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Blöd gelaufen :(


Speedliner 320i
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Hallo Talkmitglieder

 

Vielleicht kennt sich jemand von euch aus oder hatte den gleichen fall schonmal.

Ich war einen abend um ca 23uhr unterwegs mit meiner freundin und mein Winterauto (Corsa B). Wollten gerade vom Essen gehn wieder richtung heimat fahren. Bin dann vom Ort aus richtung Bundesstr abgebogen (war noch kurzes stück 50kmh Schild) und ca 100m vor mir befand sich ein Golf 5 Kennzeichen HAM CJ ...

 

Ehrlich gesagt bin ich etwas schneller wie 50 gefahren und war zügig hinter dem und habe auch zum überholen angesetzt, da auf der Str. weit und breit kein Auto zu sehen war (und kurzes stück später eh 100 gewesen wäre) war für mich schnell klar das es auch keine gefährdung der gegenseite ist (locker 3km nur geradeaus)^^

 

Leider merkte ich beim überholen, dass eine durchgezogene Linie inkl Sperrfläche vorhanden war. Naja beim wiedereinscheren funkelte "POLIZEI" auf der Sonnenblende auf. Ja ich habe ne Zivilstreife verbotswridig überholt :-(

 

Jetzt wirft mir die Beamtin vor:

-Sperrfläche und durchgezogene Linie überfahren (Gebe ich voll und ganz zu!)

-Angebliches auffahren (obwohl ich direkt überholt habe ohne hinter dem zu bleiben. Bundesstr war ja komplett leer!)

-Nicht angeschnallt (das kann definitiv nicht sein, da ich angeschnallt war und mich nur beim anhalten abgeschnallt habe ausserdem kann man um 23uhr nicht sehen ob ich den an hatte. Es war noch nicht mal Str.beleuchtung da. Ich habe der polizistin auch gesagt das ich das mitn Anschnallen nicht hinnehmen werde)

 

Juah das war es eigentlich. Gegoogelt habe ich schon aber so richtig ist mir nicht klar was mir im schlimmsten fall droht. Punktebelastung im Flensburg habe ich auch schon :roll:

 

- Wie sieht das eigentlich mit bestehenenden Punkten aus. Die verfallen doch ab einen gewissen zeitraum oder?

-Suche ganz "dringend":

Blechteile in Calypsorot-metallic...vorallem Kotflügel oder Heckklappe!

BC2 Codierstecker 3-12 oder 3-10

 

----------------------------------

 

Bitte nicht am Lack lecken...dieses Fahrzeug verkörpert eine geweisse portion an GEILHEIT!!! :freak:

:beemwe:

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Überholen im Überholverbot ist so.

Dichtes auffahren (auch vor´m überholen mußt du laut Paragraphen den Sicherheitsabstand einhalten, auch wenn das in der Praxis unsinnig ist) können sie dir nur ankreiden, wenn sie sagen können, sprich gemessen haben wie dicht. Das werden sie nicht können, sonst hätten sie dich bei der Messung auch wegen Geschwindigkeit gehabt.

Gurt können sie dir auch nichts, da die Beweislage ja eher "dürftig" ist und deine Freundin außerdem dein Zeuge ist das du angeschnallt warst.

 

 

Überholen im Überholverbot 70,- und 1 Punkt.

 

...würgen sie dir noch "unklare Verkehrslage" mit rein, sind es 150,- und 4 Punkte.

 

... bei Gefährdung (dürfte kaum vorliegen, wenn es so ist wie du sagst) werden 250,-, 4 Punkte und 1 Monat draus.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Überholen im Überholverbot und die durchgehende Linie missachtet, dürfte 4 Punkte geben und 150€ kosten. Weiß nicht, ob man das noch toppen kann, wenn das in Tateinheit mit Rechtsüberholen erfolgt. Wahrscheinlich nicht.

