wegen dem rot-lasierten: wenn ich damit angehalten werden würde, hätt ich gar nicht so das problem, aber: ich frage mich immer, wie es im schadensfall aussieht. angenommen es bügelt einem jemand hinten rein und der schiebt es darauf, dass man rot geblinkt hat und demzufolge nicht ordnungsgemäß unterwegs war. ergibt sich daraus womöglich mindestens eine teilschuld? genau aus diese überlegung heraus, hab ich an meinem alternativ fahrzeug wieder die originalen rückleuchten dran geschraubt. der dritte im bunde, der käfer, darf sogar offiziell rot blinken, weil er so alt ist - und das tut er somit natürlich auch! grüße andreas