ripeete Geschrieben: 12. August 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Hallo, ich habe ein Auto ins Visier genommen (Kein E30, nicht mal BMW) aber der Kaufprozedur hat sich gezogen und das Auto hat jetzt Hagelschaden, wirtschaftlicher Totalschaden ("natürlich...").Der Verkäufer würde das auto mir zu einem reduziertem Preis verkaufen, und dabei noch ein wenig von der Versicherung kassieren. (Ursprünglicher Preis wäre 5000 gewesen, jetzt bekommt er ca. 1000 von der Versicherung)Wenn ich das Auto jetzt doch kaufe kann ich dann noch irgendwelche Kaskoversicherung abschliessen? Wenn ja wie? Danke für die Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 12. August 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Natürlich kannst du dann eine Kaskoversicherung abschließen. Aber den Schaden selbstverständlich nicht darüber abrechnen. Wird auch schwierig, wenn das Auto zum Schadenzeitpunkt nichtmal dir gehörte.... Ich würde an deiner Stelle darauf bestehen, dass der Schaden vor Kauf behoben wird. Weil irgendwas stimmt da nicht bei Kaufpreis 5000, wirtschaftlicher Totalschaden und nen 1000er von der Versicherung. Dass ihr beide schön von der Versicherung profitiert, funktioniert wie geschrieben nicht. Zum Glück Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 12. August 2014 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Ich meine, wie is es gesichert, dass ich später (ich sage mal, pfff... 1,5 Jahre später), den selben Schaden, bei einem anderen Versicherer, melde und es nicht erneut ausbezahlt wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 12. August 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 12. August 2014 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Und sollte dann das Auto aus meinem Besitz gestohlen werden, mit was für einer Entschädigungssumme kann ich rechnen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 12. August 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Wenn du den Vorschaden angibst, wird dieser bei einem Neuschaden berücksichtigt und die Regulierungssumme entsprechend gekürzt. Zur Entschädigungssumme: Du bekommst den Zeitwert. Wie hoch der ist, kann aufgrund deiner Angaben (5000€Kaufpreis, aber bei 1000€ Versicherungsleistung schon wirtschaftl. Totalschaden) keiner sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 12. August 2014 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Also, der Verkäufer meinte er hat die Wahl: entweder 1000 Eur, wenn er das Auto verkauft, oder 4000Eur, wenn der Verischerer das Auto mitnimmt. (gibt es sowas überhaupt??)Der Kaufpreis (zwischen er und mir) vor dem Schaden wäre 5000Eur gewesen. Was können diese Summen bedeuten? Sorry, ich kenne mich weder mit Versicherung noch mit Fachbegriffen aus. Schaden haben die Motorhaube, das Dach und die Vier türen genommen. All diese dann Spachteln, Lackiern, Ausbeulen, was weiss ich.... Den wirt. Totalschaden kann ich nachvollziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 12. August 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Wenn der Wagen 5000€ wert war sind 1000€ aber kein Totalschaden. Hier stimmt doch was nicht. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
fusel-tuning Geschrieben: 12. August 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 Für einen Hagelschaden gibt es den Beulendoktor, da muß nicht gleich gespachtelt und lackiert werden.Der macht Dir vor Ort einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und dann kannst mit dem Verkäufer nochmal vernünftig verhandeln. Zitieren M42 COP V2: http://e30-talk.com/topic/108224-m42-cop-variante-2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 12. August 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2014 ich glaube, da wird aneinander vorbei geredet/geschrieben!Der Hagelschaden kann schon Totalschaden sein; keine Frage.Damit ergibt sich auch der Schaden von 4.000.-, den der Gutachter oä. diagnostiziert hat.Bei einem Wert von 5.000.- ist das wirtschaftlicher TOTALschaden für die Versicherung und die 1.000.- wohl der Restwert für den jetzigen Zustand.Wobei ich davon ausgehe, dass die 5.000.- lediglich der vom Verkäufer genannte Verkaufspreis ist und eben nicht der Wert für den Gutachter, welchen das Fahrzeug vor dem Hagelschaden hatte.Hier solltest du auf jeden Fall erst einmal eine Kopie des Gutachtens anfordern; da steht alles wissenswerte dazu drinnen.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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