Hallo zusammen, eigentlich fast eine überflüssige Frage, aber dennoch stellt sie sich mir: Ich möchte demnächst meinen Roten wieder ausmotten und in den Verkehr bringen. Das Fahrzeug ist seit kanpp einem dreiviertel Jahr eingemottet, durchgehend angemeldet, jedoch sind Tüv und Au im März abgelaufen. Daß mir die Frist zurückdatiert wird, ist mir klar. Ebenso, daß dies nicht ganz legitim ist. Sollte "die Rennleitung mich zu einem bürgernahen Gespräch auffordern," was habe ich zu erwarten? Verwarnunggeld? Bußgeld? Punkte? Oder darf ich bei einem angemeldetem Fahrzeug Überführungskennzeichen verwenden?