@xmaxer Als erstes würde ich mich da mal von einem Anwalt für Mietrecht oder vom Mieterverein beraten lassen. Die Kündigungsfrist für ihn dir gegenüber beträgt 9 Monate. Bis zum Ende des 5.Jahres wären es auch für ihn 3 Monate, ab dem 6. bis Ende des 8. Jahres verlängert sie sich um 3 auf 6 Monate. Ab dem 9. Jahr kommen nochmal 3 Monate dazu was 9 Monate Kündigungsfrist macht. Ab dem 9. Jahr ist es egal wie lange du da drin wohnst, es sind immer 9 Monate Kündigungsfrist dir gegenüber. Da hast allerdings, egal wie lange du da drin Wohnst, immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Was das Arbeiten in deiner Wohnung angeht brauchst du während deiner Abwesenheit keinen reinlassen. Verschaffen die sich dennoch Zutritt während du nicht da bist ist das Hausfriedensbruch und durchaus Teuer für den Vermieter werden. Was die Mieterhöhung angeht dürfte da ein halbwegs Fähiger Anwalt eine "Missglückte" Ankündigung einer Mieterhöhung draus machen. Berechtigt ist sie bei einer Sanierung des Hauses jedenfalls, allerdings auch nur im Rahmen des Örtlichen Mietspiegels. Während/für die Dauer der Bauarbeiten könntest du evtl. sogar die Miete kürzen wegen Lärm und Dreck. Selbstverständlich darf er SOFORT mit den Bauarbeiten anfangen wobei aber auch die Möglichkeit besteht das er die Zeitlich unnötig rauszögert um dich zum Auszug zu bewegen. Schließlich kannst du nach 3 Monaten raus während er 9 Monate warten muss. Sowas ist eine Art Entmietung wo jeder weiß das es eine ist aber keiner was gegen machen kann. Ist halt ne Rechtliche Grauzone. @ Grafschafter In deinem Fall kommt durchaus eine Mietminderung in betracht. Ich bin ebenso Tierfreund und habe auch einen Hund und mag auch Katzen. Allerdings sind die Hinterlassenschaften von Katzen doch sehr Geruchsintensiv was man nicht hinnehmen muss. Eine Fristlose Kündigung deinerseits halte ich erstmal nicht für durchsetzbar da es kein so Schwerer Grund ist der eine Fristlose Kündigung rechtfertigt. Da würde ich doch mal nen Anwalt/Mieterverein konsultieren. Das sind meine Juristischen Erfahrungen der letzten 2 Jahre in denen ich als Vermieter versuche einen Mieter raus zubekommen. Der Fairnesshalber sei aber gesagt das ich ihn nicht einfach so raus heben will weil mir seine Nase nicht gefällt. Bei mir geht es um Mietrückstände, missachten Eigentums anderer und noch ein paar Sachen. Möglicherweise kommt jetzt auch noch § 263 StGb dazu.