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OT: Baustelle A61 bei Gundersheim Tempolimit & Überholverbot


Oli*
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Haarspaltereien. In Polen wird sich immer mit dem warnblinker bedankt - und dort gibt es genuch Idioten. Man darf und kann nicht alle über einen Kamm scheren wie bei vielen Themen. Und muss immer schauen das das Thema von einem expliziten Fall nicht auf verallgemeinertes Stammtischniveau sinkt.

beste grüße

Marco

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Lichthupe ist auf der Autobahn erlaubt. Warnblinker nicht, ohne dass das Warnblinken auch seinen Zweck erfüllt.

 

Bedankt wird sich in der Regel über wechselndes Blinken.

natürlich ist die Lichthupe erlaubt; aber halt nicht als reines "Dankeschön".

Die bekommt aber auch fast nur der ab, den man ansprechen will.

Beim Warnblinker ist das was anderes ...........Zweckentfremdung ...........dabei macht das (fast) jeder, der nur mal in zweiter Spur halten/parken will.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Es ist wohl etwas schwierig, sich bei dem Hintermann mit der Lichthupe zu bedanken, dafür, das er einen reingelassen hat ;-)

 

Egal wie, meistens wirds wohl schon verstanden.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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  • 8 Monate später...

Falls jemand wissen will wie es Ausgegangen ist:

 

3 Punkte, 1 Monat Führerschein, 20 Tagessätze für den LKW Fahrer.

Gruß

Oliver



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Das natürlich. Aber nicht ich habe den LKW Fahrer angezeigt, sondern mein Vordermann.

Ich war nur Zeuge. Denke es waren mehr wie 3 km und es gab auch einen kleinen linke Spur Stau.

 

Verurteilt ist er aber wohl nur deswegen, weil er wohl nicht auf seinen Anwalt gehört hat, sondern nach einen kurzem Geplänkel mit dem Richter und dem anderen Zeugen zugegeben hat, daß er diesen nicht vorbeilassen wollte. Ist aber hörensagen, da war ich noch nicht im Saal.

 

Grund war offensichtlich, das der LKW Fahrer der Meinung war, mein Vordermann hätte sich den Weg vorher mit der Lichthupe erkämpft. Das wiederum war nicht richtig, denn ich habe vorher eine E-Klasse freundlich mit der Lichthupe ans Rechtsfahrgebot erinnert, danach dann erst den hinter mir fahrenden vorbeigelassen, bevor wir dann beide auf den LKW aufgeschlossen haben.

Insofern war ich also der Schuldige.

Gruß

Oliver



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Fürs Lichthupen?

Gruß

Oliver



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Irrtum, ich war mit meinem rasenden T3 unterwegs ;-)

 

Da muss man(n) Baustellen nutzen, sonst ist mit der Nutzung der linken Spur schwierig.

Gruß

Oliver



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Falls jemand wissen will wie es Ausgegangen ist:

 

3 Punkte, 1 Monat Führerschein, 20 Tagessätze für den LKW Fahrer.

Das ist so einer der Gründe warum ich nie in Deutschland leben möchte.

 

Ich finde Toll dass es Menschen wie Dich und den der vor Dir gefahren ist gibt die sich noch für Recht und Ordnung einsetzen.

 

Noch schöner wirds ja wenn man bedenkt dass diese Entscheidung dann noch von irgend einem Richter getroffen wurde (welche scheinbar alle total gestört sind).

 

 

 

Glückwunsch, du hast dabei geholfen wem so richtig reinzuscheissen der sowiso schon einen beschissenen Job hat. Mit dem Karma wirst du vermutlich als Legebatteriehuhn wiedergeboren - aber das hast dir ja auch verdient.

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Er hat "geholfen, wem so richtig reinzuscheissen, der" sich gegenüber anderen daneben benommen hat. Alles weitere ist sein persönliches Thema und im Zusammenhang nachrangig.

 

Falls Du älter wirst und mit offenen Augen und Hirn durchs Leben gehst, wirst Du es verstehen. Früher oder später.

