Herr Huber
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Ein Traum in Weiß BMW E30 Sportevo :o)
Herr Huber antwortete auf 325i Andy's Thema in Bilder & Videos
http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol27.gif -
Ein Traum in Weiß BMW E30 Sportevo :o)
Herr Huber antwortete auf 325i Andy's Thema in Bilder & Videos
Saubere Arbeit! Sind das Teile für den M3 in der Schweiz? -
Danke.
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Hast Du den Link zu dem Thread? Ich würde das auch gerne mal versuchen.
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Ich meinte die Motorreinigung ab 2.30 Min. Sorry, hätte ich dazu schreiben sollen.
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Was ist denn hiervon zu halten? Gerade wenn man viel Kurzstrecke fährt. Ab ca. 2.30 Min. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=motor%20entkohlen%20lassen&source=web&cd=3&cad=rja&sqi=2&ved=0CDMQtwIwAg&url=http%3A%2F%2Fvideokatalog.dmax.de%2FAutomobile%2Fvideo-Die-Gebrauchtwagen-Profis-Jaguar-XK8-3-Autokauf-Auto-Motor-Klassiker-Schrauben-332093.html&ei=I0-nUOS_PMrYtAbF-oCwDw&usg=AFQjCNH2gKpoDBhIXvOtDTtMcdaP9eie7g
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Jetzt musste ich aber wirklich lachen Oma Erna war aber schon 94... http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=oma%20rammt%20auto%20mit%20rollator&source=web&cd=5&cad=rja&ved=0CD4QFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.sz-online.de%2FNachrichten%2FChemnitz%2FErna_kam_mit_dem_Rollator%2Farticleid-3082992&ei=JQelUJS2H8XptQa7mYD4Bw&usg=AFQjCNFDLVM6FUJ2mW8O1E5pi0cJ_DpBFQ Und die würde ich wegen groben Unfugs verklagen... http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=oma%20rammt%20auto%20mit%20rollator&source=web&cd=3&cad=rja&ved=0CDAQtwIwAg&url=http%3A%2F%2Fwww.myvideo.de%2Fwatch%2F7440853%2FFreche_Oma_vergnuegt_sich_mit_Autofahrern&ei=JQelUJS2H8XptQa7mYD4Bw&usg=AFQjCNE88V6drQVpARrVssA1W6RrLCj6uw In diesem Sinne
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Bei selbst verursachten Fremdschäden hat die Versicherung eine Regulierungsvollmacht. Bei ungerechtfertigt geltend gemachten Fremdschäden nennt sich das Prüfungs- und Abwehrvollmacht. Und Schaden kann es nicht, die eigene Versicherung auch über einen unverschuldeten Unfall zu informieren. Von daher hattest Du sinngemäß recht. Nach dem letzten Posting des TE scheint dieser Punkt nun wohl vom Tisch zu sein. Wem sagst Du das? Alles schon erlebt...
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Eine Sorge weniger. Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles in Deinem Sinne regeln lässt.
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Die Regulierungsvollmacht gilt für Schäden, die er verursacht hat. Nicht für Schäden, die ihm entstanden sind. Da er den Unfall nicht verursacht hat, braucht seine Versicherung auch nichts zu regulieren. Wenn er auf der Vorfahrtstraße war und die Oma dort einbiegt, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, dürfte die Rechtslage mehr als eindeutig geklärt sein. Das wäre allerdings ein nachvollziehbarer Grund, seine Versicherung zu informieren. Allerdings frage ich mich, warum er der Oma seine Versicherungskarte gegeben haben sollte.
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Wieso sollte er seiner Versicherung den Unfall melden? Er ist doch der Geschädigte und nicht der Verusacher.
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Du meinst wahrscheinlich Deine Versicherungskarte. Die ist aber völlig uninteressant, da Du den Unfall ja nicht verschuldet hast. Du müsstest von der Polizei direkt an der Unfallstelle aber auch einen solchen Unfallmitteilungsbogen bekommen haben: http://www.utein.de/Training/VS4/VS4_Formulare/files/BIGvumitt_1.tiff.png Der wird von den Beamten vor Ort ausgefüllt. Wenn die Oma da als erster aufgeführt ist, hat sie nach Einschätzung der Beamten die Unfallursache gesetzt und trägt somit auch das Verschulden.
