Wie heisst es immer so schön,nichts sagen ist oft ein Schuldanerkenntnis,vor Gericht hättest du sofort Einspruch einlegen sollen,darauf hinweisen das du keine Aussage bei der Polizei zu den Vorwurf gemacht hast,naja das Elektrische SSD macht man ja mit dem FINGER auf,hat bei mir gelangt einen erbosten selbsternannten Rentnerhilfssheriff ins leere laufen zulassen,der Polizist sagte vor Ort nur das es zwar wie der (Stinke)Mittelfinger aussieht,aber auch so sein könnte das ich mit dem Finger das ESSD geöffnet habe.Das ganze wurde nicht weiterverfolgt.In deinem Fall würde ich das so aussagen wie OBEN,sie gegebenenfalls wegen Vorfahrtsverstoss anzeigen,sollte sie nicht einsichtig sein.Letzendlich:VOR GERICHT SCHÖN LOCKER BLEIBEN,nicht gereizt auf das ganze reagieren,weil hier schon wegen der Gegenreaktion ersichlich ist wer hier evtl. einen VOGEL gezeigt hat,hier endscheidet das Verhalten bei der Aussage.So Rechthaberisch wie die wohl ist wird sie sich widersprechen,zumal du bei Ausweichen den Gegenverkehr durch ihr Verschulden gefährdet hast,wird der Richter ihr schon sagen was FAKT ist,wenn überhaubt was kommt.grußRR