 

Wie Punkte verfallen, sollte man als Autolenker wissen;-)

 

Es wäre für Dich besser gewesen, Du hättest das ganze erst nach dem 1.Mai begangen.

So addierst Du die neuen Punkte zu den Alten und die Tilgungsfrist läuft wieder neu.

Inwiefern alte Punkte dann ab Mai der neuen Tilgung unterliegen, weiß ich (noch) nicht, da ich bis jetzt Punktelos ins neue Register darf.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Ich denke auch selbst wenn die grünen\blauen Beweismittel wie Video hätten müssen die mir doch zumindest vor Ort fragen ob ich mir das Beweismaterial angucken soll oder?

Also ne Gefährdung lag definitiv nicht vor. Die Beamtin meinte nur " sie hätte noch nicht einmal mein Nummernschild hinter sich erkannt so dicht angeblich " Jaaaaa wie auch wenns dunkel ist und ich vorne keine Nummernschildbeleuchtung habe :klatsch:^^

 

Genau Bastelbert, der Beamte hat weder irgendwelche Abstandsmessung noch haben die irgendwas wegen überhöhte geschwindigkeit zu dem Zeitpunkt gesagt.

Mir gehts darum dass ich meinen Führerschein behalte. Die Strafe muss ich eh zahlen das ist schon klar!

Leider habe ich 2010 3 mal 3 Punkte bekommen und Sep 2010 noch einen (der eigentlich nach 2 jahren weg sein müsste).:frage:

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BC2 Codierstecker 3-12 oder 3-10

 

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Kommt darauf an, für was Du Punkte bekommen hast. Da Du nach deiner Aussage 3 Punkte bekommen hast, war das eine Ordnungswidrigkeit und dann hast Du keine Punkte mehr, die momentan berücksichtigt werden.

 

Alte Regel, die momentan noch gilt:

 

Punkte einer Ordnungswidrigkeit werden nach 2 Jahren getilgt und nach 3 Jahren gelöscht. -> Aber nur wenn innerhalb der 2 Jahre keine neuen Punkte erworben wurden. Das wäre bei Dir also alles, was bis September 2012 regestriert worden wäre.

 

Punkte einer Straftat werden nach 5 jahren getilgt, Rest analog zur Ordnungswidrigkeit.

Gruß

Oliver



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Oli ich glaube du hast mich falsch verstanden. ich habe im Jahre 2010 3 mal 3 Punkte bekommen also 9+1 Punkt nochmal im Jahre 2011

 

= 10 müssten es sein. es sei denn der eine punkt im jahr 2011 ist verfallen da 2 jahre nichts hinterher kam. wäre dann wieder 9 glaube ich??

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Gut, dann hast Du 2010 9 Punkte aus Ordnungswidrigkeiten und Sept. 2011 1 Punkt?

 

Dann heißt das wohl im ~ November (weil September + Verwaltungszeit) 2013 alle 10 Punkte getilgt wurden. Und im November 2014 dann gelöscht.

Das heißt eigentlich immer noch, das Du keine Punkte mehr hast, die berücksichtig werden. Genaueres sagt Dir Flensburg, oder ein Anwalt.

Gruß

Oliver



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Ok danke Oli ich werde wohl um sicher zu gehen Flensburg anschreiben :)

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Blechteile in Calypsorot-metallic...vorallem Kotflügel oder Heckklappe!

BC2 Codierstecker 3-12 oder 3-10

 

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bei dieser konstellation würd ich nen anwalt einschalten.

 

das mit dem gurt haben se bei mir auch schon versucht. wie die den gesehn haben wollen bei kopfstützen im fond hat der anwalt gefragt.

 

die beamten kamen mitm streifenwagen von rechts und waren als ich auf höhe der einmündung war noch 5meter von der einmündung weg.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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bei dieser konstellation würd ich nen anwalt einschalten.

 

das mit dem gurt haben se bei mir auch schon versucht. wie die den gesehn haben wollen bei kopfstützen im fond hat der anwalt gefragt.

