eine H-Zulassung im Sinne des §21 wird sicherlich in 10 Jahren etwas verschärft werden, also alle Unterlagen schön aufheben, die belegen können was so verbaut & eingetragen wurde..... ich kann mich nur den Oldie-Fahrern anschliessen, die schon einen Kommentar darauf abgegeben haben. Solange das KFZ (derzeit soll das Fahrzeug mind. der Note 3 entsprechen, es ist auch schon die Rede von Note 2) sich im originalen Zustand befindet und es werden Teile eingetragen, die derzeit auch belegbar sind wird später einer H Zulassung nix im Wege stehen. Auch die Motorumbauten sind davon betroffen - fällt der Motor auch in die entsprechende Dekade der Herstellung wie auch das Fahrzeug kann das auch mit eingetragen werden ...... Beispiel: Ein Opel Rekord C mit einer Standard-Motorisierung zwischen 1.5 (75PS) und 2.2 ltr. (106 PS) Hubraum bekommt auch dann das H-Kennzeichen wenn eine Maschine des Nachfolgemodells implantiert wurde z.B. aus dem Rekord D. Auch möglich ist der Einbau einer 6 Zylinder Maschine aus dme Commodore. Dazu muss lediglich die Bremsleitung angepasst werden, da beim Rekord die Bremsanlage auf 100 PS beschränkt ist (Ausnahme ist der 2.2 mit 106 PS, der schon vom Werk eine andere Bremsanlage hat.) Strittig wird es bei Effektlackierung - es kommt auf die Auslieferung an ..... .....alles was belegbar ist könnte, in Absprache mit dem Prüfer und gem. des Prüfkataloges, auch eingetragen werden ... aber wie das in 10 Jahren ist.... das mit dem H-Kennzeichen ist 'ne andere Geschichte - auch Oldies werden im Winter bewegt - man schaue nur auf diverse Veranstaltungen: die Rallye Neige et Glace z.B. bisher habe ich noch keinerlei Nachteile bez. H-Kennzeichen feststellen können - ausser das ich Steuern spare .....