Wenn der Schein verloren gegangen ist, musst du, soweit ich weiß, eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Scheines abgeben. Die Frage ist, ob du das auch für ein nicht auf dich zugelassenes Fahrzeug machen kannst. Mit Vollmacht? Ich würde sicherheitshalber in der Zulassungsstelle anrufen bevor du hinfährst.