Habe gerade diesen Link zum Thema gefunden. Entscheidender Punkt: Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen. Das ist in der ganzen EU formell so geregelt. Allerdings frage ich mich, wer das kontrolliert. Du kannst Dich ja zusätzlich bei der britischen Botschaft in Deutschland oder der Deutschen Botschaft in London informieren. In diesem Infoblatt der britischen Botschaft steht leider nichts zum Auto, ist aber sonst ganz nützlich. Scheinwerfer umrüsten macht auf jeden Fall Sinn, sonst blendest Du im Linksverkehr nur den Gegenverkehr. Wo geht's denn hin?