Ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen, ich selbst bin vor etwas über 2 Jahren Opfer einer schweren Körperverletzung geworden, mit schwerwiegenden Folgen für mich und weiteres Leben (erblindet auf dem linken Auge) Der Täter war auch polizeilich bekannt.., von Raub über Erpressung bis hin zur schweren Körperverltzung - Diebstahl und minderschwere BTM (Betäubungsmittel) Verstöße. Solche Täter bekommen zu über 90% ein "du du" vor den deutschen Gerichten...., es müssen wirklich schon schwere Dinge passieren, das Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. In meinem Fall hat das gesamte Verfahren: Amtsgericht, Berufung vor dem Landgericht und anschliessende Revision etwas über 2 Jahre gedauert. Aber nun muss der Täter 2 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis + Bewährungsstrafe die offen war von 1 1/2 Jahren. Sitzen wird er vielleicht 2 bis 2 1/2 Jahre.... dann wird der Rest wieder zur Bewährung ausgesetzt. Ich finde auch das der TE richtig gehandelt hat... es kann einem schneller Schaden zugefügt werden, als man gucken kann. Da ist es besser für Aufmerksamkeit zu sorgen..., so das der oder eben die Täter ablassen... In vielen Fällen ist es so..., wenn nur verbale Gegenwehr kommt...., das es schon reicht.