 

die beamten kamen mitm streifenwagen von rechts und waren als ich auf höhe der einmündung war noch 5meter von der einmündung weg.

 

den gleichen Schei** mit den Gurten hatten ich auch schon; nur dass die Streife von links auf die Kreuzung kam bzw. an der roten Ampel stand.

Ich hab die beiden POM´s dann auf dem Revier besucht und ihnen knallhart mit dem Vorgesetzen zu verstehen gegeben, dass sie da Mist gebaut haben, weil die Gurtführung bei dem E30 Cabbi von außen definitiv nicht einsehbar ist. Jedenfalls nicht auf 10m Entfernung durch 2 Scheiben hindurch.

 

Freunde hab ich mir damit zwar nicht gemacht; aber die 30.-€ wurden umgehend zurück genommen, da der Streifenwagen nicht mit Röntgen:freak: ausgestattet war.

 

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Hehe, beim Cabrio ist das ja fast schon ein Running Gag dem kellenschwingenden Sheriff vor zu führen das er seinen Block stecken lassen kann. ;-)

 

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Wenn sie dir Nötigung auslegen und dann noch überholen,oh ha,

kannst du zum Idiotentest gehen

Da bist du mit 900 Euro dabei.

Hatte im Siegerland, vor 15 Jahren auch mal so einen Fall.

Breite Landstraße,vorne nen Golf und hinten nix.vorne nur der Golf und freie Bahn.

Ausserorts fuhr der Golf 60 Km am Berg.

Dachte die Nelke überholst du jetzt,war ja freie Bahn.

Gesagt getan,gab die Sau fast auf gleicher Höhe Gas.

Wollte mich nicht vorbei lassen.

Ich aus dem 5 Gang raus und rein in den dritten,vorbei und dann kam nach 8 Wochen der Strafbefehl.

Nötigung,gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

:eek:

Hää ,der Golf war ne Zivilstreife.

Hatte vor Gericht gegen die Polizei keine Chance.

Der Lappen war weg und trotz positiver MPU hab ich den nicht wieder bekommen.

Der dicke Mann auf dem Straßenverkersamt in Siegen sagte mir,ich bestimme hier und kein Gutachter oder sonst wer.

Und solang ich hier sitze bekommen sie den Lappen nicht mehr.

Erst nach meinem Umzug zurück ins Sauerland,wohlgemerkt sind bis dato 10 Jahre ins Land gegangen,bekam ich vom Straßenverkersamt eine neue Zulassung,ohne MPU und Fahrschule.

Siegerländer sind das letzte. Hoffe das es bei dir besser ausgeht.:drive:

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Moin,

 

was ich hier so lese, deckt sich eigentlich im Großen und Ganzen mit dem, was ich schon anderweitig gehört und erlebt habe.

Vor Gericht zählt die Aussage eines Beamten fast so viel wie zwei zivile Zeugen. Der Beamte auf ´m SVA in Siegen hätte Post von meinem Anwalt bekommen, denn auch der hat nicht das Recht, einfach Gutachten zu ignorieren und willkürlich zu entscheiden, wer den Lappen (wieder-)bekommt und wer nicht. Dafür gibt´s Regeln und Richtlinien, an die sich auch so ´n Sesselpupser halten muß.

 

Ich freue mich jetzt schon, wenn ich Vaters iX wieder zum Laufen gebracht habe und damit unterwegs bin, denn die 3er BMWs der Reihe E30 und E36 haben hier keinen guten Ruf. Bin mal gespannt, wie oft ich dann raus gezogen werde wegen einer aVk (allgem. Verkehrskontrolle).

 

Gruß, Erik.

Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er):drive:.

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@Projekt X 1/4

Der dicke Mann in Siegen hat einen Schwager,der ist Psychologe und der erstellt Gutachten,die auch wie er selbst sagt,von ihm anerkannt werden.

