paule.e30 Geschrieben: 17. Juli 2019 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 (bearbeitet) Hallo, kennt sich jemand hier damit aus, ob es möglich ist seinen BMW weiterhin zu behalten, trotzdem man ins ALG II rutscht, ohne dass dadurch die Leistung an mich gemindert wird?Ich möchte in jedem Fall gerne einen neuen Job finden, allerdings ist meine aktuelle Situation nicht so einfach. Da ich auf dem Land lebe, brauche ich dringend mein Auto und würde es ungerne abgeben. Zumal es einen hohen Wert für mich hat & viele Erinnerungen.Wie erkläre ich das dem Jobcenter? Danke schon mal im Voraus! Bearbeitet: 17. Juli 2019 von paule.e30 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW_forlife Geschrieben: 17. Juli 2019 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 Ein Auto wird als Vermögen gewertet. Und kann unter Umständen beeinflussen wie hoch deine Leistung ist, die du in Anspruch nehmen kannst. Falls das Jobcenter von dir verlangt, dass du zuerst dein Vermögen zur Sicherung deines Lebensunterhaltes verwendest, bekommst du also ein Problem. (Quelle: https://www.hartz4.org/auto/) Aber kläre das am besten direkt mit deinem Ansprechpartner im Jobcenter, da ich mir unsicher bin, ob das Auto überhaupt zum verwertbarem Vermögen gehört bei der ALG II Bedarfs Berechnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 17. Juli 2019 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 Aber kläre das am besten direkt mit deinem Ansprechpartner im Jobcenter womöglich schlafende Hunde wecken ... da gibt es doch unabhängige Beratungsstellen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kiddynamite Geschrieben: 17. Juli 2019 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 Vielleicht hilft dir das weiter: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/ Dann kommts halt drauf an welchen BMW du fährst, also wie viel er wert ist. Ich weiß ja nicht im welchen Zustand die Flotte ist, die ich da unter "Mein BMW" lese, aber alle zu behalten wird wohl eher schwierig sein. GrüßeMatthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
NULLZWOtii Geschrieben: 17. Juli 2019 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 Notfalls einem Bekannten/Verwandten verkaufen/schenken, der es Dir zur Nutzung überlässt?! Zitieren Zitat Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience! Meine Homepage: ** nullzwotii.de ** *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...*** Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Marcel. D Geschrieben: 17. Juli 2019 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 Beim Amt - wenn nicht gerade ein Autofreak als Sachbearbeiter - gibt es da keine Probleme. Ich war mal 2 Monate ohne Arbeit und habe die Laufleistung und das Baujahr gesagt 1989 und irgendwas bei 250.000km. Da lachte nur die Dame und sagte hoffen wir sie kommen damit auch noch zur neuen Arbeit. Gar keine Schlafenden Hunde wecken ala Oldtimer oder Youngtimer. Alter BMW mit ordentlich Kilometer reicht völlig aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 17. Juli 2019 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juli 2019 Ja, Auto war damals bei meiner Frau im Vermögen mit drin und ja, die wissen auch was an Vermögen da ist. "Der gläserne Staatsbürger" oder besser noch, von der Stasi beobachtet. Seit der Wende weis man jetzt auch im Westen wie das geht. Unsere Ansprechpartnerin gab uns damals bei unserer Frage wegen neuer Arbeit wie man dann hin kommen soll zur Antwort: "das ist unser Problem" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
checkcontrol Geschrieben: 18. Juli 2019 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2019 (bearbeitet) Gemäß §12 Abs. 1, 4 S. 2 SGB II gehört das Kfz zu den verwertbaren Vermögensgegenständen, die als anrechenbares Vermögen i.S.d. § 12 I SGB II bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit in Betracht kämen. Es ist in der Anlage VM zur Feststellung der Vermögensverhältnisse anzugeben. Allerdings könnte das Kfz nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II zu den Vermögensgegenständen zählen, die als Schonvermögen berücksichtigt werden müssen. Hierzu zählt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person. Was ist als ein angemessenes Kraftfahrzeug anzusehen? Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 6. 9. 2007 - B 14/7b AS 66/06 R) hat folgendes festgelegt: ,,Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein Pkw mit einem Verkehrswert bis zu 7500 Euro als angemessenes Kraftfahrzeug anzusehen und zählt damit zum so genannten Schonvermögen" Inzwischen wird der Wert wohl bei 8.000.- bis 8.500.- € liegen, meine ich mich zu erinnern. Zu klären ist noch, wer hat das Eigentum an dem Auto. Du oder die Bank? Bearbeitet: 18. Juli 2019 von checkcontrol Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
paule.e30 Geschrieben: 18. Juli 2019 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2019 Ja, Auto war damals bei meiner Frau im Vermögen mit drin und ja, die wissen auch was an Vermögen da ist. "Der gläserne Staatsbürger" oder besser noch, von der Stasi beobachtet. Seit der Wende weis man jetzt auch im Westen wie das geht. Unsere Ansprechpartnerin gab uns damals bei unserer Frage wegen neuer Arbeit wie man dann hin kommen soll zur Antwort: "das ist unser Problem" Ähnliches werden sie mir mit Sicherheit auch sagen. Bisschen Schiss kriege ich schon grad, nachdem ich eure Beiträge so lese. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
paule.e30 Geschrieben: 18. Juli 2019 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2019 womöglich schlafende Hunde wecken ... da gibt es doch unabhängige Beratungsstellen, oder? Ich schau mal, bin zum ersten Mal in dieser Situation, hab daher null Wissen über potentielle Beratungsstellen. Ich werde mich aber mal schlau machen. Danke für den Tipp. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
paule.e30 Geschrieben: 18. Juli 2019 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2019 Vielleicht hilft dir das weiter: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/ Dann kommts halt drauf an welchen BMW du fährst, also wie viel er wert ist. Ich weiß ja nicht im welchen Zustand die Flotte ist, die ich da unter "Mein BMW" lese, aber alle zu behalten wird wohl eher schwierig sein. GrüßeMatthias Der E90 hat schon einige Kilometer in seinem Leben geleistet. Baujahr 2009 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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