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Auf dem Unfallmitteilungsbogen, den Du von der Polizei bekommen hast, sind die Unfallbeteiligten nach Ordnungsnummern sortiert. Wer unter Ordn.-Nr. 1 aufgeführt wird, gilt in der Regel als Unfallverursacher. Deinen Schilderungen folgend dürfte das in diesem Fall die Oma sein. Du warst auf einer Vorfahrtsstraße und dürftest daher aus dem Schneider sein. Das Schadensbild an Deinem Auto ist schlüssig und liefert darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten (z.B. zu hohe Geschwindigkeit) Deinerseits. Schau mal bitte auf dem Unfallmitteilungsbogen nach, ob die Oma ein Verwarnungsgeld (steht oben neben der Ordnungsnummer) aufgedrückt bekommen hat. Falls es so ist und sie bereits gezahlt hat, hat sie ihre Schuld damit akzeptiert. Eigentlich glaube ich auch nicht das die gegnerische Versicherung aufgrund des geschilderten Sachverhalts versuchen wird, Dir ans Bein zu pinkeln und Dir ein Mitverschulden unterzujubeln. Was den Gutachter betrifft, so kannst Du in der Regel bei ihm eine Abtretungserklärung unterschreiben. Auf Grundlage dieser Erklärung kann er seine Gebühren dann direkt mit der gegnersichen Versicherung abrechnen. Schau Dir aber genau an, was Du unterschreibst! Manche Gutachter haben eine Klausel in die Abtretungserklärung eingebaut, mit sinngemäß folgendem Inhalt: "Gutachterkosten, die über den von der Versicherung zu erstattenden Betrag hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu entrichten." Ich habe einmal den Fehler gemacht, sowas zu unterschreiben und bin dann auf der Hälfte der Kosten hängen geblieben. Gutachter sind an keine Gebührenordnung gebunden und können daher theoretisch berechnen, was sie wollen.
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Mein Ratschlag basiert auf den Erfahrungen, die ich gemacht habe. Sollte ich wieder mal einen unverschuldeten Unfall haben (was ich nicht hoffe) werde ich sofort am nächsten Tag einen RA aufsuchen und ihn die Sache regeln lassen. Drei (Versicherungs)hunde haben mich bereits gebissen und ich werde dem vierten nicht auch noch vertrauensvoll die Hand hinhalten.
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Kann ich so leider nicht bestätigen. Ich hatte mit drei durchaus soliden Versicherungsgesellschaften das Vergnügen. Meiner Meinung nach nutzen die die Unwissenheit der Anspruchsteller eiskalt aus und versuchen gerne mal alles eine Nummer kleiner zu machen, als es tatsächlich ist. Wie gesagt, ich bin in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind und daher auch mein Ratschlag an den TE, sich zumindest mal von einem Anwalt hinsichtlich der Schadensregulierung beraten zu lassen. Deine Erfahrungen lassen aber zumindest hoffen, dass es nicht immer so ablaufen muss wie bei mir. Auch denke ich das es für den TE jetzt erst mal wichtiger ist, ein ordentliches Gutachten zu bekommen und selbiges bei der Versicherung einzureichen. Wenn alles glatt läuft zahlen die anstandslos und gut is.
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Eigentlich sollten Deine Erfahrungen dem Normalzustand entsprechen. Leider habe ich genau gegenteiliges erlebt und bin damit sicher nicht der einzige. In den letzten drei Jahren hatte ich drei unverschuldete Unfälle und jedes mal gab es Theater mit den gegnerischen Versicherungen. Außerdem heißt es ja nicht gleich das man klagen und vor Gericht ziehen will, nur wenn man sich von einem Anwalt beraten lässt und ihn mit der Schadensabwicklung beauftragt. Viele Versicherungen versuchen aus Gründen der Gewinnmaximierung zu tricksen. Wenn nicht bei der Schadenssumme selbst, dann aber gerne mal bei den Sekundärkosten wie z.B. Gutachterkosten, Leihwagen etc. Die Gesetze, auf deren Grundlage eine Schadensregulierung erfolgt, mögen sich in den letzten Jahren nicht grundlegend verändert haben, die Moral und das Geschäftsgebahren der Versicherungen aber sehr wohl.
