Stefan Geschrieben: 24. Mai 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 Als wir letztens auf der Autobahn unterwegs waren und voruns wieder so ein schleichender Dauerlinksfahrer war, kam bei uns im Auto eine Diskusion auf, die inzwischen um 2 Kasten Bier geht :P Also ich behaupte folgendes:Ich darf als Zeichen meiner Überholabsicht EINMAL aufblenden, das sollte sogar eine Frage im Führerscheinfragebogen sein. Darf allerdings nicht links blinken wenn ich schon auf der linken Spur bin, da das die Fahrtrichtung ja falsch anzeigen würde. Mein Freund behauptet:Ich darf blinken wie ein Blöder allerdings nicht aufblenden, da das den Vordermann iritieren könnte. Freundin von Freund behauptet:Ich darf nur 2-3x blinken aber auch nicht aufblenden, aufgrund der der oben genannten Iritierungsgefahr. Wer hat nun recht? Ich bin mir ziemlich sicher dass ich recht habe, weil ich das damals in der Fahrschule noch abgeklärt habe.Zitate aus der StVo oder ähnliches wäre nützlich. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 24. Mai 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 du darfst während des annäherns als Zeichen dafür das du schneller unterwegs bist 1mal aufblenden. Blinken darfst du nie = nötigung EDIT : nicht ganz richtig siehe unten aber ich lerne immer gerne dazu was nötigen und drängeln angeht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 24. Mai 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 Doch es gibt dieses Gesetz: §5 Satz 5 StVo. Zitat: "(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. " Aber es gilt nicht für deinen beschriebenen Fall.Du kündigst einen Überholvorgang auf der BAB an den du garnicht ausführen kannst so lange der Vorrausfahrende nicht ausweicht. Gemeint ist z.B ein überholen auf der Landstrasse, mit dem ankündigen durch kurzer Lichthupe soll verhindert werden das der Vorausfahrende plötzlich links auschert. Verlaß dich darauf das du den Prozeß für so einen Fall verlieren würdest. Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 24. Mai 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 Ich würde mal pauschal sagen, daß Du weder das Eine noch das Andere darfst, da beides im Ernstfall als Nötigung zu werten ist, da Du dem Vorausfahrenden somit signalisierst, daß er Dir zu langsam ist und quasi die Landebahn unverzüglich zu räumen hat. Wird er durch irgendwelche Lichtzeichen von Dir, sei es durch Aufblenden oder Blinken unter "Druck" gesetzt und begeht er dadurch einen Fahrfehler, verliert die Kontrolle über seinen Bock und eiert irgendwo dagegen, dann kann man Dir an Kittel fahren Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 24. Mai 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 Sinn und Zweck der Lichthupe Irrtum: Man darf die Lichthupe nicht benutzen, um auf der Autobahn den Vordermann zu einem Wechsel auf die rechte Fahrspur zu veranlassen. Richtig ist: Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es sogar eine Hauptaufgabe der Lichthupe, Überholabsichten anzukündigen. Die Lichthupe ist ein Warnzeichen. Sie darf verwendet werden, wenn ein Fahrer sich oder einen anderen gefährdet sieht. Viele benutzen die Lichthupe jedoch auch zu einem anderen Zweck. Auf der Autobahn kündigen schnellere Fahrzeuge ihre Überholabsicht an, indem sie einige Male kurz aufblenden. Das vorausfahrende Fahrzeug wird damit aufgefordert, von der linken auf die rechte Spur zu wechseln. Nun hat jeder schon einmal irgendwo gelesen, dass Drängeln auf der Autobahn als "Nötigung" bestraft werden kann. Bestärkt durch dieses rudimentäre verkehrsstrafrechtliche Hintergrundwissen, reagieren viele recht allergisch, wenn der Hintermann es wagt, ihnen per Lichthupe mitzuteilen, dass sie zu langsam fahren. Um dem vermeintlichen Rowdy eine Lektion in Verkehrserziehung zu erteilen, bleiben sie dann absichtlich noch etwas länger auf der linken Spur und überholen auch noch den allerletzten LKW, bis sie sich endlich - ganz gemächlich - nach rechts bequemen. Was die wenigsten wissen: Es ist keineswegs verboten, Hupe und Lichthupe zu benutzen, um langsamere Fahrzeuge von der linken Spur herunterzukomplementieren. Es ist sogar eine wesentliche Aufgabe von Hupe und Lichthupe, Überholabsichten anzukündigen. Das Gesetz gestattet, ausdrücklich die Verwendung von Schall- und Leuchtzeichen, wenn ein Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will. Hupe und