hallo leute , hab wider maln problem am hals ,wurde heute angehalten bei ner allg. verkehrskontrolle. Naja hab 17zöller in verbindung mit nem gewindewahrwerk an meine fzg. welche auch eingetragen sind. Hatte den wagen so gekauft und nichts am FW geändert.Die beamten ,schätzungsweise 7-8 azubis machten sich über meinen wagen her ,erstmal ne verwarnung wegen gurt ,hab ich ok gesagt. Dann waren die der meinung daß mein fahrwerk nicht ok wär ,mußte mit zur wache fahren wo sie massenhaft fotos geschossen haben und so.Grund der OW ist , die vorderen reifen sollen am radkasten schleifen, wie ich das beurteilen kann schleifen die vorderen räder am plastikgehäuse. Grund ist meiner meinung daß die befestigung nicht optimal ist, da die kotflügel gezogen und gebördelt sind.Die schleifen also nicht am kotflügel selber. Meine fragen lautet ,berechtigt dieser tatbestand ne anzeige?ich mein ich hab nichts verändert und wenn sich mit der zeit daß fahrwerk gesetzt hat oder die plastikteile runterhängen kann ich ja als normalverbraucher nicht unbedingt wissen. hab auf jededfall ne mängelkarte bekommen und ich soll den wagen bei der dekra vorführen demnächst. Ich mein ich kann den wagen etwas höherschrauben ,daß sehe ich ja ein ,aber ne anzeige mit 3 punkten kassieren?? Hat jemand ähliches erlebt und wie würdet ihr vorgehehn ,hab leider keine rechtschutzversicherung. danke im voraus