Kostet nur """ 10.000 Euro.

Aber Beweis das mal in einem 2 Augen Gespräch vor Gericht.!

Als ich meine neue Sachbearbeiterin davon erzählte,glaubte die mir natürlich nicht.

Ich sollte gewisse Sachen besorgen und zu ihr senden lassen.

Der Dicke machte natürlich einen auf doof und wurde richtig frech.

In der Behörde wo was hin soll,gibt es kein Sachbearbeiterin mit Namen "......."

Sie Krankes Schwein,war nur milde Ausgedrückt von dem dicken.

Hahaha,bin dann zu meinem Sachbearbeiter und habe dem meine Erlaubnis gegeben meine Unterlagen zusenden zu lassen

Habe dann auf mithören von der Zulassungsstelle angerufen,was dann kam,war der Hammer.

Der beschimpfte nicht nur mich,sondern auch die Leute von der Zulassungsstelle.hahaha

Die hatten alle mitgehört.

Innerhalb von 3 Tagen bekam ich meinen Lappen wieder.

Na ja,keinen Lappen,heute ist es ja eine Karte.:-)

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Wie Du Deine Fahrerlaubnis nennst, ist Deine Sache, so lange wir wissen, was Du damit meinst. Und ich denke, das ist bis jetzt der Fall:-).

 

Ich bin bestimmt nicht rechthaberisch oder streitsüchtig, lasse auch gerne mal Fünfe gerade sein um des lieben Friedens willen. Aber wenn ich ich von solcher Beamten- und Behördenwillkür lese/höre, dann schwillt mir der Kamm und ich kriege Rauhreif auf denselben! Solche Blödmänner schaden den ganzen anderen Beamten, die treu und brav ihren Dienst verrichten, Mann Mann Mann!

 

Gruß, Erik.

Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er):drive:.

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Sobald ich die erste Post von den Beamten bekomme werde ich ne mündliche Aussage bei denen machen. Vielleicht habe ich ja das Glück und dieselbe Person die mich angehalten hat zu fragen, dass sie mir mal erklären soll wie man im dunkeln, Nachts ohne Innenbeleuchtung einen schwarzen Gurt zu erkennen hat???

Ehrlich gesagt habe ich keinen Problem damit meine "Strafe" zu bezahlen bzw. anzutreten aber nicht bei Taten die ich nicht gemacht habe! Polizisten sind auch nur Menschen die bei Tag sehen können und Nachts fast genauso blind sind wie jeder andere^^

-Suche ganz "dringend":

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Ich persönlich würde rein gar nichts aussagen sondern die Sache meinem Anwalt übergeben.

Alles was du sagst,kann schon nen Eigentor sein.

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Alles was du sagst,kann schon nen Eigentor sein.

 

Und ich behaupte das "kann" kann man hier durch ein "wird" ersetzen. :-p

 

Auf die Wache fahren und erklären das Polizisten nachts blind sind, wie alle anderen, wird recht sicher kein Erfolg werden.

 

Sinnvoller wäre da die Erklärung, dass die Gurtführung bei deinem PKW, der nunmehr 2x Jahre alt ist, von außen kaum zu erkennen ist und es sich darum wohl um ein Missverständnis handeln muss.

Dazu wird das ganze erschwert, wenn die Beamten aussteigen, zu dir kommen und du nun_einmal nicht angeschnallt bist. Sorry, da zu sagen: "Ich hab mich gerade als ich stehen geblieben bin abgeschnallt" (was keiner gesehen hat) ist nun auch nicht sooo glaubwürdig.

 

Also auch mein Tip: Entweder komplett lassen, oder richtig via Anwalt! Ansonsten reitest du dich höchstens noch weiter rein.

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Sobald ich die erste Post von den Beamten bekomme werde ich ne mündliche Aussage bei denen machen. Vielleicht habe ich ja das Glück und dieselbe Person die mich angehalten hat zu fragen, dass sie mir mal erklären soll wie man im dunkeln, Nachts ohne Innenbeleuchtung einen schwarzen Gurt zu erkennen hat???