Lichthupe dürfen allerdings immer nur kurz und stoßweise und insgesamt nicht länger als einige Sekunden betätigt werden. Denn das reicht, um den Vordermann daruf aufmerksam zu machen, dass man überholen will. Wer Hupe oder Lichthupe dagegen übertrieben oft und lange betätigt oder gar zudem zu dicht auffährt, verläasst den Bereich des rechtlich Zulässigen und verhält sich zumindest ordnungswidrig. In besonders extremen Fällen kann der grundsätzlich erlaubte Gebrauch dieser Warninstrumente auch als Nötigung oder versuchte Nötigung bestraft werden. (Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker: "Lexikon der Rechtsirrtümer - Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen", Ullstein Taschenbuch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lallalla Geschrieben: 24. Mai 2006 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 Du darfst alles (Licht und Schallzeichen) ausser nötigen. In dem Fall zu dicht auffahren oder dauerhupen.... Zitieren Biete: Lagerräumung, siehe http://e30-talk.com/vbclassified.php?do=ad&id=7298 und http://www.ebay.de/sch/lallalla/m.html?item=270852699227&sspagename=STRK%3AMESELX%3AIT&_trksid=p3984.m1555.l2649&_trksid=p4340.l2562 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 24. Mai 2006 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 Was die wenigsten wissen: Es ist keineswegs verboten, Hupe und Lichthupe zu benutzen, um langsamere Fahrzeuge von der linken Spur herunterzukomplementieren. Es ist sogar eine wesentliche Aufgabe von Hupe und Lichthupe, Überholabsichten anzukündigen. Das Gesetz gestattet, ausdrücklich die Verwendung von Schall- und Leuchtzeichen, wenn ein Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will. Hupe und Lichthupe dürfen allerdings immer nur kurz und stoßweise und insgesamt nicht länger als einige Sekunden betätigt werden. Denn das reicht, um den Vordermann daruf aufmerksam zu machen, dass man überholen will. Wer Hupe oder Lichthupe dagegen übertrieben oft und lange betätigt oder gar zudem zu dicht auffährt, verläasst den Bereich des rechtlich Zulässigen und verhält sich zumindest ordnungswidrig. In besonders extremen Fällen kann der grundsätzlich erlaubte Gebrauch dieser Warninstrumente auch als Nötigung oder versuchte Nötigung bestraft werden. (Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker: "Lexikon der Rechtsirrtümer - Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen", Ullstein Taschenbuch Was ist "übertrieben oft und lange"? Wie läßt sich das definieren?? Das ist so dehnbar wie ein Gummiband! Das ist nirgends genau definiert, und das zeigt in meinen Augen auch irgendwo die allgemeine Unsicherheit. Sei´s wie´s will, wenn´s dumm läuft, biste immer der Dumme - nochmal Deshalb würd´ ich gänzlich auf solche Aktionen verzichten! Einen großen Zeitgewinn holste eh nicht raus, wenn Du die Büchse überholst - weshalb also da so ein Risiko eingehen...?! Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 24. Mai 2006 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 blinken darfst auch....allerdings nur 3-4 mal und alles natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 24. Mai 2006 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2006 mein rezept ( nicht ganz legal)2 mal lichthupe - 1min warten - rechtsvorbei drauf geschissen.aber nicht dicht drauffahren, das kann teuer werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Marcusm20b20 Geschrieben: 27. Mai 2006 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2006 rechts vorbei fahren kann aber auch teuer werden,oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
barddek Geschrieben: 27. Mai 2006 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2006 Dieses "Rechtsüberholverbot" ist doch echt fürn Arsch!Wenn ich rechts überhole (n muss und kann), dann ja nur, weil da ein überlebensunfähiges Verkehrsmitglied verbotenerweise die linke Spur blockiert und ja logischerweise die rechte Spur frei ist. Oder? Habe im TV einen Bericht gesehen, wo die BAB-Polizei Linksfahrer und Mittelstreifendauerbenutzer rausgezogen hat.Die waren sich grösstenteils keiner Schuld bewusst. Warum werden die notorischen Linksfahrer nicht härter bestraft? Zitieren Suche VFL 6-Zylinder in bronzitbeige oder zobelbraun, suche Motorhaube und Kofferraumdeckel in diamantschwarz! http://www.e30hamburg.