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Vielen Dank für Eure Beiträge. Der E30 meiner Frau hatte in den letzten Tagen beim Rechtsblinken genau die Symptome, die IS-Volker beschrieben hat. Heute ist ein neuer / gebrauchter Blinkerhebel angekommen, den ich sofort eingebaut habe. Alles wieder gut.
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Gebläse geht nur in Stufe 4, wohin muss der Widerstand?
jj.77 antwortete auf lochhocker's Thema in Elektrik
Okay, danke. Hier habe ich gefunden (#9), wie der Motor raus geht: http://e30-talk.com/topic/80856-gebl%C3%A4se-motor-funktuniert-nicht-hilfe/?hl=%2Bgebl%C3%A4semotor+%2Bausbauen&do=findComment&comment=1063305 -
Gebläse geht nur in Stufe 4, wohin muss der Widerstand?
jj.77 antwortete auf lochhocker's Thema in Elektrik
Habe die Suche bemüht und unter "Gebläseschalter" 111 Treffer und mit "Lüftermotor" 99 Treffer erzielt. Aber eine wirkliche Antwort finde ich da nicht. Deshalb hänge ich mich einfach mal hier an. Der 90er 318i meiner Frau hat einen vierstufigen Schalter fürs Gebläse. Stufe 1 läuft mit leichtem Quietschen, Stufe zwei nur manchmal - und dann mit lautem Quietschen -, Stufe drei gar nicht und Stufe vier mit Vollgas und ganz leichtem Zirpen. Vielleicht ist in vier die Drehzahl zu hoch zum Quietschen. Kann mir bitte jemand sagen, was ich hier austauschen muss: den Schalter, den Motor oder beides, weil es getrennte Ursachen sind? Und finde ich hier irgendwo eine (bebilderte) Anleitung, wie ich vorgehen muss? -
Bei meiner Suche habe ich nur dieses Thema hier als annähernd passend gefunden. Deshalb hänge ich mich mal dran. An meinem Lenkgetriebe sifft es an dieser Stelle raus: http://up.picr.de/15690927vn.jpg Da ist nichts verschraubt, sondern die Zuleitung offenbar nur in eine Gummiaufnahme gesteckt. Kann ich die einfach wechseln oder ist es damit nicht getan? Und warum ist das so eine einfache Verbindung. Ist denn da kein Druck drauf?
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Nach einem Jahr Foren-Abstinenz (der E30 meiner Frau läuft einfach prima) bin ich nochmal hierein spaziert und finde die Entwicklung interessant. Gerade deswegen habe ich direkt zu Beginn den zweiten Satz geschrieben. Ich habe gezeigt, was ICH gemacht habe, nicht was andere machen sollen. Ich hätte mich gefreut, vor dem Schrauben bei meiner Suche nach Querlenkerinfos auf Dein Wissen zu stossen. Die wirkliche Kompetenz aber in diesem Forum korrigiert mein Halb- (oder von mir aus auch Viertel-) wissen in sachlicher Art, wie man sieht. Auch wenn das Fetten konträr bewertet wird, findet man hier jetzt Informationen, die sonst niemand geschrieben hätte. Danke dafür!
