Nein, eben nicht. Nur wenn eine Not vorliegt. Und bei rotem Kennzeichen kann ich mir gut vorstellen, dass die Polizei etwas genauer nachforscht. Ausserdem ist der Fahrer bei einem nicht zugelassenem Fahrzeug für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich, demzufolge sollten alle fahrtechnisch wichtigen Dinge (mal abgesehen vom Motor) in funktionsfähigem Zustand sein, sonst hätte die Fahrt nie angetreten werden dürfen... Dass solche Aktionen natürlich in 99% der Fälle gutgehen, ist hier nicht relevant... Und mal ganz davon abgesehen, ein Auto 90km weit abzuschleppen tut weder den Beteiligten gut, noch den betroffenen Fahrzeugen. Ausserdem sollte das Zugfahrzeug bei längerem Abschleppen eine AHK haben (um die das Abschleppseil/stange kommt), um erstens den Abschlepp-Haken zu schonen und zweitens die entstehenden Kräfte auf geeignete Weise ins Zugfahrzeug abzuführen...