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 27. Mai 2006 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2006 ich zitiere mal jemand aus einem anderen forum: 200km/h + 30m Abstand =100€ + 4Dots - - - rechts überholen = 50€ + 3Dots - - - wozu also drängeln? (quelle http://www.bmw-ig-rhein-main.de ... da könnt ihr auch schonmal gucken wegen dem treffen 2007 :) ) gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 27. Mai 2006 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2006 ich zitiere mal jemand aus einem anderen forum: 200km/h + 30m Abstand =100€ + 4Dots - - - rechts überholen = 50€ + 3Dots - - - wozu also drängeln? soll das jetzt ein direkter Vergleich sein? Ich finde bei 200 Km/h ist erstens das drängeln und zweitens das rechts überholen reichlich überflüssig und beknackt. Ps: damit meine ich natürlich den "jemand" und nicht cabbiman Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kasi Geschrieben: 28. Mai 2006 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Mai 2006 Ich finds nach wie vor ein riesen Unding. Neulich auch im TV gesehen. Hat ne Zivilstreife auf der Autobahn, Gesetzessünder gesucht.Was sah man einen Benz auf der linken Spur recht flott am Start. Vor ihm ebenfalls ein Benz, zwar net lahm, aber der hintere war schneller.Die Mittlere Spur war komplett frei, kein Auto weit und breit. Auf der recht Spur sind LKWs gefahren. So was macht die Rennleitung. Sie zieht den der schneller war raus und verknackt ihn.Die haben dann in der Sendung erklärt, dass für den Langsamfahrer die Strafe bzw. das Vergehen weit weniger Folgeschwer ist. Also die Strafe vile viel geringer ist. Also wird der Urheber für eine gefährliche Situation, nämlich der Dauerlinksfahreimer, z.b. in dem Fall gar net, oder geringer bestraft als der, der mit der von ihm erzeugten Situation dann klarkommen muss. Dat find ich definitiv ziemlich schlecht. Zitieren http://www.ballettschule-graf.de/1stmaster.jpg So long ...Andi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 28. Mai 2006 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Mai 2006 blinken darfst auch....allerdings nur 3-4 mal und alles natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand..... und woher nimmst du dein wissen ich darf ja auch nicht einfach lustig rumblinken ohne abzubiegen, was ich ja in dem fall nicht tun würde Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jack Geschrieben: 29. Mai 2006 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2006 Bei mir ist es noch nicht all zulange her als ich den Führerschein gemacht habe und daher bin ich mir ziemlich sicher das man Lichthupe machen darf solange man den Schleicher nicht nötigt!!!! Links zu blinken find ich relativ unsinnig da man sch auf der linken spur ist und es daher auch kein sinn macht, weil wenn man blinkt kündigt man ein Fahrtrichtungsänderung an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 29. Mai 2006 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2006 Man darf meines Wissens nicht den Blinker setzen, Lichthupe und Hupe darf man schon benutzen. Aber Nötigung ist halt Ermessens-Sache. Gibt Leute, die fühlen sich sehr schnell genötigt, andere sind da recht robust. Deswegen wäre ich vorsichtig mit den Signalzeichen. Dauerlichthube (oder auch Blinker) macht normalerweise keinen Sinn, denn wenn jemand nach 2 x blinken nicht platz macht (sofern er überhaupt kann), dann wird er auch nicht nach dem 20igsten mal weggehen. Sinn macht der Einsatz der Lichthupe eigentlich eh nur so früh, das der andere Platz machen kann ohne das man deutlich verzögern muss. Oliver Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beemer Geschrieben: 29. Mai 2006 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2006 Lichtzeichen vs. Rechtsüberholen: Erlaubt ist BEIDES, solange man den Vordermann nicht NÖTIGT. § 240 STGB: Nötigung (1) wer einen Menschen rechtswiedrig (!) mit Gewalt oder Drohung (!) mit einemempfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Es darf also nicht bedrohlich wirken.Damit entfällt: dichtes Auffahren, wiederholtes Aufblenden. Blinker Links zeigt die Absicht zum Spurwechsel oder zum Überholen an.Nutzt man den mit ausreichendem Sicherheitsabstand dürfte das von allem die geringsten Konsequenzen haben. Leude das kann beides ins Auge gehen: Ich habe neulich mit Blinker links (nur aufblitzen lassen) meine Überholabsicht auf einer ansonsten leeren Autobahn angedeutet! (A29 