Wenn man man keine CC (CheckContol) hat aber Airbag ist da ne Blende drin mit dem Airbag Symbol. Ich hab bei mir en CC (ohne Airbag)rein gemacht. Es ist so, dass der E30 seine Betriebserlaubnis ohne Airbag hat. Der Airbag ist en Nachrüstteil, dass mit den Sonstigen Sicherheitssystemen autag ist. Nicht so wie bei heutigen Autos, wo alles zusammenhängt. Man konnte ja damals bei der Bestellung der Edition Modelle der letzten Baujahre den Airbag abwählen. Bei mir Stand auch ne 0 in der FIN. Von daher alles kein Problem. Da ich en Sportlenkrad habe, hat den Prüfer da nur die ABE vom LR interessiert und das wars. Wenn du keinen Airbag in der FIN verschlüsselt hast gibt es, bis auf die Aufnahmen der Prallsensoren und den Austausch der Blende (CC) keinen hinweis auf den Airbag. Wenn du sagst, der Aufkleber is schon weg. Das Airbagfahrzeuge andere Blinker-/Wischerhebel haben mekrt kein Mensch, sofern eh nicht getauscht. Also da würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn die LWR nicht funktioniert, ist das ein erheblicher Mangel. Hab deswegen extra auf eletrisch umgebaut. Ich weiß nur von meinem TÜV Spezi, dass die da sehr geil drauf sind, dass zu kontrollieren. Gilt halt für unsere Region. LWR ist ab nem gewissen Baujahr Grundsätzlich vorschrift. Ich glaub irgendwas mit Bj. 91. Aber da würde ich es drauf ankommen lassen. Gruss