Hallo! Schön das du dir Gedanken um solche Sachen machst und nicht einfach los fährst wenn der Lochkreis passt. Es kommt bei den Felgen eigentlich darauf an, was in den "Papiere" steht. Da sollte so etwas stehen wie : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, oder bei nächster Gelegenheit erforderlich. Dann kann man die entsprechenden Reifen(steht auch im Teilegutachten) aufziehen und losfahren. Wenn da aber steht: Eine Berichtigung ist unverzüglich erforderlich, bzw. eine Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, dann geht es ab zum Prüfingenieur. Im Teilegutachten steht auch die Mitführpflicht drin, wenn sie den gilt. Ansonsten gibt es den Grundsatz, was eingetragen ist, muss nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Wenn du dir unsicher bist, dann schick mir das Gutachten mal per Mail / PN und ich lese mich dann mal ein. Gruß PS: Den Bremssattel habe ich heute fertig lackiert und überholt, alles i.O. Danke nochmal!