das hat mit h-kennzeichen nix zu tun. es gibt verschiedene reglungen, die baujahr-abhängig sind - wie auch rote blinker. es gibt irgendein stichdatum bezüglich der erstzulassung (ca. 1970), welches es erlaubt, dass ein fahrzeug rot blinken darf. ähnliches gibts für nicht vorhandene gurte und abgasuntersuchung. mein käfer - bj 1965 - darf demzufolge rotblinken, muss nicht zur au und braucht keine gurte. wenn ich grad nicht zu bequem wär, tät ich entsprechende rechtsbelehrende links zusammengooglen. grüße andreas