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Kürzlich habe ich am E30 meiner Frau die Querlenker gewechselt und hierbei ein paar Fotos gemacht, die ich hier mal einstelle. Das soll keine Anleitung werden, sondern nur eine Orientierung für jemanden, der das noch vor sich hat. Also: sinnvoll ist es, die Arbeit auf einer Bühne auszuführen. Beim nur mit einem Wagenheber aufgebockten Auto fehlt die notwendige Bewegungsfreiheit. Zunächst Haube auf, um eine Mutter von oben zu lösen. Dieses Beispiel zeigt die Fahrerseite. http://up.picr.de/8782870whq.jpg Tief unten sehen wir dann eine Mutter, die gelöst werden muss. http://up.picr.de/8782885rvi.jpg Notwendig sind eine 22er Nuss, darauf ein Gelenk und dann zwei lange Verlängerungen. Wer auf der Sonnenseite des Lebens steht, hat einen Schlagschrauber zur Verfügung. Der grosse Rest benutzt wie ich eine Knarre und hofft, dass sich der konische Gegenzapfen nicht mitdreht. Danach ist die Reihenfolge eigentlich gleich. http://up.picr.de/8782948hqv.jpg Für die Mutter am Federbein (links, hab ich mit der Kamera leider nicht ganz erwischt) braucht man eine 19er Nuss und den Schlagschrauber oder eine kurze Verlängerung mit Knarre. Die beiden Schrauben am Rahmen und die am Stabi löst man mit ´ner 17er Nuss. Dann kommt der Querlenker schon runter. Und jetzt zeigt sich die Lebensphilosophie. Wer billig gekauft hat - wie ich - muss nun in einer schweißtreibenden Aktion das alte Gummilager auf den neuen Querlenker quetschen. Wer mehr ausgibt, hat einen Querlenker mit schon vormontiertem neuem Lager und überspringt diesen Part. Für die Armen: Ohne Abzieher geht gar nichts. Den alten Querlenker habe ich in einen Schraubstock gespannt, das Gummilager oben und unten mit Caramba gewässert und dann einen Abzieher aufgesetzt. http://up.picr.de/8783123bkg.jpg Das Gummilager hat sich wie Kaugummi gezogen, ist aber auf den letzten Drücker von der Stange gerutscht. Vor lauter Faszination habe ich vergessen, ein Foto zu schiessen. Wenn das Ding dann ab ist, wird der neue Querlenker eingespannt. Den Führungsstift habe ich gut mit Fett versorgt. http://up.picr.de/8783179veb.jpg Trotzdem musste ich meine 108 kg und zwanzig Jahre Kraftsporterfahrung einsetzen, um das alte Gummilager auf den neuen Querlenker zu drehen. Sauschwer, weil es kein Werkzeug dafür gibt. Jedenfalls habe ich keins und wüsste auch nicht, wie es aussehen sollte. Und wer die Arbeit nicht zweimal machen möchte, achtet vorher darauf, dass die Aussparungen um die Schraubenlöcher vom Querlenker wegzeigen. http://up.picr.de/8783218xns.jpg Der Einbau erfolgt dann, wie man an dieser Stelle immer sagt, in umgekehrter Reihenfolge. Fazit: Man kann den Querlenker als Amatuer relativ einfach wechseln, wenn man ein Ersatzteil mit dem Gummilager kauft. Ansonsten ist es eher eine Geschichte mit speziellen Reizen.
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325ix springt nach einer Standzeit von mehr als einen Tag schlecht an
jj.77 antwortete auf Racing_Alex's Thema in Antrieb
Das klingt nach defekter Benzinpumpe. Die hält den Druck nicht mehr, so dass er erst durch Orgeln neu aufgebaut werden muss. Das Ding kostet bei ebay um die 30 Euro und ist relativ schnell gewechselt. EDIT: Habe gerade mal nachgeguckt: meine hat bei ATP 39,90 gekostet und funktioniert seit September 09 einwandfrei. -
In unserer Postfiliale hat man mir mal erzählt, dass meine vier zusammengebundenen Felgen nur noch im eckigen Karton angenommen werden dürfen, weil sie sonst eher im Auto oder im Verteilerzentrum rumkullern können. Außerdem lassen sie sich schlechter stapeln. Das war für mich nachvollziehbar. Ich habe dann einen Karton um die Felgen gewickelt, bin wieder zur Post und habe dann erfahren, dass 20,7 kg zu viel sind. Die Post transportiert nur max. 20 kg. Vielleicht könnte ich ja etwas aus dem Paket nehmen. Seitdem bin ich GLS-Kunde ohne Kartonzwang.
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Die Sache hat auch einen marktwirtschaftlichen Haken. Die Idee unterstellt, dass durch die reduzierte Nachfrage ein Überangebot bei den Markenanbietern entsteht, so dass sie die Preise senken. Das ist grundsätzlich auch richtig. Aber genau dieses Prinzip würde im Umkehrschluss zu höheren Preisen bei den Freien Tankstellen führen. Da sitzen auch Kaufleute. Wenn die merken, dass die Nachfrage bei ihnen steigt, klettern da logischerweise die Preise.
