Zum Punkt: Ist es erlaubt, Distanzscheiben nur an der Vorderachse zu haben? Welches Gesetz gibt das vor?
Hintergrund:
Ich habe auf meinem Bj94 Touring einen TA Technix 40/40 Fahrwerksatz mit 21mm Federunterlagen hinten installiert, sowie Keskin KT3 Felgen (17x8 ET30) mit 215/40 Reifen. An der Vorderachse musste ich 5mm Distanzscheiben installieren, wegen Abstand zu den Federbeinen. TÜV hat das heute nicht genehmigt, weil sie sagen, dass Distanzscheiben immer an beiden Achsen verwendet werden müssen, und die hintere müssen nicht dunner als die vordere sein. Leider kann ich hinten selbst 5mm Distanzscheiben nicht montieren, da der Abstand zum Kotflügel dann zu schmal ist. Ist was sie mir sagen korrekt?