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Scheinwerferblenden NFL?


Jochen
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Hi, gibts denn legale Scheinwerferblenden für den e30 NFL? Habe bis jetzt nur welche für VFL gefunden?! Habe jedoch schon einige NFL mit diesen Blenden gesehen, jedoch wollte ich mein Auto legal halten. Vllt kann mir ja jemand von euch weiterhelfen?! Gruß Jochen

Taoism: Shit happens

Islam: If shit happens it's the will of Allah

Protestantism: Shit happens cuz you don't work hard enough

Catholicism: Shit happens cuz you're bad

Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

Metalism: Play that shit again, but louder!

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Du kannst theoretisch, das der Tüv gar keine Einwände hat, den Bereich der Scheinwerferblende ausschneiden wo die Standlichtbirne sitzt. (So werden die E34 Scheinwerferblenden original von Kamei verkauft)

An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.
(Weisheit von Buddha)

http://www.thebigm75.com

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Ja eben das rausgeschnittene find ich persönlich eher... naja. Aber wenn das natürlich keinen interessiert wenn die dran sind ist das wieder was anderes. :) Gruß Jochen

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Legal Nein..

 

Ich hab an meinem 316i die Kamei Blenden verbaut gehabt und von MTS die Klarglasblinker mit Standlichtfunktion verbaut...

War damit auch beim Tüv... Eintragen mußt Du das nichtmal lassen, weil für beide gibts ne ABE...

 

Ich habs bei mir machen lassen, mein Tüv hat da nur hingeschaut und fertig...

 

Das ist ne saubere Lösung, alles andere ist immer nur Pfusch und macht das Image der E30 einfach kaputt...

****

"Es gibt kaum etwas Schöneres, als dem Schweigen eines Dummkopfes zuzuhören."

 

Helmut Qualtinger (1928-86), östr. Schriftsteller, Kabarettist u. Schauspieler

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Hallo

Ich fahre schon seid jahren E30 NFL mit Kamei Scheinwerferblenden und es gab nie probleme damit selbst beim tüv nicht!!

 

Kann ich so bestätigen! Ich selber habe meine Scheinwerferblenden eingetragen, die DE´s hab ich nachträglich eingebaut :D . Hat nie jemanden interessiert!

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ich möchte an dieser Stelle nochmals nihnweisen, das hier Empfehlungen zu nicht STVZO-konrormen Umbauten gar nicht gern gesehen sind. Und nur weil irgendjemand jahrelang mit gesprayten Rücklampen, abgesägten Federn u. Ä. rumgefahren ist, macht das die Sache auch nicht besser.

 

Zur Frage: Ich habe schon Blenden gesehen, die eine Ausformung hatten, für das Standlicht. Waren dann etwas geschwungen, allerdings über beiden Scheinwerfern.

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hab hier jetz keien artikel gelesen aber im allgemeinen sidn die nicht legal wenn sie da standlich abdecken hast du jetz aber standlichtblinker dann darfst sie wieder ahebn so ist mein stand hoffe hilft noch was

Eine neue Kupplung 150€, Kopfdichtung 20€, ein Satz Felgen 900€, e30-Talk unbezahlbar

 

BMW-Fachsimpeln auf Facebook

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Aber hallo,von abgesägten federn oder tiefschwarz lakierten rückleuchten ist hier wohl nicht die rede gewesen,denn die gefährden auf jeden fall andere verkehrsteilnehmer!!!!!!!!!!!!:rot: Vorne sind es nur die standlichtbirnen die nicht so hell mehr leuchten aber keinen gefährden wenn man seine restliche beleuchtung im auge behält!!!!!!!!!!!!!!!!!

Man kann die blenden von hinten mit alufolie als reflektor zusätzlich bekleben!!!

Gruß Guido

Gruß Guido

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Kamei verkauft selbst originale Blenden mit Aussparung für das Standlicht. Bei eBay gibts sowohl die als auch die geraden für die VFL recht günstig direkt vom Hersteller.

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Jup, die gibt´s mit Ausschnitt für´s Standlicht, was aber meiner persönlichen Ansicht nach wirklich bescheiden ausschaut:

(der Sinn und Zweck und die Optik geht dadurch flöten)

 

http://www.baunsal-tuning.de/catalog/images/big/a001/7200010000.jpg

 

Bin zwar auch lange mit den normalen Blenden und DE´s rumgefahren, aber seit dem ich auf Standlichtringe umgebaut hab, ist´s nun auch legal ;-)

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Um die normalen Blenden ,,legal" benutzen zu dürfen, musst du dir entweder Blinker mit Standlichtfunktion oder Standlichtringe einbaun, dann hast du keine Probleme...

 

Weil das Standlicht vorne muss ja zu sehen sein.

Jungs ziehen Handbremse --> MÄNNER! haben Heckantrieb!

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Habs in nem anderen Thread schon mal gefragt: Was sagt denn der TÜV zu den Standlichtringen im E30 (original Ringe vom E34)? Das ist so doch bestimmt nicht zulässig, oder?

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Lichttechnische Einrichtungen am Kfz modifizieren? Ohoh, das gibt Mecker!

