Ich war gerade verwirrt ich hab das so gelernt ;) Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version. Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder-- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen. Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. Heißt theoretisch: Wenn du nen auto mit leermasse 1,5t hast und gesamtmasse 2,0t dann darfst du 1,5t hinten ranhängen sofern das auto das darf ;) Darfst aber kein Zug fahren wo der wagen leemasse 2,5 tonnen hat und gesamtgewicht 3,t und dann nen 2,5 t anhänger das zu viel weil du da dann 2,5t plus 2,5t rechnen musst geht nicht ;) sind mehr als 3,5 tonnen. LG Düd