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ebay - vermutlich Betrugsabsicht MT2 Heckspoiler
jj.77 antwortete auf Xenon_Stef's Thema in Verkehr & Recht
Hier muss man differenzieren. Die Polizei bzw. in der Folge die Staatsanwaltschaft und das Gericht verfolgen lediglich die strafrechtliche Angelegenheit des Betruges, sofern denn hier einer im Raum steht. Durch die Strafanzeige wird nichts in die Wege geleitet, um die Ware oder sein Geld zu bekommen! Das muss auf zivilrechtlichem Weg eingefordert werden, entweder parallel zur Anzeige oder auch ohne sie zu stellen. Im ersten Schritt genügt schon eine schriftliche Terminsetzung an den Verkäufer (per Einschreiben mit Rückschein), wie es oben schon gesagt wurde. Taktisch sinnvoll ist es, noch keine Strafanzeige gestellt zu haben, so dass man die Aussicht auf die Anzeige noch als Druckmittel verwenden kann. Wird fristgerecht die Ware geschickt oder das Geld erstattet, ist die Sache erledigt. Andernfalls muss nach Sachlage entschieden werden, ob man einen Mahnbescheid schickt oder direkt eine Klage einreicht. Mahnbescheid geht auch noch in Eigenregie, für die Klage sollte man schon professionelle Hilfe (Anwalt) in Anspruch nehmen. -
Eine tatsächlich interessante Frage, die hier im Inland ja auch Geisterfahrer von der AU-Pflicht befreien könnte, es sei denn, sie fahren rückwärts. Warten wir die ersten Gerichtsurteile ab.
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So wie Du das hier schreibst, hast Du Recht. Die Plakette bleibt gültig bis zu dem Monat, in dem die AU fällig ist. Die darf man natürlich nicht abknibbeln. Ich habe mich jedoch auf den Eingangsthread bezogen (AU im Februar fällig gewesen, HU erst im August). Somit ist die AU-Plakette ungültig. Zum Thema "Wegfall der AU-Plakette ab 1. Januar 2010" schreibt der ADAC folgendes: ... Beispiel 2: HU bereits im November 2009 durchgeführt, AU erst im April 2010 fällig Da noch eine gültige AU zum Zeitpunkt der HU-Durchführung vorlag, wurde die HU im November 2009 vom HU-Prüfer mit positivem Ergebnis durchgeführt. Eine AU-Durchführung ist auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage – Aufhebung von §47 StVZO – und der Tatsache, dass ab 2010 die AU eine Teiluntersuchung der HU ist, im April 2010 nicht mehr erforderlich. Die nächste HU inkl. AU ist auf Grund der Angleichung der Fristen daher erst im November 2011 durchzuführen. Quelle: http://www1.adac.de/images/26133_tcm8-274943.pdf
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Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Urkundenfälschung ist die Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr. § 267 StGB: (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei.
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Wo wird denn noch bar kassiert (ausser schwarz in die Tasche)? Ich kenne nur noch Zahlkarte oder EC.
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Pflichtangabe vom Landkreis bei Anmeldung?
jj.77 antwortete auf McRib's Thema in Fragen zu E30-Talk.com
Ich fände die (ungefähre) Ortsangabe auch gut, nicht nur für den Handelsbereich. Manchmal kann man Fragen zur Technik nicht einfach beantworten, da wäre es hilfreich, ein kurzes Treffen anzubieten. Wenn´s aber zu weit weg ist oder gar nichts als Ortsangabe steht, verkneife ich mir solch ein Angebot. Klar - eigentlich selber schuld, aber so wie man Fahrradfahren lernen muss, braucht man auch bei den ersten Forenschritten eine Anleitung. Als Option könnte man ja im Anmeldeformular anbieten, bei Ort "ich möchte keine Angaben machen" anzuklicken. Dann wurde der Patient aber vor die Frage gestellt und hat sie bewußt (nicht) beantwortet. -
Super, ist ja ´ne klasse Anleitung! Vielen Dank für den Tipp. Also erst Dichtungen besorgen und morgen schrauben. Einen Tag wird er ja noch ohne Brand durchhalten.
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Unser 318i riecht immer mehr nach Benzin. Jetzt habe ich gesehen, dass Sprit unter der Ansaugbrücke herausläuft. Da erkenne ich kurze Spritleitungen, die ich gerne wechseln würde. Kann ich das gleich (Sonntag) mal schnell erledigen oder steht das Auto dann zerlegt bis morgen, weil ich neue Dichtungen brauche? Und welchen Zeitaufwand muss ich rechnen? Ist es mit dem Entfernen der sechs Muttern und zwei Schrauben getan, die man von oben erkennt? Ich will´s halt wegen der (?Papier?-)dichtung dazwischen nicht einfach ausprobieren.
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Ich glaube, mit Deiner Erfahrung empfiehlst Du Dich inzwischen als Mod im Rechtsbereich.
