabnahme (gibts sowas?)

 

Das widerspricht sich doch??8-/

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Boah Leute..... so viele Halbwahrheiten hier.....

 

Also:

1. Wie schon gesagt, ist die LWR ab EZ: 1.1.1990 Pflicht. Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel haben wir einen 98er Escort, der hat keine. Ist aber auch ein Re-Import aus Spanien, und bei dem steht das extra in den Papieren.

 

2. Eine Vollabnahme nach §21 ist in etwa wie die Hauptuntersuchung. Nur sollte MEHR durchgesehen werden. Der aaS (amtlich anerkannte Sachverständige) stellt für die Zulassungsstelle einen Wisch aus, auf dem druff steht, was in die neuen Papiere kommt. Dementsprechend wird auch nur noch das eingetragen, was der Prüfer aufschreibt. Was im alten Brief steht (dieser ist verfallen) ist irrelevant.

 

3. Redet nicht immer von kleinem Mangel. Das tut meinen Augen weh. Es heisst GERINGER Mangel, oder ERHEBLICHER Mangel. Eine defekte LWR KANN ein geringer Mangel sein. Stehen die Scheinwerfer zu hoch ist es aber ein erheblicher.

 

4. Für geringe Mängel hat man einen Monat Zeit sie zu beheben (die Plakette wird zugeteilt und nicht mehr durch einen Prüfer kontrolliert!). Bei einem erheblichen Mangel wird die Plakette verweigert. Viele geringe Mängel können aber in der Summe auch zu einem erheblichen Mangel führen. Die Prüfer haben vorwschriften, wie ein Mangel einzustufen ist. Höher dürfen se immer gehen (1. gering, 2. erheblich, 3. verkehruntauglich). Niedriger niemals. Also doch ermessenssache des Prüfers, ob er einen durchkommen lässt.

 

5. So. Und wenn der Prüfer die defekte LWR entdeckt, und als gering einstuft, habt ihr EINEN Monat Zeit das zu beheben. Kommt ihr in eine Kontrolle, und die Bullen wollen den TÜV-Bericht sehen, und gucken mal, ob ihr die geringen Mängel beseitigt habt (DAZU SEID IHR VERPFLICHTET), dann kann das Ärger geben.

 

Gruß

 

VD

der im Juni auch durch ne Vollabnahme ist --> mit defekter LWR (ist aber niemandem aufgefallen).

und im Januar gehts mit dem Winterauto und defekter LWR durch die HU (da wirds aber auch keinem Auffallen!). Beides übrigens EZ 1990!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, er ist jetzt endlich angemeldet. Nachdem endlich die Orginalpapiere von der ehemaligen Zulassungsstelle eingetroffen sind, gabs keine Probleme mehr beim zulassen. :applaus:

 

@VD, eine defekte LWR IST ein GERINGER Mangel. Zu HOCH eingestellte Scheinwerfer sind ein ERHEBLICHER Mangel.... Das muss man trennen..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:-p :bilder:

 

tja Thomas, dann müssen wir ja mal :-UU :-UU :-UU :-UU :-UU :-UU :-UU :-UU :-UU :-UU

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...