MartinE30 Geschrieben: 3. April 2021 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 3. April 2021 Hallo Gemeinde, wie sieht das aus, wenn man bereits eine H-Abnahme hat und jetzt etwas Eintragungspflichtiges ändern will, bspw. anderen Radsatz oder irgendwas am Fahrwerk eintragen lassen will. Ist dann wieder eine H-Abnahme fällig, oder wird das einfach so zusätzlich eingetragen? Grüße! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
helheb Geschrieben: 3. April 2021 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 3. April 2021 Wird ergänzt wie bei der normalen Zulassung auch. Muss halt h-kinform sein, wie bei dir mit kreuzis sowie entsprechendem Fahrwerk kein Problem, zur Not mit der abnehmenden Stelle vorab klären Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 3. April 2021 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 3. April 2021 Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 4. April 2021 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2021 Aber vorsichtig sein: Die Prüfer sind bei H-Kennzeichen immer angehalten zu prüfen ob diese noch gegeben ist. Also nicht dass Du nach der H-Abnahme ein modernes Radio bis zum nächsten TÜV eingebaut hast und bei der Radabnahme vergisst es zu entfernen. Auch das kann dann Ärger geben. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 4. April 2021 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2021 Ja, das mit dem Radio ist mir bekannt - ein nachgerüsteter CD-Wechsler mit entsprechendem Display im Achenbecherfach bei meinem Cabrio hat tatsächlich zu nachfragen geführt, wurde aber akzeptiert. Hier ist ein Prof. RDS aus dem e36 verbaut - das dürfte doch wohl unter die 10 Jahres-Regel fallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rail Geschrieben: 4. April 2021 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2021 Habe mit H Kennzeichen problemlos einen B25 in einen 83er 320i eingetragen bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 4. April 2021 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2021 (bearbeitet) @MartinE30: Davon gehe ich aus. Das war auch mehr als allgemeiner Kommentar gedacht - man findet solche Threads ja auch per Google @Rail: Logisch - is ja ein Motor der selben Baureihe den es auch gab. M50 ff. wird schon problematischer Bearbeitet: 4. April 2021 von Georg-M3 Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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