Resident Evil Geschrieben: 1. September 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 (bearbeitet) Bearbeitet: 26. November 2013 von Resident Evil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ViBo Geschrieben: 1. September 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 Das ist Schwachsinn, du bist nicht verpflichtet ein Artikel abzugeben wenn du die Auktion frühzeitigbeendest.Man beendet eine Auktion ja nicht grundlos Frühzeitig, du gibst ja bei eBay den Grund an wie z.B.Verlust des Artikels, Falsche Beschreibung usw... und beim Beenden werden alle vorhanden Gebote aufWunsch gestrichen. So kenne ich das zu mindestens, allerdings ändert eBay die Regeln gefühlt jeden Monat zumindest fürGewerbliche Zitieren Suche: - M52B28 Kurbelwelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Resident Evil Geschrieben: 1. September 2013 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 (bearbeitet) Bearbeitet: 26. November 2013 von Resident Evil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dejawu Geschrieben: 1. September 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 ebay kleinanzeigen kannst du nicht mit einer auktion vergleichen.Aber vorsicht bei auktionen, ein freund mußte hochwertige felgen für einen euro abgeben nachdem er die auktion einfach beendet hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Resident Evil Geschrieben: 1. September 2013 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 (bearbeitet) Bearbeitet: 26. November 2013 von Resident Evil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dejawu Geschrieben: 1. September 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 sein rechtsanwalt hat dazu geraten zu liefern da ein rechtswirksamer kaufvertrag vorlag.details weis ich jetzt nich, aber es gibt käufer die sich auf solche schnapper spezialisiert haben. http://www.sat1.de/videokatalog/Kriminalit%C3%A4t/Betrug/video-EBAY-Auktionsfallen-20-12-Video-Abzocke-YouTube-Schadenersatz-Auktionshaus-212004.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Meerjungfraumann Geschrieben: 1. September 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 Das ist Schwachsinn, du bist nicht verpflichtet ein Artikel abzugeben wenn du die Auktion frühzeitigbeendest.Man beendet eine Auktion ja nicht grundlos Frühzeitig, du gibst ja bei eBay den Grund an wie z.B.Verlust des Artikels, Falsche Beschreibung usw... und beim Beenden werden alle vorhanden Gebote aufWunsch gestrichen. So kenne ich das zu mindestens, allerdings ändert eBay die Regeln gefühlt jeden Monat zumindest fürGewerbliche Gefährliches Halbwissen.... ich würde jedem raten mal folgenden Link durchzulesen und bei Ebay Auktionen aufzupassen: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gt600 Geschrieben: 1. September 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 Ja, das kann ich bestätigen.Hab das mal in der Autobild gelesen wo eine Frau über Ebay ihrWohnmobil angeboten hatte. Ihr Mann verkaufte es anderweitigund Sie nahm das Wohnmobil wieder raus obwohl ein Gebotdrauf war. Der Bieter klagte und bekam recht. Hier mal was vergleichbares.http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Detmold_10-S-16311_Vorzeitige-Beendigung-einer-eBay-Auktion-geht-zu-Lasten-des-Verkaeufers.news15716.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ViBo Geschrieben: 1. September 2013 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 Das ist Schwachsinn, du bist nicht verpflichtet ein Artikel abzugeben wenn du die Auktion frühzeitigbeendest.Man beendet eine Auktion ja nicht grundlos Frühzeitig, du gibst ja bei eBay den Grund an wie z.B.Verlust des Artikels, Falsche Beschreibung usw... und beim Beenden werden alle vorhanden Gebote aufWunsch gestrichen. So kenne ich das zu mindestens, allerdings ändert eBay die Regeln gefühlt jeden Monat zumindest fürGewerbliche Gefährliches Halbwissen.... ich würde jedem raten mal folgenden Link durchzulesen und bei Ebay Auktionen aufzupassen: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm Das Schockt mich ja gerade richtig :eek: Zitieren Suche: - M52B28 Kurbelwelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Resident Evil Geschrieben: 1. September 2013 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 (bearbeitet) Bearbeitet: 26. November 2013 von Resident Evil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 1. September 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2013 (bearbeitet) Thematik sollte aber eigentlich mittlerweile bekannt sein. Stellen sich natürlich einige Fragen heraus: 1.) Ebay bietet an, die Auktion zu beenden und direkt zum aktuellen Preis an den Höchstbietenden zu verkaufen. Bei der Möglichkeit eine Auktion aus einem anderen Grunde zu beenden weist es aber nicht darauf hin, dass rechtlich angeblich ein Kaufvertrag zustande kommt. "Angeblich" deshalb, da es auch andere Urteile gibt, die dem Käufer keinen Schaden zu erkennen, da er de facto nicht vorhanden ist. Rechtssprechung ist da also nicht einheitlich. Es muss also rechtlich erstmal geprüft werden, ob die ebay Beschreibungen und die angebotenen Möglichkeiten, mit den Auktionen zu verfahren ist, rechtswidrig sind und ob ebay einem Verkäufer damit gegenüber nicht Schadenswersatzpflichtig geworden ist, da sie nicht richtig aufklären. 2.) Was passiert nun, wenn ich nicht mehr versende und den Käufer auffordere, nach ÜBW sein Zeug abzuholen? 