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Rechtsfrage nach Unfall


fr.jazbec
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Hi,hatte gestern leider einen Miniunfall und frage mich wie dieser wohl zu bewerten ist.

Zum Vorfall:

Ich bin gestern bei dem schönen Wetter mit der Frau und 2 meiner Kinder für einen Winterspatziergang zum "Berger Hof" gefahren. Um dort auf die Parkplätze zu kommen muss man einen Feldweg berghoch fahren um dann auf die "Parkebenen" rechts abzubiegen. Der Compact ist auch schön den Feldweg hochgetreckert,aber beim Abbiegen standen eine Frau und ein Kind im Weg,so dass ich am Berg anhalten musste. Als ich dann wieder anfahren wollte drehten die Reifen durch und der Wagen fuhr noch ca.50cm bergan bevor die Reifen gar keinen Halt mehr hatten. Darauf trat ich auf die Bremse und der Wagen rutschte die 50cm wieder zurück. Leider hatte in der kurzen Zwischenzeit schon ein Audi Q7 versucht hinter mir den Berg zu erklimmen,mit der linken Reifen dabei schon über das Feld fahrend da auf dem Weg eigentlich zu wenig Platz war,und in den bin ich dabei reingerutscht. An meinem Wagen war eigentlich gar nichts aber der Audi wurde an einer Türsicke getroffen,so dass genau in der Kante eine Delle ist.

Nun meine Frage,natürlich bin ich rückwärts in den Wagen gerutscht,andererseits war es definitiv nicht die intelligenteste Idee so knapp hinter einem am Berg kämpfenden unbedingt vorbeizufahren anstatt 30sec zu warten.

Wie ist eure Meinung zu dem Vorfall? Polizei wurde nicht gerufen,der Unfallgegner hat lediglich meine Daten aufgenommen.

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Könnte mir vorstellen, dass, rechtlich gesehen, du "Schuld" hast, da du mit dem Rutschen der aktive Posten warst.

Kannst es ja trotzdem mal bei der Versicherung versuchen von wegen höhere Gewalt, Witterungsbedingungen.

 

Aber grundsätzlich ist es ja so, dass man seine Fahrweise an die Verhältnisse anpassen muss, wobei das ja immer so ein Totschlagargument ist...

 

Wenn der Typ von der Versicherung kein BMW Sympathisant ist, wird er wohl nur sagen "Pech gehabt, mit nem BMW fährt man auch nur auf trockenen Straßen bei mindestens 15 Grad" :-) Alles schon erlebt

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Was hat die Regulierung von Versicherungsschäden mit "BMW Sympatisant" oder die Schuldfrage mit "höherer Gewalt" zu tun? Hätte der andere einen X5 gehabt wäre der TE, im Falle eines Q7 aber der andere Schuld?

 

Der TE ist mit einem Fahrzeug was er nicht unter Kontrolle hatte in ein anderes Fahrzeug gerutscht und ist damit der Verursacher, fertig. Bevorzugte Fahrzeugmarke oder Intelligenz des Geschädigten ist dabei nicht relevant. ;-)


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Der TE ist mit einem Fahrzeug was er nicht unter Kontrolle hatte in ein anderes Fahrzeug gerutscht und ist damit der Verursacher, fertig. Bevorzugte Fahrzeugmarke oder Intelligenz des Geschädigten ist dabei nicht relevant. ;-)

 

Und genau das sehe ich ganz anders.

Der Q7 Fahrer/in hätte auch kurz warten können/müssen.

Die „jetzt komm ich Mentalität“ wird in der StVO nicht so gern gesehen.

 

Zur Erinnerung:

[h3]§ 1 Grundregeln[/h3]

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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Ich sehe es auch so,dass den Unfallgegner zumindest eine Teilschuld treffen müsste,ob das versicherungstechnisch einen Vorteil für mich bedeutet weiß ich nicht,für die Heraufstufung ist es wahrscheinlich egal ob die Versicherung 3000€ oder nur die Hälfte bezahlen muss.

Ich hab den Vorfall jetzt erst mal wie oben geschildert der Versicherung mitgeteilt,sollen sich die Juristen damit abplagen.

Ist nur die Frage ob ich meinen Minikratzer ebenfalls der gegnerischen Versicherung mitteile.

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Ist nur die Frage ob ich meinen Minikratzer ebenfalls der gegnerischen Versicherung mitteile.

 

Würde ich auf jeden Fall tun.

Natürlich nur, wenn auf deinem Auto brav Winterreifen montiert sind/waren und du evtl. sogar noch brav den Blinker zum abbiegen gesetzt hattest.

