Genau die entstempelten Kennzeichen müssen soweit ich weiss auch aus dem Landkreis sein, in dem das Auto zu gelassen wird. Mit einem entstempelen Berliner Kennzeichen in München auf die Zulassungsstelle, geht also meines Wissens nach nicht, muss dann ein Münchner Kennzeichen sein! Aber fahren jedenfalls OHNE Kennzeichen nur mit eVB Nr. oder "Doppelkarte" geht nicht. http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73 Schwachsinn! Habe beides schon gemacht: Nur mit eVB und ohne Kennzeichen ebenso wie mit nagelneuen Kennzeichen, die auf mich reserviert waren und der passenden eVB. (obwohl ich das Kennzeichen vorher nie hatte). Im letzeren Fall bin ich kontrolliert worden von Polizisten, die im Zivilfahrzeug hinter mir her gefahren sind. Die haben mich dann kurz vor dem TÜV angehalten und die Papiere kontrolliert. War aber alles iO für die, weil ich da ganz offensichtlich auf dem Weg zur Zulassung war. Mag in anderen Bundesländern anders sein, aber hier in B-W ist das rechtens so.