derbrauchtmehrpower Geschrieben: 27. Juli 2015 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 (bearbeitet) Hallo Leute, Um in ein paar Jahren ein H-Kennzeichen zu bekommen braucht man ja das Original Fahrwerk.Was kostet es summa summarum in einer Werkstatt (also Arbeitsstunden plus das Fahrwerk selber), in einem 325i Cabrio das verbaute Koni Fahrwerk rauszuschmeißen und das Original Fahrwerk reinzubauen? Bearbeitet: 27. Juli 2015 von derbrauchtmehrpower Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derschwen Geschrieben: 27. Juli 2015 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 Um in ein paar Jahren ein H-Kennzeichen zu bekommen braucht man ja das Original Fahrwerk. Nö. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derbrauchtmehrpower Geschrieben: 27. Juli 2015 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 Steht aber im Anforderungskatalog vom TÜV Süd. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 27. Juli 2015 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 (bearbeitet) Also bei mir steht da Fahrwerk Das Originalfahrwerk ist gefordert. Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten). Optional auch 3.2.2.2. Fahrwerk Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig. Bearbeitet: 27. Juli 2015 von Sebastian_H Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derbrauchtmehrpower Geschrieben: 27. Juli 2015 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 Daraus schließe ich, dass ein Koni Sportfahrwerk nicht zulässig ist, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cbe30cab Geschrieben: 27. Juli 2015 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 Nabend, wurde ja auch schon hier diskutiert: http://e30-talk.com/topic/107271-fahrwerk-für-h-kennzeichen/?hl=h-kennzeichen#entry1422099 Und dann findet sich beim TÜV Süd pdf nun auchin der Einleitung folgendes: "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen- falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig. " cb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derschwen Geschrieben: 27. Juli 2015 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten). Das scheinen alle zu überlesen oder nicht zu verstehen. Anders kann ich mir das: Daraus schließe ich, dass ein Koni Sportfahrwerk nicht zulässig ist, oder? nicht erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: 27. Juli 2015 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2015 ich verstehe es auch nicht wenn eine Tieferlegung und KONI`s beim e30 nicht zeitgenössisch sind, was dann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derschwen Geschrieben: 28. Juli 2015 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Juli 2015 (bearbeitet) Meiner Meinung nach ist das Problem einfach, dass sich die meisten überhaupt nicht informieren, sondern einfach losplappern. Ausserdem gehen die "üblichen Verdächtigen", die hier ständig nach H Zulassungen fragen, wohl davon aus, dass sie dann das ultimative Sparmobil fahren. Dass ihre NFL Reusen bis dahin den Rost- oder Wartungsstautod gestorben sind, wollen sie nicht wahrhaben. Ist ja schließlich ein "gefragter YoungtimeroldtimerwertzuwachsE30". Bearbeitet: 28. Juli 2015 von derschwen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 28. Juli 2015 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Juli 2015 Und um dem ganzen noch ne Ergänzung zu geben:Tieferlegungen gab es auch schon in den 70ern - gerade in den 80ern war ja die große Zeit von D&W und Consorten. Wo es eventuellvielleicht Probleme geben könnte, wäre mit Gewindefahrwerken - hier weiss ich nicht, ob die schon zur Bauzeit des E30 angeboten wurden - aber ne normale Tieferlegung mit Federn/Dämpfern hab ich damals schon in meinen E21 verbaut. Aber - mal unabhängig vom Fragesteller:Die ganze Debatte um den Erhalt des H-Kennzeichens geht mir ehrlich gesagt auch langsam etwas auf den Zeiger. Abgesehen davon, dass mit heutigem Stand selbst bei einer Erhöhung der Kfz-Steuer ein Fahrzeug mit Kat, sinnvollerweise Euro2 und meist Saisonkennzeichen deutlich billiger ist, wie das H-Kennzeichen mit seiner Pauschalsteuer, muss das Auto zuallererst - bevor man an Dinge wie Tieferlegungen etc. denken kann - mal den Zustand 3 erfüllen und da wird in einigen Jahren der Maßstab beim TÜV sicher genauer sein, wie vielleicht jetzt noch.Dadurch werden definitiv so einige Fahrzeuge rausfallen, weil fakt ist auch, dass die meisten Eigentümer die sich an die Besonderheiten seines Autos gewöhnt haben, es locker um eine halbe bis sogar ganze Note besser einschätzen, wie ein unabhängiger Prüfer. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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