IronMan77 Geschrieben: 11. Mai 2017 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2017 Hallo zusammen, aktuell habe ich das "große" M-Tech1 Lenkrad verbaut - weil der TÜV gemeckert hatte Allerdings habe ich hier noch zweimal das Raid 13 (KBA 70155) sowie die entsprechende ABE in Papierforum. Jetzt drei absolute Anfänger Fragen: Den BMW-Teil aus der ABE hab ich mal angehängt - welche Buchstabenkombination sagt jetzt, dass die ABE für mein E30 Cabrio gilt? Darf ich das Lenkrad ohne Eintragung fahren, wenn ich die ABE dabei habe? Wenn ich andere Felgen (eingetragen) als die Serie habe, gilt dann die ABE noch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 11. Mai 2017 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2017 1. 3.Zeile von oben ("3/R.....") 2. + 3. lese dir durch was unter 1, 2, 16 und X für Anmerkungen stehen. Lesen bildet. Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
IronMan77 Geschrieben: 12. Mai 2017 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Mai 2017 @Pit-der Mohr: Danke! 2+3 erschließt sich tatsächlich aus Anmerkung "X" .. Was ist allerdings nicht ganz auflösen kann: BMW 3/R (Cabrio) | E147 bis/1 | BMW 320i, 325i CabrioWoher weiß ich jetzt, dass es genau für mein Modell/Baujahr gilt? Oder gilt die ABE pauschal für alle 3er-Cabrios die produziert wurden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 12. Mai 2017 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Mai 2017 BMW 3/R ist die Bezeichnung für das E30 Cabrio und zwar für alle, und steht so auch im Fahrzeugschein. Gruß Sebb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
IronMan77 Geschrieben: 13. Mai 2017 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Mai 2017 Vielen Dank für die Antworten. Wenn ich es jetzt richtig gelesen habe, müsste ich also das Lenkrad beim TÜV vorführen und der Prüfer müsste auch einen Fahrversuch machen. Ganz schön viel Aufwand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: 13. Mai 2017 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Mai 2017 Vielen Dank für die Antworten. Wenn ich es jetzt richtig gelesen habe, müsste ich also das Lenkrad beim TÜV vorführen und der Prüfer müsste auch einen Fahrversuch machen. Ganz schön viel Aufwand. ja so ist das mit der ABE eintragunsfrei ist das Lenkrad nur bei serienmässigen Fahrwerkskomponenten sobald was nicht mehr original ist, muss eingetragen werden ob der Prüfer bei der Eintragung einen Fahrversuch macht oder es "einfach so" abnickt, liegt in seinem Ermessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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