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Der "Dafür will ich nich extra nen Thread eröffnen" Thread
Herr Huber antwortete auf Lugges's Thema in Off-Topic
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Wenn man sich mit den Regulierungspraktiken der Versicherungen nicht auskennt, wird man gerne mal über den Tisch gezogen. In den seltensten Fällen wird ein Schaden in vollem Umfang beglichen. Ein Anwalt berät über Rechte und Ansprüche und nach meiner Erfahrung beschleunigt sein Zutun auch die Schadensabwicklung. Aber das kann ja jeder so halten wie er will.
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Mein Beileid. Vor acht Wochen hatte ich einen ähnlichen Unfall, nur hat´s bei mir die Beifahrerseite erwischt und der Schaden ist nicht ganz so heftig. Laut Gutachten und inkl. Mwst. liegt er aber trotzdem bei rund 3.500 Euro. So wie der Wagen auf den Fotos ausschaut, dürfte es bei Dir mehr werden. Wird wohl auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen. Ganz wichtig ist, dass Du Dir einen vernünftigen Gutachter suchst, der sich mit Klassikern wie dem E30 auskennt und für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts auch wirklich vergleichbare Fahrzeuge heranzieht. Wenn Du Glück hast und nichts großartig verzogen ist, müsstest Du den Wagen eigentlich mit Gebrauchtteilen und ein wenig Eigenleistung wieder flott bekommen. Außerdem würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen. Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, zahlt dessen Versicherung auch die Anwaltsgebühren. Darauf hast Du einen Anspruch. Ich hoffe es lässt sich alles in Deinem Sinne regeln. Gruß Oliver
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Zum einen Geschmacksache (mein Fall wäre es nicht, auch wenn es sicherlich schlimmeres gibt) und zum anderen eine Frage des Geldes. Die Frontansicht erinnert mich ein bißchen an den neuen Ford Mustang und von oben, finde ich, ähnelt das Ganze der Silhouette vom E9 Coupe.
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Wie ist die Nummer denn jetzt ausgegangen? Welches Gutachten wurde für die Schadensregulierung zugrunde gelegt? Dein eigenes oder das der Versicherung?
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Amen!
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Eher unwahrscheinlich, denn dafür bräuchte er Zeugen. Wenn er sagt "gefährlich überholt", sagst Du "normaler Überholvorgang". Aussage gegen Aussage = in dubio pro reo. Diese Gelassenheit hätte ich damals auch gerne gehabt. Aber stattdessen http://wuerziworld.de/Smilies/boewu/boewu36.gif
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Ein ganz klarer Fall von Kfz-bedingten Minderwertigkeitskomplexen, würde ich sagen. Sei nicht wütend auf ihn, habe eher Mitleid. Der Typ ist mit seinem Auto schon genug gestraft. Du solltest ihn nicht anzeigen, sondern ihm ein paar Adressen von Autohändlern zukommen lassen, die ihm ein richtiges Fahrzeug verkaufen können. Gut gemacht. Mir ist vor ein paar Jahren so ein Spacko mal versehentlich gegen die Faust gelaufen und hat plötzlich ohne ersichtlichen Grund angefangen ganz heftig aus der Nase zu bluten... Den Gedanken kann ich zwar voll und ganz verstehen, aber ich denke das wird nichts bringen. Selbst wenn der Typ wirklich ein Sheriff in Ausbildung ist, wird seine Verfehlung - da privat begangen - keine ernsthaften dienstrechtlichen Konsequenzen haben. Er bekommt höchstens den erhobenen Zeigefinger vom Chef zu sehen. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus. Sofern die Angestellte nicht gehört hat was genau gesprochen wurde und worum es bei dem Palaver ging, kann der Typ auch behaupten ihr seid alte Bekannte und er hätte nur seiner Wiedersehensfreude lautstark Ausdruck verliehen. Da ihr beide keine unmittelbaren Zeugen habt, steht dann Aussage gegen Aussage und er wäre nach dem Leitsatz "in dubio pro reo" vom Haken.
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"Chef, die Herz- Lungenmaschine macht komische Geräusche." "Nicht quatschen, abstellen."