OL->WHV)Die Mama vor mir mit Passat Variant fühlte sich dadurch genötigt ...und zwar genötigt VOLL auf die Bremse zu treten, um mich verkehrstechnisch zu erziehen und dass obwohl ich schneller unterwegs war als sie...da ging es dann um ca 30 CM "Sicherheitsabstand" bei 130 die noch übrig waren, als ich langsamer war als sie!Als ich sie dann überholt habe, saß da ein Kind auf dem Rücksitz und Mama zeigte mir nen Vogel! Logische Lösung wäre gewesen: rechts zu überholen - in diesem Falle ja sogar "auszuweichen". ABER anderer Fall: Ich wurde angeblinkt (voll gepennt - nach dem Überholen nicht wieder rechts reingezogen) und wollte platzmachen, beim rechts 'rüberziehen hab ich irgendwo rechts ne Bewegung gesehen und als ich richtig nach rechts geschaut habe meinte der "schnellere" Fahrer, dass ich nicht schnell genug Platz gemacht habe und war mal eben dabei rechts an mir vorbei zu ziehen während ich den angezeigten (!) Spurwechsel durchführe... BEIDES hätte bitter ins Auge gehen können! Ich kann also nur dringend raten: Fuß runter! Rollen lassen!Geduld haben - wegen so nem langsamtrödler verliert man bestenfalls 1-2 Minuten das lohnt nich kopf und Kragen zu riskieren! außerdem schont es das Material und ggf. die Gesundheit - die Wahrscheinlichkeit gesund aus nem E30 zu steigen, den es bei Autbahntempo verreist ist nämlich eher gering.... Zitieren Allet für den 3er - allet für'n Club KLICK zum 3er Club E21E30KLICK zum Stammtisch Bremen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beemer Geschrieben: 29. Mai 2006 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2006 @ Kasi: na is doch klar, das die Rennleitung den hinteren verknackt: er hat den Sicherheitsabstand zu halten und kann dies mit einfachem heben des schweren rechten Fußes auch bewerkstelligen. der Vordere fährt so schnell er es in der Situation für sein Fahrzeug angemessen hält, er verstößt "lediglich" gegen das Rechtsfahrgebot. Verbotsverstöße wiegen schwerer als Gebotsverstöße. Cheers Zitieren Allet für den 3er - allet für'n Club KLICK zum 3er Club E21E30KLICK zum Stammtisch Bremen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Patrick325ic Geschrieben: 29. Mai 2006 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2006 Also die Lichthupe darfst Du natürlich benutzen (ausgenommen in Ortschaften). Das einzige was nicht passieren darf, ist das Du dein Vordermann damit nötigst.Ansonsten ist es ganz legal deinem Vordermann Lichthupe zu geben! Zitieren https://www.bmw-club-taunus.de Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 31. Mai 2006 Autor #21 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Mai 2006 Dass ich die Lichthupe benutzen darf weiss ich inzwischen, steht ja auch wortwörtlich in der StVo, kann mir einer evtl nen BEWEIS liefern dass ich nicht blinken darf. Damit meine ich irgend etwas Handfestes wie ein Auszug aus der StVo oder Gerichtsurteile. Geht ja wie Anfangs beschrieben um eine Wette. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
320iCologne Geschrieben: 5. Juni 2006 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2006 Man darf meines Wissens nicht den Blinker setzen, Lichthupe und Hupe darf man schon benutzen. Aber Nötigung ist halt Ermessens-Sache. Gibt Leute, die fühlen sich sehr schnell genötigt, andere sind da recht robust. Deswegen wäre ich vorsichtig mit den Signalzeichen. Dauerlichthube (oder auch Blinker) macht normalerweise keinen Sinn, denn wenn jemand nach 2 x blinken nicht platz macht (sofern er überhaupt kann), dann wird er auch nicht nach dem 20igsten mal weggehen. Sinn macht der Einsatz der Lichthupe eigentlich eh nur so früh, das der andere Platz machen kann ohne das man deutlich verzögern muss. Oliver Richtig, wenn ich mit 190 über die Autobahn fahre, und sehe in der Weite einen der schleicht, blinke ich rechtzeitig ein-zweimal auf (Fernlicht), damit er rechtzeitig die Möglickeit bekommt Platz zu machen. Das ganze mache ich auch, wenn zwei auf der rechten Spur schleichen und ich glaube der hintere will dann nach links, also in meine Spur um den anderen zu überholen. Da blinke ich auch auf, damit er nicht auf dumme Ideen kommt und einfach auf meine Spur rauszieht...denn dann würde ich seinem Heck Morgen sagen. Aber sonst, drängeln, dicht auffahren...mache ich nie. Dann warte ich lieber, rege mich auf, gefährden will ich schließlich niemanden, vor allem nicht mich selbst. Wobei ich sagen muss, das Überholprestige vom E39 ist einiges besser als vom E30 Zitieren You can fool some people sometimes, but you cannot fool all the people all the time, fuck you BUSH!