Dachte ich auch, aber seit meiner "Verurteilung", bei der ich den Herrn Richter zusammen mit meinem Anwalt ausführlich befragen durfte (immerhin) meine ich mehr zu wissen: Aussagen des Richters vom Amtsgericht Karlsruhe: -Das Sonntagsfahrverbot hätte bei mir nicht gegriffen wenn der Bus verglast gewesen wäre und somit eindeutiger als Privatfahrzeug zu erkennen gewesen wäre! -Es ist erst mal völlig "wurscht" ob dieses Fahrzeug als LKW zugelassen ist oder als PKW. Solange man 1.tens den kontrollierenden Beamten, und 2.tens dem Richter eine private Nutzung glaubhaft machen kann. (Fahrerpass fürs Rennauto auf´m Hänger zB., oder das Fahrzeug auf dem Hänger ist auf mich zugelassen) ((mein Hänger war im übrigen leer!)) -Recht oder Unrecht immer noch der Richter entscheidet Als Ami hätt ich da dann wohl gern gesungen: "Gott sei Dank Mann, gibts ne Pumpgun!" Es bleibt also auch in Zukunft spannend..... Tja, das mit dem Personenbeförderungsschein.... Fakt iss: Wo kein Kläger, da kein Richter- Ich werde weiterhin meine Autos am Sonntag holen. Das mach ich schon 25 Jahre so weil eben nur an dem Tag die Leute Zeit haben! 300,- Euro auf 25 Jahre? Ja mei...Die Punkte sind da schon eher "AUA"!!! Obwohl ich die Jungs am liebsten gar nicht sehe, werde ich mein schönstes Lächeln aufsetzen und die letzten Tipps des Richters präsentieren..... Als ich vor ein paar Jahren überlegt hatte mir einen Vito Mixto? mit LKW-Zulassung als Firmenwagen zuzulegen (Stichwort1%-Regelung) hieß es, das man Sonntags nicht mit LKW und Anhänger fahren darf. Evtl. spielte hier auch das zgG eine entscheidende Rolle. Von Fenstern habe ich nie etwas gelesen. Ich vermute eher, das die Rennleitung einen Bus mit Anhänger seltener kontrolliert, als einen Trapo mit Anhänger. Das der Richter dich verknackt hat ist doch logisch! Der Staat wollte Geld von dir. Der Richter ist ein Diener des Staates. Er wird also einen Teufel tun, und seinem Herrn und Gebieter ans Bein zu pinkeln (Stichwort hier: Beise nie die Hand, die Dich füttert). Und ein Polizist erklärte mir einmal: "Sie als Autofahrer haben in diesem Land gar keine Rechte!" G.W.