guter tip: geht zum rechtsanwalt, allein das pfandrecht ist so komplex, das hier dazu eigentlich keine aussagen gemacht werden sollten. falls vom pfandrecht gebrauch gemacht worden ist, ist auch den pflichten des pfänders nachgekommen worden? (fälligkeit, androhung des verkaufs,... etc.) die ganze sache ist so dermaßen verquer gelaufen, (gab es einen auftrag zu der 3000,-€ reparatur?) das dies von einem anwalt geklärt werden sollte. nicht das ihr euch nochmal in die nesseln setzt.