Theoretisch müßtest Du ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen....

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

sigpic_04JUL2024_002.jpg

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Beim Standlicht isses möglich. Sind ja alles original Teile vom E39. Bei sind die Standlichtringe eingetragen :-)

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...(der Sinn und Zweck und die Optik geht dadurch flöten)...

 

Bei einem bösen Blick von Sinn und Zweck zu sprechen is jetzt net dein ernst, oder?

 

Meine Meinung: Lass die Dinger ganz weg.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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Sorry!! Aber Ich meine an jedem E30 gehören scheinwerferblenden!!

:angeber: Hatte sie an jedem von meinen E30 ern!!!!!

Gruß Guido

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Der E30 sieht zwar im Grunde immer schick aus, aber ich find ohne Blenden bissel zu glubschig, geraden wenn mal Standlichtringe drin hat!

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Hmm bin da echt am hin und her grübeln...

Mal angenommen die WÜRDEN mich mal deshalb anhalten oder bei ner Konrolle drauf ansprechen, gibt es denn gleich Punkte oder sagen die nur ich muss es abbauen und bei denen dann vorfahren damit die sehen, dass die wieder abgebaut sind (bin in der Probezeit, da kommt das äußerst bescheiden mit Nachschulung etc wie ihr sicherlich wisst...)?

 

Gruß Jochen

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Hallo Jochen

:klug: Da wäre ich etwas vorsichtiger denn wenn du welche ohne aussparung fürs standlicht drann hast ist das natürlich fahren ohne betriebserlaubnis und könnte natürlich in deiner probezeit folgen haben!!Also erst ohne oder die mit den aussparungen!!

Wie schon gesagt ich hatte in den ganzen jahren nie probleme deswegen!

Aber vieleicht war es auch immer glück!!:angeber:

Gruß Guido

Gruß Guido

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ich hab die teile auch schon ewig dran und keiner jammert deshalb....

aber die beste lösung ist wenn du dir die blinker mit standlicht einbaust, dann bist auf der sicheren seite und brauchst dir keinen kopp zu machen...

 

denn die blenden mit aussparung sind ja mal nur noch häßlich

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Fakt ist, das in der ABE der Scheinwerferblenden drin steht das sie bei DE Scheinwerfern nicht zulässig sind. Fakt ist auch das nicht in der ABE steht. wenn sie ihr Standlich woanders Positionieren seien sie zulässig, also ob mit oder ohne SLR oder Standlicht im Blinker, sie sind bei DE´s nicht zullässig. Ich weiß nciht woher der Irrglaube kommt, das sie aufeinmal zulässig sein, wenn man das Standlicht anders Positioniert, wenn man mit der masnahme eine zulässigkeit erwirken will, muß man es bei einem Sachverständigen eintragen lassen und diese eintragung ist meistens Teurer als die anschaffung der Scheinwerferblenden. Damit wollte ich jetzt explizit die Frage des Threadstarters beantworten.

 

@BMW320Cabrio ob ein fahrzeug sicher gestellt wird wegen einer nciht zu lässigen Blende ist auch nicht sicher, du kannst nicht pauschal sagen das dies nicht passieren wird, das liegt immernoch im ermessen des betreffenden Beamten, ob die verhältnissmässigkeit stimmt für eine solche masnahme sei dahin gestellt eins ist jedoch gewiss, wenn der nur einen verdacht wegen irgendetwas hat kann er das Fzg. sicherstellen und der fahrer steht da wie nase.

http://www.e30-portal.de/logo.gif

Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30

DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet.

Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel*

 

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Fakt ist, das in der ABE der Scheinwerferblenden drin steht das sie bei DE Scheinwerfern nicht zulässig sind. Fakt ist auch das nicht in der ABE steht. wenn sie ihr Standlich woanders Positionieren seien sie zulässig, also ob mit oder ohne SLR oder Standlicht im Blinker, sie sind bei DE´s nicht zullässig. Ich weiß nciht woher der Irrglaube kommt, das sie aufeinmal zulässig sein, wenn man das Standlicht anders Positioniert, wenn man mit der masnahme eine zulässigkeit erwirken will, muß man es bei einem Sachverständigen eintragen lassen und diese eintragung ist meistens Teurer als die anschaffung der Scheinwerferblenden. Damit wollte ich jetzt explizit die Frage des Threadstarters beantworten.

 

@BMW320Cabrio ob ein fahrzeug sicher gestellt wird wegen einer nciht zu lässigen Blende ist auch nicht sicher, du kannst nicht pauschal sagen das dies nicht passieren wird, das liegt immernoch im ermessen des betreffenden Beamten, ob die verhältnissmässigkeit stimmt für eine solche masnahme sei dahin gestellt eins ist jedoch gewiss, wenn der nur einen verdacht wegen irgendetwas hat kann er das Fzg. sicherstellen und der fahrer steht da wie nase.

 

Danke. Endlich mal einer, der verstanden hat, das man andere User nicht noch in unerlaubtem Treiben bestärken sollte.

 

Der nächste "Ich-fahr-doch-schon-seit-Jahren-so-rum" Post wird kommentarlos gelöscht...

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  • 7 Jahre später...

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