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Gutachtenfrage


Allradfuchs
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Servus,

 

hab da mal ne frage,

 

hatte einen Fahrzeugbrand, Der Gutachter schrieb, Wiederbeschaffungswert ????€, Restwert 0€, SB 150€ d.H. ich bekomme den wiederbeschaffungswert - SB ausbezahlt, oder wird da die Mehrwertsteuer auch noch abgezogen?

 

Keine Sorge, war kein E30…

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Normalerweise bekommst du die MwSt. im Fall der Wiederanschaffung ersetzt. Wenn sie im Wiederbeschaffungswert enthalten ist, wird sie abgezogen, bis du Ersatz angeschafft hast.

Regelt jede Versicherung anders, schau mal in deinen Vertrag.

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es gibt auch die Variante das im Gutachten drin steht ob der Wiederbeschaffungswert inkl. MwSt. ist oder netto.

Das spielt dann eine Rolle wenn das "kaputte" Fahrzeug bzw. das Modell noch überwiegend bei Händlern gehandelt wird, da ist der Preis dann immer inkl. MwSt. die dann nach einem Fahrzeugkauf von der Versicherung erstatten wird. Wird ein Fahrzeug (meist ältere Baujahre) überwiegend über den Privatmarkt gehandelt so ist der Versicherungswert immer inkl. MwSt. und wird ohne Abzüge ausgezahlt.

 

Das steht dann aber auch so im Gutachte drin, also Händler.-/ oder Privatmarkt.

 

Hoffe das richtig beschrieben zu haben.

 

Gruß.... Dirk

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