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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Warnblinkanlage wäre nicht schlecht gewesen, um anzuzeigen, dass das Fahrzeug rutscht bzw. ein sich nähern Gefahr bedeuten kann

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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wenn auf deinem Auto brav Winterreifen

 

Wenn kein Schnee, dann braucht er auch keine Winterreifen.

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


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Und am Berg muss der Hinterherfahrende ausreichend Abstand halten um ein Anfahren des Vordermannes zu ermöglichen.

 

Ich finde auf die Schnelle keinen passenden Link hier wird jedoch ein ähnlicher Fall geschildert: http://www.geldtipps.de/versicherungen/autoversicherung-schutzbrief/notwendiger-abstand-auf-parkhausrampen

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht

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..ich würde erstmal kein Schuldzugeständnis machen, da auch für mich der Fall NICHT eindeutig ist. Helfen kann dir da bestimmt nur ein Fachanwalt.!

Du musst den Schaden DEINER Versichung auf alle Fälle melden!

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Meiner Versicherung habe ich den Schaden heute Morgen unverzüglich mitgeteilt.

Mein Gedankengang ist folgender,falls sich die Versicherer intern auf eine Teilung der Schuld einigen hätte ich ja zumindest einen Anspruch auf eine prozentuale Wiedergutmachung die ich als Aufstockung für die zukünftig höheren Beiträge nutzen könnte. Oder mache ich da einen Denkfehler?

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Sorry, aber der Gegner/Versicherung wird auf keinen Fall einer Schuldteilung positiv gegenüber stehen, sonder der wird dir die Schuld geben und eine Q7-Tür wird sicher teuer.

Also, ich würde an deiner Stelle ein Termin mit einem RA deines Vertrauens machen!

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Ja, machst du. Die Hochstufung ist eine Sache deiner Versicherung (mache stufen mehr, manche weniger, manche gar nicht hoch) und hat mit dem Schaden gar nichts zu tun.

 

Sollte sich eine Teilschuld ergeben, trägt entweder jeder seinen Schaden (da an deinem Auto nichts weiter ist, gut für dich) oder du (deine Versicherung) nur einen Teil des Schadens. Bist du Schuld, zahlst du (deine Versicherung) den Schaden komplett.

Mit der Hochstufung hat das aber nichts zu tun. Die ist immer identisch. Du hast natürlich immer die Option kleinere Schäden an die Versicherung zurück zu zahlen und eine Hochstufung zu vermeiden.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Wer regelt denn jetzt die Schuldfrage? Das werden doch jetzt wohl Versicherungsjuristen sein da keine Polizei vor Ort war und der Unfallgegner auch keine Zeugen hat(die einzigen Zeugen sind meine Frau und die beiden Kinder die mit dabei waren)und wenn die Versicherungsjuristen den Fall mit z.B. 40/60 gegen mich bewerten so habe ich doch Anspruch auf 40% Erstattung meines Schadens. Oder könnte es sein,dass der Schaden des Unfallgegners 50/50 bewertet wird,mein Schaden mir jedoch zu 100% zur Last gelegt wird?8-/

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Die regelt ein Gericht.

Selbst wenn die Polizei vor Ort gewesen wär, würde deren Einschätzung nicht bindend für das "Endergebnis" sein.

Prozentuale Unfallschuld bedeutet nicht das beide einen Teil des Schadens erstattet bekommen sondern ob oder im Falle einen höheren Schuldanteils, wieviel des Schadens der dann Geschädigte bekommt.

 

Bei 50/50 freuen sich beide Versicherungen, weil jeder Gegner auf seinem Schaden sitzen bleibt und die Haftplicht gar nichts zahlt.

 

Der Gewinner sind bei solchen Streifällen in jedem Falle immer die Versicherung.


Bearbeitet: von bastelbert

 

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auto motor & sport 22/86

 

 

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Erstmal,wer ist für den Feldweg zuständig,wegen der Streupflicht. Es ist immer ärgerlich wenn man irgendwo gegenrutscht,doch da wird immer der die Schuld bekommen der nicht stand.Letzendlich bis du dafür verantwortlich was mit deinem Fahrzeug passiert,und da du wustest das die Strecke vereist ist,hättest du mit sowas rechnen müssen. Genau wie mit diesem unabwendbarem Ereignis.das wird wohl so ausgehen das Du hochgestuft wirst.Wie und was ein anderer Autofahrer macht,ohne jemand anders zu gefährden ist in diesem Fall egal. Ich bin auch schon durch eine festgefrorene Spurrille in einer Nebenstrasse gegen ein Auto gerutscht,konnte das zum Glück mit Barzahlung klären. Polizei sagte nur am Handy das ich Schuld wäre und noch warten müsste.RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Danke erst mal für eure Einschätzung.:daumen:

Eigentlich haben sich ja beide Fahrzeuge bewegt,ich mich schräg nach hinten rutschend,mein Gegner bergauffahrend. Ich weiß auch,dass man rückwärtsfahrend immer Schuld ist,hier sehe ich aber auch durchaus eine verletzte Sorgfallspflicht des Gegners.