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Das Drehen am Lankrad erfordert schon deutlich mehr Kraftaufwand, als ich es von anderen Autos her kenne, egal ob aus den 70er, 80er oder 90er Jahren. Man hat nicht wirklich den Eindruck, da wäre eine Servolenkung vorhanden, nicht beim Fahren und erst recht nicht im Stand. Montiert sind 205er Reifen, also auch nicht so dick. Mit ´ner Tasse Kaffee kann ich Dich sicher nicht zum Selbstprobieren herlocken, aber das Angebot steht.
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Unser 318i Automatik ist mit einer Servolenkung ausgestattet, die m. E. viel zu wenig Unterstützung liefert. Das Lenkrad läßt sich zwar ohne irgendein verdächtiges Geräusch oder Schleifen / Rucken drehen, wirkt aber so schwergängig, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass BMW das so verkauft hat. Dass die Servopumpe bei laufendem Motor arbeitet, merkt man, wenn man das Auto ausmacht. Heute habe ich mal etwas ATF-Öl nachgefüllt. Der Ölstand berührte soeben noch den Meßstab und liegt jetzt wieder oberhalb der Mitte der Markierung. Geändert hat sich nichts, aber ich denke, hier lag auch nicht die Ursache. Dafür war noch zuviel Öl drin. Außerdem ruckt es ja beim Lenken, wenn Öl fehlt. Hat jemand eine Idee, was hier nicht stimmen könnte? Können die Schläuche innerlich aufquellen wie Bremsleitungen?
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Also Privatgrundstück. Was steht denn genau auf dem Zettel? Wenn´s was wichtiges wäre, würde das Amt Dir eine Frist setzen. Sonst könntest Du ja nächsten Monat oder nächstes Jahr mal anrufen, ohne dass man Dir ein Versäumnis vorwerfen könnte. Und hast Du mal überprüft, ob die angegebene Nummer wirklich zur Zulassungsstelle gehört?
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Mein erster Gedanke war, dass sich da jemand einen Scherz erlaubt und einen Aufkleber von einem anderen Auto abgeknibbelt und auf Deinen gepappt hat. Die Siegel abzukratzen, ist allerdings schon kein Scherz mehr. Um das aber beurteilen zu können, müsste man folgendes wissen: - wann fand der Eigentumswechsel des BMW statt bzw. wann hat der Vorbesitzer seiner Versicherung Deinen Namen weitergegeben? Hintergrund: die Zwangsstillegung (Abkratzen der Siegel) muss unter Einhaltung einer Frist angedroht werden, damit der Verantwortliche die Möglichkeit hat, sie durch Behebung der Mängel zu verhindern. Vielleicht liegt Deinem Vorbesitzer schon solch eine Androhung vor, von der er Dir nichts gesagt hat, und man hat das Auto dann nach Fristablauf bei Dir ermittelt. - welche Frist steht auf dem Aufkleber? - hast Du bei Deiner versuchten Ummeldung vielleicht schon Deine Daten angeben müssen? Die Verpflichtung des Verkäufers, den Eigentumswechsel anzuzeigen, kann ja auch der Käufer erfüllen. - wer benutzt die Garagenzufahrt tatsächlich? Hintergrund: ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist nicht von den Besitzverhältnissen abhängig, sondern von der tatsächlichen Benutzung durch jedermann. Deshalb ist es ja beispielsweise auch strafbar, jemanden ohne Führerschein auf einem nicht abgesperrten Kaufhausparkplatz üben zu lassen, obwohl das Gelände in Privatbesitz ist. Wenn nun Deine Garagenzufahrt nicht von mehreren Personen genutzt wird, die sich untereinander fremd sind, liegt privater Verkehrsraum vor. Dann kann das Amt zwar die Kennzeichen entsiegeln, aber die Aufforderung mit dem gelben Aufkleber wäre sinnlos.
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Ja, richtig. Bin gestern nicht drauf gekommen, aber vereinfacht gesagt richtet sich die Fahrerlaubnisverordnung ausschließlich an die Person, und die StVZO regelt ausschließlich die technischen Voraussetzungen des Gespanns. Letztere ist in beiden Fällen okay, also mit 1,6 t-Hänger und damit natürlich auch mit 1,4 t-Hänger, während es einem Fahrer mit Klasse B nur erlaubt ist, die kleinere Version zu fahren.