Abend04.JPG

... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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8-9 Monate , Anwälte, Richter, Staatsanwalt usw wegen so einer Lappalie beschäftigt, als ob es für diese Berufsgruppen keine bedeutsamere Arbeit geben würde ...:roll:

 

Ich wünsche dem Anzeigeerstatter und dem Zeugen, recht viele LKWs ÜBER 7,5T, die ganz genau nach Vorschrift, mit 60Km/h über Landstraßen zukkeln ...und dazu Gegenverkehr genau in der Menge und Abstand, das eben gerade nicht zum Überholen reicht :-)

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...Melder sind schon tolle Typen... :roll:

 

 

"Verurteilt ist er aber wohl nur deswegen, weil er wohl nicht auf seinen Anwalt gehört hat, sondern nach einen kurzem Geplänkel mit dem Richter und dem anderen Zeugen zugegeben hat, daß er diesen nicht vorbeilassen wollte."

 

Wer allerdings derartig schlau ist, hat es auch nicht anders verdient.

 

Vielleicht nutzt er ja die 9 Monate, meldet sich hier im Talk an und lernt sich zu winden wie ein Aal.

Oder macht den Robertharrywilfried Nr.2.

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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okay da war der kollege aufm lkw wohl etwas doof mit dieser aussage. :klatsch:

 

aber ich befürchte das er beim nächsten mal den auf der linken spur aufschliessen lässt und dann nen seitenwindbedingten schlenker machen muss......:freak:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Das ist so einer der Gründe warum ich nie in Deutschland leben möchte.

 

Wäre mir neu, das sich das Deutsche und das Österreichische Justizsystem extrem unterscheiden.

Soweit mir bekannt, gibts den Tatbestand Nötigung in Österreich genauso wie in Deutschland.

 

 

 

Glückwunsch, du hast dabei geholfen wem so richtig reinzuscheissen der sowiso schon einen beschissenen Job hat. Mit dem Karma wirst du vermutlich als Legebatteriehuhn wiedergeboren - aber das hast dir ja auch verdient.

 

Auch wenns einem natürlich schwerfällt, einen armen LKW Fahrer reinzuscheissen (welch Formulierung), weil der ja so einen beschissenen Job hat (ok, wegen dem Job, jetzt seh ichs)

habe ich, ich gebs zu, überhaupt kein Problem, vor einem Gericht eine Aussage zu machen, wenn man mich dazu auffordert.

 

Und in dem Fall kann ich auch völlig ruhig schlafen, weil es nämlich nicht um einen armen LKW Fahrer ging, der vor lauter Streß, Einsamkeit und Müdigkeit nicht geschafft hat, den Laster auf seiner Spur zu halten.

Sondern um Gschaftelhuber, der der Meinung war, er muß das vermeintliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer sanktionieren. Und genau deswegen ist er auch verurteilt worden.

Gruß

Oliver



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In dem Fall, grob Wichtigtuer.

 

Muß man natürlich gscheit aussprechen können im Anwendungsfall ;-)

Gruß

Oliver



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... um einen Gschaftelhuber, der der Meinung war, er muß das vermeintliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer sanktionieren

 

Das nennt sich dann ja wohl "Auge um Auge"... na, wenn Du meinst ...

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Ja, nach den Möglichkeiten des Gesetzgebers. Ich finds gut, weil ich immer zu faul bin.

Und mich so Typen unglaublich nerven.

 

Klar, als LKW-Fahrer hätte man nach der Baustelle überholt und dann ordentlich ausgebremst. Wäre sicher auch ein Weg gewesen.

Gruß

Oliver



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Das überholen in der Baustelle gefährlich ist, habe ich schon mitbekommen. Auch, das ich für meine Fehler haften muss ist mir wohlbekannt. Dazu brauche ich auch keinen anderen Verkehrsteilnehmer, der mich auf meine Fehler aufmerksam macht. Strafzettel kann ich mir selber verdienen und auch selber bezahlen.

 

Darum ging es hier aber nicht wirklich, auch wenn das irgendwie schwierig zu verstehen ist. Dem LKW Fahrer ging es hauptsächlich darum, jemanden zu belehren. Und zwar, weil er der Meinung war, mein Vordermann würde zu schnell in der Baustelle fahren und drängeln (weil ich vorher jemanden von der linken Spur gebeten habe). Er war natürlich auch der Meinung, wir seien zu breit für die linke Spur.

Nur, das ist unsere Sache, nicht seine.

Gruß

Oliver



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