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325e-klatant- Geschrieben: 6. Juni 2006 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2006 Dass ich die Lichthupe benutzen darf weiss ich inzwischen, steht ja auch wortwörtlich in der StVo, kann mir einer evtl nen BEWEIS liefern dass ich nicht blinken darf. Damit meine ich irgend etwas Handfestes wie ein Auszug aus der StVo oder Gerichtsurteile. Geht ja wie Anfangs beschrieben um eine Wette. also wenn du blinker erst einmal fahrtrichtungsanzeiger nennst, wie es in der stvo heißt, kann man sich den sinn herleiten...ergo: wenn du dich bereits auf dem linken fahrstreifen befindest, kannst du schlecht noch weiter links abbiegen bzw. dich weiter einordnen. somit würde ich dies als eine verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§ 9 StVO, 49 StVO i.V.m. 24 StVG sehen. Allerdings ohne Gewähr, denn das kommt auch immer genau auf die konkrete Situation an. Zitieren Pic1 Pic2 Pic3 Pic4 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 6. Juni 2006 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juni 2006 stimmt, manche sind zu bloed um zu merken, dass sie links jemanden ausbremsen. leider hat das aufblenden oftmals den gegenteiligen effekt, die werden dann stur. ist mMn immer noch kein grund zu draengeln, weil das ein unnoetiges risiko ist. wenn man abstand haelt, merkt der davor zwar nicht, dass man vorbei moechte, aber genau DAZU hat man dann seine lichthupe. wenn er dann nicht weggeht behindert er mutwillig den verkehr. solche leute sind zwar nicht ganz so gefaehrlich wie der draengler dahinter, aber auch absolut nicht ungefaehrlich. ich finde, so jemand sollte auch oefters mal nen strafzettel zu gesicht bekommen. ich hatte mal die situation, dass ich mit 250 auf der linken spur kam und dann so ne liebe dame ohne zu schauen zwischen 2 lkws rauszog. ohne abs und dsc waer das sicher boese ausgegangen...auch so war's VERDAMMT knapp. die gute frau hat waehrend der ganzen aktion nicht gepeilt, dass ich grad von hinten mit qualmenden reifen angerutscht kam... auch nicht, als ich dann ca 1m hinter ihr hing mit 110 sachen.SO jemand ist mindestens so gefaehrlich wie einer, der schnell fahren will und dies mit lichthupe anzeigt. auf den blinkenden mercedesfahrer kann man wenigstens noch reagieren... ich find auch die banner die man zur zeit oft an bruecken sieht ("rechtsfahrgebot") sehr sinnvoll. viele denken schlichtweg nicht dran und merken nicht, dass sie was falsch machen... gruss wolfgang Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 9. Juni 2006 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juni 2006 ..............ich hatte mal die situation, dass ich mit 250 auf der linken spur kam und dann so ne liebe dame ohne zu schauen zwischen 2 lkws rauszog. ohne abs und dsc waer das sicher boese ausgegangen...auch so war's VERDAMMT knapp. die gute frau hat waehrend der ganzen aktion nicht gepeilt, dass ich grad von hinten mit qualmenden reifen angerutscht kam... auch nicht, als ich dann ca 1m hinter ihr hing mit 110 sachen.SO jemand ist mindestens so gefaehrlich wie einer, der schnell fahren will und dies mit lichthupe anzeigt. auf den blinkenden mercedesfahrer kann man wenigstens noch reagieren... Ist doch immer wieder lustig, die bösen, bösen Leute, die sich trauen auf die Linke Spur zu fahren, wenn jemand mit "250km/h" den Platz beansprucht. Vielleicht denkst Du mal darüber nach, wie so eine liebe Dame einschätzen soll, ob Du mit 180 oder 250 ankommst? Während Du nicht bemerkt hast, daß Sie auf einen LKW aufschließt, also ausscheren wird? Klar ist das die Schuld des langsameren. Es ist ja auch völlig ok, auf einer 2-spurigen Autobahn mit 250km/h an LKW vorbeizufahren. Vor allem wenn man selber aus nur knapp 2m² Glas schaut, da müssen dann schon die Anderen dafür sorgen, das man ohne Probleme seine Wege zieht. Schließlich haben die zwei, manchmal sogar drei Zigaretten-Schachtel große Flächen, da sollten die schon richtig einschätzen können was von hinten kommt. Und wenn das nicht reicht, können Sie sich ja umdrehen. Gruß Oliver Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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