3.) Was dann, wenn der Käufer beim Abholen feststellt, dass sein ersteigerter Motor oder sein Handy im Ar... ist ? (War ja auch der Grund, warum die Auktion beendet wurde? 4.) Wieso kann es rechtens sein, dass Käufer Gebote zurücknehmen, wenn doch angeblich Kaufvertäge zustande gekommen sind? Kann ich dann als VK einen Käufer auch belangen? Fragen über Fragen, das alles beweist mal wieder eines ganz klar, nämlich wie absurd unser Rechtssystem denkt. Und es zeigt ganz deutlich, dass die wahren Verbrecher häufig mal wieder im Nadelstreifen in den (Abmahn)kanzeleien sitzen. Das eigentliche Elend dabei ist, dass diesem ....... von der Legislative kein Einhalt geboten wird. Die brauchen sich nicht zu wundern, dass Ihr Berufszweig teilweise einen Ruf hat schlechter als die Pferdehändler des 19.Jhdts.Klar ist sicher nur eins, nämlich dass vor Gericht nichts klar ist. Bearbeitet: 1. September 2013 von StefM3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 2. September 2013 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2013 na klar wird sich ebay dagegen wehren das man die auktionen vorzeitig beendet. man nutzt deren server und deren möglichkeit bilder für alle online zu stellen und verkauft dann den kram ausserhalb ohne verkaufsprovision an ebay zahlen zu müssen? sorry so naiv kann man doch nicht sein..... über jahre hinweg wird krempel bei ebay für nen euro eingestellt nur um den marktüblichen preis abzuchecken. da sind die 25cent angebotsgebühr doch gut investiertes geld.... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 3. September 2013 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2013 ...Ein Trick, solche Einklager wie den Heavy Metal Freak aus dem Bericht auszubooten, ist doch ganz einfach : gehen wir mal von dem in dem Bericht gezeigten Fall aus (HMF ist Höchstbietender),dann würde ich erstmal mit einem 2.Account (eigener/Frau/Freundin/Bruder/Mutter/Kollege, egal, Hauptsache Vertrauenswürdig) den unbekannten Bieter überbieten und sofort danach (ich hätte da schon parallel ein 2.Browserfenster auf...) die Auktion beenden (abbrechen) einschl. Gebote streichen.Wer noch sicherer vorgehen möchte, macht das alles um 4h morgens. Dann wäre nur der bekannte Account Klageberechtigt und der HMF kann sich ein neues Opfer suchen. Bevor sich jetzt wieder die achsokorrekten melden... :mehrere Accounts sind laut Ebay ausdrücklich erlaubt und der Grund dafür muß nicht immer nur das pushen eigener Auktionen sein (was zwar üblich aber nicht Korrekt ist). Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kieler Geschrieben: 3. September 2013 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2013 Da gabs doch mal den Trick Ost-europäischer Banden, mit 2 Accounts so hoch zu bieten, dass alle anderen das Interesse verlieren und dann vom 2. Accont die Gebote zurückzunehmen und PENG, hatte der 1. Account den Artikel billig ersteigert.Kann man da zur Sicherheit mit seinem Account kanpp "darunter" bieten, so dass das Höchstgebot stehen bleibt? Bsp.:- E30 wird versteigert.- Ukrainischer* Account 1 bietet direkt 9.999 Euro- Ukrainischer Account 2 bietet 10.000- Gebot steht bei 10.000, keiner interessiert sich mehr dafür- Account 1 zieht eine Std. vorher sein Gebot zurück, Stand geht auf 1 oder 2 € runter.- Kann man beim Bieterstand von 10.000 (sagen wir mal zum Ende der Auktion kann man nicht am Computer sein) ein Gebot von 9.000€ bieten, auch wenn ebay sagt "bieten Sie mehr als 10.000,49€"? Damit hätte man das Gebot ja blockiert... *jaja, sehr Vorurteilsbehaftet, in der SAT1 Reportage wars aber glaube ich so... Zitieren Quidquid latine dictum sit, altum sonatur Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Usher Geschrieben: 3. September 2013 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2013 Da brauchst du dir nicht so viel Mühe machen. Diese Taktik kenne ich auch und in diesem Fall bist du nicht verpflichtet den Artikel heraus zu geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kieler Geschrieben: 3. September 2013 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2013 Du wohnst so dicht dran...schon mal einer versucht bei dir ? Zitieren Quidquid latine dictum sit, altum sonatur Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 3. September 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2013 (bearbeitet) ........... *jaja, sehr Vorurteilsbehaftet, in der SAT1 Reportage wars aber glaube ich so... ebay hat darauf reagiert, dass sich Gebote nur bis 12 h vor Ende zurücknehmen lassen oder max. 1 h nach der Gebotsabgabe. Damit wären diese Fälle angeblich gegen Null zurückgegangen. Warum vorurteilsbehaftet? Mir hat mal eine ebay Mitarbeiterin erklärt, dass die Zahl an Probleme mit den Käufern, die nicht bezahlen oder auf andere Art und Weise Probleme machen mindestens genauso groß ist wie die Anzahl der Probleme mit Verkäufern, die beschei... wollen. Eher deutlich größer. Und egal ob Aus- oder Inländer, für Geld und Schnäppchen kennen viele kein Pardon. Sah man früher bei jedem Sommerschlußverkauf. Einfache ebay Regel: Je kleiner der Preis desto größer der Ärger. Wenn ich meine "Liste gesperrter Bieter" vergleiche mit der bei mir recht geringen Anzahl an gekauftem Schrott passt das sehr gut mit dem "eher größer". Allerdings kaufe ich auch wenig im e30 Bereich nach "alpinahartgeM3m5sammlerstück" Bearbeitet: 3. September 2013 von StefM3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.