Nein, das ist bestimmt nicht das Recht eines jeden LKW-Fahrers! Er wollte nur verhindern, daß Du überholst, bzw. seitlich zu nahe an den LKW kommst. Normalerweise ist das hier "Grober Eingriff in den Straßenverkehr." Ich hatte vor vielen Jahren mal eine ähnliche Situation vor mir: Ein Golf Cabrio wollte rechts innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bis zur Baustelle an einer Kolonne vorbeifahren. Es waren alle bereits auf die linke Spur gewechselt. Etwa 400/500 m war noch Zeit, sich einzuordnen. Da zog ein in der Kolonne fahrender LKW nach rechts, um das Überholen zu verhindern. Allerdings war der LKW eine Idee zu spät: Er drückte der Golf mit seiner rechten Seite gegen den Bordstein. Der Golf wurde erst linksseitig getroffen, dann fuhr er rechts den Bordstein in Richtung Mauer hoch. Resultat: Ein kaputter Golf, eine dicke Öllache auf der Straße, ein völlig verstörter Golf-Fahrer, ein beschädigter LKW, ein LKW-Fahrer ohne Führerschein, ein arbeitsloser LKW-Fahrer mehr. Es steht nicht in der STVO, daß Du nicht fotografieren darfst. Es steht lediglich, daß Du a) kein Handy in der Hand haben darfst und b)jederzeit das Fahrzeug beherrschen mußt. Ansonsten dürfstest Du auch nicht am Lenkrad rauchen, trinken, oder oder oder...