Ehrlich gesagt habe ich keinen Problem damit meine "Strafe" zu bezahlen bzw. anzutreten aber nicht bei Taten die ich nicht gemacht habe! Polizisten sind auch nur Menschen die bei Tag sehen können und Nachts fast genauso blind sind wie jeder andere^^

 

Mach dir da mal keine Sorgen.

Mich konnten sie im Wald um 22 Uhr auch Harrgenau beschreiben nur die Farbe meines Fahrzeugs war Schwarz und nicht Gelb.

Wie sagte der Richter damals,auch Schwarz kann im Scheinwerferlicht Gelb aussehen.:applaus:

Urteilsspruch war:

6 Monate und weil ich damals selbständig war,16.000 DM Strafe.

Und da ich mich zur damaligen Zeit zu keiner Schuld bewusst war, habe ich Einspruch eingelegt.

Aus den 6 Monaten wurden 12 und aus dem 16.000/ 3.000.DM

Unter anderem,wurde das Straßenverkehrsamt angewiesen die Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf der Strafe auszuhändigen.

 

Für alle die es nicht wissen,nach Ablauf von 12 Monaten ist der Lappen weg,Schuldig oder nicht,spielt dabei keine Rolle.

MPU ist angesagt.

Und selbst die ist kein Garant für eine Neuerteilung des Lappens.:rot:

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Vermutlich haben die Beamten aber dein Auto(typ), dein Kennzeichen und dich gehabt....und deine "Trumpfkarte" der "falschen Farbe" hat dagegen nicht gestochen? ;-)

 

 

Erzählt doch bitte die ganze Geschichte und nicht nur den Teil der schön dramaturgisch passt. Bei so einem Strafmaß ging es nicht um "Falschparken" oder "fahren ohne Gurt" und kein Richter (und offenbar waren es bei dir mehrere) erteilt ein solches auf Grund von "einer mi´m schwarzgelben Auto....". Da müßen schon andere Fakten vorgelegen haben die auf dich "gedeutet" haben.

 

...achso, mein Cabrio ist ganz offiziell laut Zulassung schon immer....weiß. ;-)

 

 

Der TE soll abwarten was ihm überhaupt vorgeworfen wird (ja, vor Ort wird gerne mal auf den Busch geklopft nach dem Motto "Freundchen, dir werde ich helfen", daher heißen die ja auch "Freunde und Helfer" ;-) ) und dann sehen was er tut.

 

Ich "orakel" nochmal, Abstand wird keine Bußgeldbewährte Rolle spielen.

So etwas kann nur zum Vorwurf gebracht werden wenn eine belegbare Messung vorliegt, die außerdem auch die gefahrene Geschwindigkeit beinhaltet, da sich das Strafmaß nur in Kombination mit einer solchen errechnen lässt.

In 50km/h Bereichen (und um einen solchen handelt es sich ja laut TE), gibt es das alleinige Vergehen "Sicherheitsabstand" überhaupt nicht! Sowas wird erst ab 80km/h als alleiniges Vergehen bewertet. Mangelnder Abstand würde in so einem Fall lediglich ins Feld geführt, wenn es zu einen Auffahrunfall gekommen wäre und auch dann nur als (ein) Beleg der Schuldfrage und nicht als Bußgeldbewährter Fakt.

 

Ob das mit dem Gurt zur Sprache kommt würde ich auch erstmal abwarten und abgesehen davon mit Sicherheit nicht wegen der 30 Euro zum Anwalt rennen.

 

 

... und das was wirklich entscheidend ist, (überholen im Überholverbot) ist nun mal passiert und belegt. Da muß der TE nur abwarten welche "Stufe" der 3 Möglichen ihm zur Last gelegt wird.


Bearbeitet: von bastelbert

 

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