Mein Schwiegervater ist beim aussteigen mit seiner Tür gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen, wirklich minimal. Hat weder das Fahrzeug umgeparkt noch ist er abgehauen , nach dem Einkauf ist er zur Polizei um den Schaden zu melden , der Beamte meinte das der Besitzer dies schon getan hat und er würde Bescheid bekommen. Heute kam der Bescheid...... Wird als fahrerflucht gewertet und nu kommt es , 3 Monate Fahrverbot und 735 Euro ..... Mein Sohn ist vor 2 Jahren betrunken gefahren, hat ne Verkehrsinsel umgefahren ist ausgestiegen und wollte gehen , ein zivilstreife beobachtet das Schauspiel und nahm in fest. Sein Führerschein bekam er nach 2 Wochen per Post wieder und seit dem ist nichts mehr gekommen ...... Frage mich wie solche strafen festgelegt werden, gewürfelt ?