Wenn bei 50/50 jeder seinen Schaden selbst trägt wäre das für mich eigentlich das Optimum.

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Erstmal,wer ist für den Feldweg zuständig,wegen der Streupflicht.

 

 

Bei so´m Ackerweg (erst recht bei normaler Schneeglätte) wird wegen Steupflicht sicher auch nichts zu holen sein.

Selbst als letzten Winter bei uns vor´m Laden einer mi´m C124 bei Blitzeis ohne Chance in mein parkendes Auto geschliddert ist, ging in der Richtung nichts. (Betreiber war seiner Pflicht innerhalb der zulässigen Zeit dann nach gekommen)

Wir haben uns auf eine Flasche guten Scotch für die abgerissene Stoßstange an meiner Winterkarre geeinigt und gut. ;-) Seinen Schaden konnte er aber gegenüber dem Parkplatzbetreiber nicht geltend machen.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Fakt ist das du durch eine vereiste nicht gestreute Fahrbahn ins Rutschen gekommen bis,wer hat für diesen Bereich die Verantwortung der Streupflicht??????Besteht dafür eine Streupflicht??????. Ist der Weg Öffendlich,Privat,das würde ich erstmal klären,sowie Zeugen das du durch die Vereisung gerutscht bist.Es gibt soviel was ein 50/50 verhindert. Sorry was ich oft nicht verstehe,das die Einsicht zu eigenen Fehler nicht besteht,wie heisst es so oft. ES GIBT TAGE DA GEWINNT MAN,UND ES GIBT TAGE DA VERLIERT MAN.Sei froh das du keine Personen geschädigt hast.RR


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Hi,

bei 50/50 trägt nicht jeder seinen schaden...sondern jeder die 50% des gesamtschadens des anderen..incl. nutzungsausfall, wertminderung, gutachterkosten und was sonst noch soo ist.

das heißt wenn deine gesamtsumme 1200€ ist..bekommst 600€..

wenn der schaden des Q7 2100€ ist..bekommt er 1050€ zugesprochen..

nach der kompletten regulierung kannst du deine versicherung fragen ob es sich lohnt, den schaden nachträglich aus eigener tasche zu zahlen um eine höherstufung entgegen zu wirken.

die rechnen dir das dann genau vor..

ob eine 50% schuld infrage kommt, liegt auch an den aussagen der beteiligten.

du sagst 50cm..wenn der andere aber 2 meter angibt und du das gegenteil nicht beweisen kannst..

viel freude..

gruß ianko

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Wenn einer Zeugen hat dann ich,er hat keine.

@roadrunner: ich habe kein Problem damit für meine Schuld einzustehen,wenn ich aber das Gefühl habe,dass die Schuld bei beiden Seiten liegt(und das ist hier definitiv der Fall)sehe ich auch nicht ein die gesamte Schuld auf mich zunehmen. Ich hatte mal vor Urzeiten einen ähnlichen Unfall in dem ich in der entgegengesetzten Rolle war,bin an einem Wagen vorbeigefahren der dann ohne zu blinken abbog,in mein Auto. Schuld war ich wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage.:freak:

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Solche Fälle sind immer SCH........ und man ärgert sich den Arsch. Hier kann dir nur die Versicherung,RW helfen. ABER.............. GLASKUGEL;-) Viel ERFOLG RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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bei 50/50 trägt nicht jeder seinen schaden...sondern jeder die 50% des gesamtschadens des anderen..incl. nutzungsausfall, wertminderung, gutachterkosten und was sonst noch soo ist.

 

Richtig :daumen:

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Eine Frage hätte ich noch - ist der besagte Feldweg überhaupt für den öffentlichen Verkehr grundsätzlich freigegeben (gem. StVO)?

 

Es könnte nämlich sein, dass keine der Versicherungen bezahlt, bzw. sich das Geld zurück holt (afaik)

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