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Hier muss man differenzieren, weil zwei Rechtsvorschriften gelten: einmal das Führerscheinrecht und einmal die StVZO, die die Anhängelasten regelt. Mit Klasse B dürfen Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse plus Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse gefahren werden, also z. B. ein 3,5 t-Wohnmobil mit einem 750 kg-Anhänger für Motorräder. Somit sind in dieser Kombination 4250 kg zulässig. Hat der Anhänger aber eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg, darf die Gesamtmasse des Gespanns die 3500 kg nicht mehr überschreiten. Hierbei ist zu beachten, dass die Gesamtmasse des Anhängers nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein darf. Quelle: § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: ... Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt) Wird also die Gesamtmasse von 3500 kg überschritten, ist zusätzlich die Klasse E erforderlich, im Führerschein dann mit "BE" bezeichnet. Konkret für Deinen Fall: die Gesamtmasse des E34 plus Gesamtmasse des Anhänger (die wiederum nicht über des Leermasse des E34 liegen darf) darf 3500 kg nicht überschreiten, sonst brauchst Du BE. Wenn Du also die 1600 kg des Anhängers von den 3500 kg abziehst, darf der E34 maximal 1900 Gesamtmasse haben. Ich glaube, das passt hier schon nicht. Innerhalb des vom Führerscheinrecht vorgegebenen Rahmens gibt es dann weitere Bestimmungen aus der StVZO. Bauartbedingt darf die Leermasse des E34 von 1,5 t nicht als Anhängelast ausgenutzt werden, sondern die Anhängelast ist vom Werk aus auf 1,4 t begrenzt. Hiermit ist die tatsächliche Anhängelast gemeint. Das heißt, die Gesamtmasse des Anhängers darf zwar 1,5 t maximal betragen (= Leermasse des E34), das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht plus Ladung) darf aber 1,4 t nicht überschreiten. Quelle: §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen (1) Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen, ..., weder das zulässige Gesamtgewicht, ... des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Dein 400 kg-Anhänger mit 1 t Ladung erfüllt also die Vorgaben aus der StVZO. Fahren darfst Du das Gespann trotzdem nicht mit Klasse B, weil die Gesamtmasse des Anhängers von 1,6 t über der Leermasse des BMW liegt. Mit dem alten grauen Lappen der Klasse 3 ginge das wiederum. - kein besondere Einschränkung der äußeren Masse - nein, nicht mehr (früher eine Achse bzw. Tandemachse unter 1m) - unbegrenzte Steigung, sofern im Fahrzeugschein nichts anderes angegeben ist
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In Erwartung Deiner Frage hatte ich oben bereits geschrieben "Diese Erweiterung diente vermutlich dazu, nach diesem Termin die Container aufstellen zu können." Damit wollte ich sagen, dass da, wo bis Januar 2010 vermutlich ein Seitenstreifen war, jetzt Container stehen, in Fahrtichtung gesehen also rechts neben der Fahrbahn. Um den benötigten Bereich freizuhalten, musste also ab dieser Stelle das bis hier nur auf der Fahrbahn geltende Halteverbot räumlich nach rechts erweitert werden. Es ist also nicht damit getan, nur Anfang und Ende zu markieren. Aber was mach ich hier Klimmzüge? Ich bin sicher, Du weißt, was ich meine. Das wiederum würde sich ohne Zusatzschild nur auf die Fahrbahn beziehen und nicht auf den Seitenstreifen, so dass der ab dem 25.01.10 für die Container benötigte Raum zugeparkt werden darf. Weiterhin würde der Zusatz "im gesamten Bereich der Sackgasse" auch die Gegenfahrbahn einbeziehen, ohne dass man da auch Schilder aufstellen müßte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verwaltungsrechtlich zulässig ist. Bei der Beurteilung muss auch berücksichtigt werden, dass die Beschilderung im Januar aufgestellt worden ist und die beiden Fotos von e30user aber drei Monate später entstanden sind. Der "Seitenstreifen" kann sich also auch optisch verändert haben. Und das Luftbild stammt bestimmt aus dem letzten Jahr. Letzten Endes spielt das Zusatzschild aber keine Rolle, weil e30user davor geparkt hat und somit nur das erste Schild für ihn relevant ist. Wie willst Du einen Richter - und auf einen Gerichtstermin läuft es sicher hinaus - dazu bringen zu entscheiden, dass das Parken so in Ordnung war und kein Verstoss vorliegt? Jeder Freispruch suggeriert, dass man sein Verhalten wiederholen darf. Und die Chance sehe ich hier beim besten Willen nicht.