Nebellichter mit Standlicht auch nur erlaubt wenn Folgendes erfüllt wird! 3.6 Nebelscheinwerfer (Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52) Vorhandensein: zulässig Anzahl: zwei Farbe: weiß oder hellgelb in der Breite: keine besondere Vorschrift in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm. Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist.