Zum Inhalt springen

ImpCaligula

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    99
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Bewertungen

    0%
  • Spenden

    0.00 EUR 

Alle erstellten Inhalte von ImpCaligula

  1. Na ja - Chrommodell oder ShadowLine ....... über beides kann man sich streiten - oder auch nicht, ist ja Geschmacksache. Beides ist aber original von BMW und kein "Gedöns". Ich selbst bevorzuge Chrom - das passt aber zBsp bei Diamantschwarz (oder wie bei meinem silbernem) ganz gut. Sein blau *hmmm* - muss zugeben - ich glaub da passen dunkle Absetzungen besser. Und wie gesagt, ShadowLine ist BMW - spricht m.E. also nichts Designtechnisch dagegen.
  2. Na ja - das ist Geschmacksache - aber kann man machen. Hatte auch mal einen e30 mit Shadow und das schaut nicht so schlecht aus. Mein VFL Cabrio ist von Werk aus Shadow - schade, dass Du etwas weiter weg bist - sonst könnten wir tauschen *g*
  3. Sorry, aber da wird Dir niemand helfen können, Deine eigene Entscheidung zu treffen Cabrio ist ne Einstellungssache. Einmal Cabrio - immer Cabrio - sage ich. Ich könnte in einem geschlossenem Fahrzeug (womöglich ohne SSD) garnicht mehr fahren *brrrr*. Aber soviel Spass Cab Fahren auch macht - es hat auch "Nachteile". Ein Cabrio ist lauter Innen. Es zieht manchmal. Es klappert. Für manche sind die meisten Tage zu kalt oder zu heiß, so dass sie effektiv nur 5 Tage im Jahr fahren Und stell Dich darauf ein - machst Du Dein Cabrio schick, dann wäre es eine Sünde es auch im Winter zu fahren (Verschleiß, Salz....). Ein zweites Fhrzg. solltest Du schon haben. Das würde ich an Deiner Stelle überlegen. Aber kauf Dir kein Cab, weil zZt. es nur so wimmelt auf den Strassen mit Cab`s
  4. Sodele....... also war heute Mittag beim Stall und hab unseren Richter gefragt. Wohlgemerkt - das ist ein Richter des OLG Stuttgart. Ich habe ihm den Fall objektiv geschildert - er kennt zudem ja weder die Käuferin noch senfnascher. Ergebnis. Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch privaten Personen bindend! Ohne Wenn und Aber. Außnahme bilden da zBsp nur Immobilien. Was senfnascher und die Dame angeht. Man könnte zwar sagen, sie hat nichts schriftliches zu beweisen, was diese mündliche ABmachung angeht. Aber - aufgrund der wohl getätigten Mails, aufgrund dass sie alleine die Bankverbindung von senfnascher wusste und eine Anzahlung gemacht hat (und sei es nur eine Anzahlung wegen dem Transport) - all dies deutet zu 99% darauf hin, dass es eine Willenserklärung zum Verkauf/Kauf des Fahrzeuges gegeben hat. Senfnascher müsste glaubhaft (!) erklären, dass der ganze Mailkontakt, die Anzahlung, dass dies alles zufällig gewesen sei, die Dame ihn mit jemand völlig anderes verwechsle und er nie ein Auto angeboten hatt. Dies alles müsste er beweisen. Fazit- Humbug. Es lag eine beiderseitige Willenserklärung vor. Kommt es vor Gericht, so "unser" Richter - geht er mit wehenden Fahnen unter. Es ist definitiv, er muss der Käuferin den Wagen ausliefern, wenn sie darauf besteht. Alles Weigern kann nur zu weiteren Kosten führen, welche senfnascher dann auch noch tragen muss. Zu Mathes. Dein Tipp ist vielleicht gut gemeint. Ich habe dies dem Richter auch geschildert - was wenn dem Auto zufällig was passiert?!? Dann gnade Gott, dass senfnascher es beweisen kann, dass dies nun wirklich nachträglich ohne Absicht passiert ist. Ansonsten kann er den Schaden auf seine Kosten gleich wieder richten lassen. So mal eben ausversehen gegen das eigene Garagentor fahren - das riecht stark nach Betrug und wird von den Richtern meist heraus gehört. Also lass den Sch*****. Und darüber gibt es jetzt auch kein Diskutieren mehr - diese Informationen kommen von einem Richter und der sollte die Gesetze kennen
  5. Sorry cabbiman - das stimmt nicht. Auch bei zwei Privatpersonen ist schon alleine eine Willenserklärung (mündlicher Kaufvertrag) bindend. Erlebe das Alltäglich im Stall. Da verkaufen Private an Private Pferde. Natürlich wird später das ganze schriftlich niedergeschrieben. Aber verkauft ist verkauft. Und da muss ich wieder Para zustimmen. Aber sprech nachher eh mal mit dem Richter a.D. - mal sehen, was der meint.
  6. He he he....... klasse! Wobei - niemand sollte Dich überreden, es muss Dir gefallen. Aber ein VFL in der seltenen Farbe! Fast alle Cab`s sind in blau oder schwarz - Du hast eine extrem seltene Farbe. Freu Dich, eine nicht alltägliche Farbe zu fahren.
  7. Wart mal senfnascher........ sende mir mal AUSFÜHRLICH alle Details per Mail an mich. Ich meine damit - bitte nix schönigen!!!! Sonst nutzt das nix. Also rück mal raus mit der Wahrheit - was habt ihr besprochen, was hast Du schon abgemacht mit ihr? Sende es an: post (at) timestheus . de Im Stall bei uns ist ein Richter. Den frage ich immer, wenn es ums Recht geht. War einer der schärfsten Richter hier im Regierungsbezirk und weiß, wie die Richter entscheiden. Den würde ich morgen fragen........ Wenn Du also magst - mache ich das. Dazu brauche ich aber ehrliche Angaben.
  8. Eben. Zudem - es gibt zu viele Indizien, die darauf hinweisen, dass es so einen mündlichen Vertrag gegeben hat. Siehe Mails, siehe Anzahlung. Die einzige Chance. Die Dame regt sich wieder ab und lässt von den Kaufabsichten ab. Oder..... reden! Einfach offen und ehrlich sagen was Sache ist. Und die Situation erklären und sich einigen. Immerhin müsste sie das KfZ ja auch vor Gericht erstreiten. Und ob sie das will? Also, sei nett zu ihr und redet
  9. Nachtrag. Klar - fr was sind Verträge sonst da? Wenn wir beide einen Kaufvertrag abschließen - dann ist der bindend. Egal ob KfZ, Kuh, Haus..... wenn Du mir Deinen "Gegenstand" verkaufst - dann haben wir beide einen bindenden Kaufvertrag gemacht. Sonst kannst Du ja Verträge als unnütz kicken. Und wie gesagt, der Gesetzgeber / die Gerichte unterscheiden nicht zwischen schriftliche und mündliche Verträge.
  10. Gesetzgeber: Im Privatrecht kommt ein Vertrag durch die sog. übereinstimmende Willenserklärung betreffend den Vertragsinhalt zustande, dh immer dann, wenn sich die beiden Vertragsparteien auf Leistung und Gegenleistung einigen. (§ 861 ABGB) Da eine Unterschrift nicht notwendig ist, kann ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden, ja sogar durch bloßes Handeln z.B. wird ein Zeitungskauf in einer Trafik auch "ohne Worte" getätigt. Klar kommt er raus - aber wenn sie stur ist, nicht ohne ihre Hilfe Und dass er sein Auto demoliert - guter Tipp ...... das Auto bleibt sein, auch wenn es am Ars**** ist . Übrigens - einen Motorschaden o.ä. - sie könnte darauf bestehen, dass man sowas nachweist. Kurzum - man muss einfach mit der Käuferrin reden. Alles andere macht keinen Sinn - für beide Seiten nicht.
  11. Woher weißt Du das? Hat der Threaderöffner Dir das gesagt? Wenn ja...... ok..... aber das ist doch auch ein Indiz dafür, dass der Verkäufer mit dem Verkauf seines KfZ einverstanden war. Nochmals - woher hat sie seine Bankverbindung? Und warum sollte sie einen Betrag X einfach aus Lust & Laune überweisen? Dazu noch die Mails - und ich glaube nicht, dass in den Mails nur über das schöne Wetter und den tollen Sommer geschrieben wurde. Vergiss es In den Mails werden 100% Inhalte zu lesen sein, die auf einen Kauf & Verkauf hindeuten.
  12. Ich kann Dir sagen, was ich in so einem Fall machen würde, wenn Du meinst, dass todschweigen das Beste ist Sie könnte ihren Anwalt aufsuchen. Der könnte Dich anschreiben und auf Herausgabe des PKW pochen. Das macht der natürlich nur mit Kosten, die Du dann auch fleißig zahlen darfst. Wenn sie tatsächlich das Fhrzg für einen Weiterverkauf angedacht hat und selbst nun in Lieferschwierigkeiten ist - kann sie sich ein gleichwertiges KfZ kaufen. Muss sie dafür mehr Geld anlegen, kann sie Dir die Differenz berechnen. Stell Dich nicht tod - rede einfach mit ihr. Wenn sie allerdings mit Anwalt & Co droht, stell Dich auf nen heißen Tanz ein. Wenn sie die Karre unbedingt haben will - und das bis zum Ende durchpaukt, wird sie Dein Fhrzg. auch bekommen.
  13. Ein Zitat noch schnell: "Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird." ---- Btw. - überleg es Dir doch vorher, ob Du Dein Auto verkaufst oder nicht. Wäre ich die Käuferin, ich würde auch dicke Backen machen
  14. Ich wette mit Dir - da sie ja nicht irgendeine Phantasiesumme überwiesen hat - haben sich beide sicher über die Höhe der Anzahlung "unterhalten" und auch den Endpreis bei Abholung / Lieferung
  15. Falsch. Ein kleines Bsp gefällig? Pferdehandel. Verkauf mit Handschlag. Vertrag gilt. Mündliche Verträge sind lt. Gesetzgeber gleichzustezen wie schriftliche Verträge. Das sie nichts in der Hand hat? Wieso? Sie kann nachweisen, dass Du das Auto in der und der Ausstattung in Ebay angeboten hast. Sie kann nachweisen, dass sie Dir eine Mail wegen Kaufinteresse gesendet hat. Und der Richter wird fragen - wieso sollte sie Dir Geld vorab überweisen? Glaubst Du der Richter glaubt Dir, dass sie aus Lust & Laune eine Anzahlung Dir überwiesen hat. Und ......... woher zum Henker weiß sie Deine Bankverbindung? Ich wette mit Dir - Ihr beide habt irgendwas per Mail ausgemacht. Sonst hätte sie keine Anzahlung gemacht - zudem - nochmals, woher hatte sie sonst Deine Bankverbindung??? Das alles - Dein Angebot bei Ebay - ihre Anfrage - und Eure Mails wo 100% Sachen drinn stehen wie Endpreis, Anzahlung, Abwicklung - das alles ist ein Indiz, dass ihr Euch Handelseinig wart. Und wie oben erwähnt - auch mündlich ist ein Kaufvertrag nach dem Gesetz gültig. In Deinem Posting steht ja auch - ihr habt verhandelt über das KfZ. Wenn sie darauf besteht hast Du schlechte Karten, falls es vor Gericht gehen sollte.
  16. Richtig gute Samler e30 gibt es erst ab 5000 oder höher Euro. Für 3000 bis 4000 Euro kann man Glück haben, gibt aber mehr "Krücken" als richtig Gute e30 Cabrios. Und dann kaufst Du Dir einen für 5000 Euro - und der Rost versteckt sich trotzdem irgendwo. Lieber ein einigermaßen original für 2000-3000 Euro kaufen und nochmals selbst 1000-2000 Euro rein stecken. Dann weißt Du aber was Du selbst gemacht hast und dass es gut gemacht ist. Außer Du sprühst den Innenraum mit Spraydosen Aber schwierig - habe Dein blau noch nie real gesehen. Ob das wirklich so "schlimm" aussieht?????
  17. Und ich konnte mir die Farbe nicht vorstellen Aber denke bei meinem letzten Thread, der letzte Link, der dürfte die Farbe sein. Hmmm - schwer. Ich konnte mich mit meinem lachssilber auch nicht anfreunden. Mein Wunschcabrio war diamantschwarz mit beigem oder rotem Leder. Geworden ist es ein lachssilbernes mit schwarzem Leder. Nun kommt noch rotes Leder rein und ein rotes Verdeck - dann kann ich mit dem Silber leben. Ich hatte kurzfristig überlegt - das silberne zu verkaufen und ein anderes in Wunschfarbe zu kaufen. Aber es gibt soviel Müll auf dem Markt. Meines hat zwei positive Seiten - Unterboden fast Rostfrei - Motor in bestechend gutem Zustand. Da schluck ich die "silberne Kröte" und freu mich an der guten Basis des Cab. Als ich mit dem gedanken spielte, es gegen ein dkl. Cab zu "tauschen" - habe ich eben solche Lackleichen gesehen - schlecht drüber lackiert und nach 2, 3 Jahren nix mehr Wert.
  18. Da ist noch einer: http://cgi.ebay.de/BMW-316i_W0QQitemZ110007880133QQihZ001QQcategoryZ9801QQcmdZViewItem Hier ganz gut zu sehen: http://mein.auto-treff.com/1190-3.bmw
  19. Ist das nicht schon fast ein Silber? Bei ebay ist auch so einer drinn - da dachte ich, wie kommt der auf blau? Das ist doch silber - oder täusche ich mich da? Und vor lauter hin & her - Dein Cab ist jetzt dieses Cirrusblau?!? Finde ich so auf dem Handyfoto eine klasse Farbe! Aber - ok, das ist Geschmacksache. Das M-Tec Paket ist keine Proll Verspoilerung ...... eine der wenigen Spoiler die beim e30 klassisch passen. Passt scho.
  20. Dann lies einfach mal durch, was Du von Dir gibst - siehe Posting oben. Und dabei geht mir die Hutschnur hoch. Wie gesagt - mir ist hinten genau so einer rein gefahren und am Ende - hat der weder wirklich Reue gezeigt, noch habe ich je mein Geld wieder gesehen. Der Spruch "lieber gehe ich das Risiko ein, dass man erwischt wird ist geringer, als das was man zahlt...." - den find ich einfach nicht witzig. Wenn was passiert - dann zahlt wenigstens die Versicherung - in Deinem Fall zahlst Du - WENN Du das kannst. Und in dem Fall sind die Opfer die Deppen....... und dass fremde unschuldige Menschen möglicherweise die A-Karte ziehen - das ist es Dir wert die paar Euro zu sparen? Ne - sorry - vielleicht denke ich da falsch - aber ich kann den Spruch nicht spassig finden. Zum Thema 100 Euro. Geh zu DEINER jetzigen Versicherung - wenn Du da einen guten Kontakt hast und denen glaubhaft versichern kannst, dass das Auto später auch "richtig" auf die Versicherung zugelassen wird, zahlst DU bei der Versicherung keinen Cent - sondern nur das Geld für die Schilder und die Anmeldung 5-Tageskennzeichen. Hat meine auch gemacht. Und nochmals sorry - wenn Du Spass haben willst - dann kostet das eben. Am WE hast Du auch Spass in der Disco - säufst einen weg. Der Spass dürfte den gleichen Preis haben wie das 5 Tages Kennzeichen .... also - trink am WE ein paar Bananenweizen weniger und schon kannst Du mit Deinem BMW cruisen
  21. Sowas hier: http://www.autoscout24.de/home/index/detail.asp?ts=7933679&id=go3ukjihfma&source=as24_inseratsg_detail_ueberschrift&TFCA=55281.44
  22. Klar, kann jeder machen mit seinem Wagen, was er will. Wäre ja auch schlimm, wenn nicht. Von mir aus, kann er den Wagen auch mit Lack walzen ................ Fakt ist aber - einfach mit ner anderen Farbe drüber lackieren, dann noch Teile auslassen - dann am besten den Innenraum auch noch mit einer Spraydose lackieren - das ist alles Pfusch. Punkt. Fakt ist - durch genau eine solche Aktion wird Dein Wagen nicht mehr Wert - nein er ist gleich mal ein paar Euro billiger geworden. Nach ein paar Jahren kommt dann der alte Lack wieder zum Vorschein. Und wo das endet wissen wir doch auch - ne abgegammelte Karre. Schade darum - aber sicher, da hast Du recht, muss jeder für sich entscheiden. (Aber schon alleine - an der Tanke die Haube auf zu machen und man sieht die andere Farbe......... *grrrrr* *schüttel*)
  23. Sorry........ absolut KEIN .... nada..... niente Verständiss für so eine s****dumme Einstellung. 1) Wenn Dir das Geld zu viel ist - kauf Dir ein preiswerteres Auto und steck das Geld in entsprechende Versicherungs & Zulassungsgebühren. 2) Das Geld für ne anständige Zulassung (mir geht es um die Versicherung Deines Fahrzeuges!) ist Dir zu teuer? Aber für ne Neulackierung (anderer Thread) reichts dann aber? Junge Junge......... Vor langer Zeit ist mir so ein ***** wie Du hinten auf meinen heute alten Benz gefahren. Folge. Habe ich am Ende alles selber zahlen dürfen - weil der ***** keinen Versicherungsschutz hatte - aber dann auch keine Kohle um meinen Schaden zu bezahlen. Wenn es nur bei Blechschaden bleibt und Du damit andere schädigst. Wenn Du Dir auf Deiner kleinen Spritztour das Hirn einfährst (Du möchtest die Karre ja mal so richtig ausfahren...... krass und dann auch ohne VS). Wenn es also nur Dein Hirn wäre, dass im Graben liegt - dummerweise bleiben solche wie Du meist unverletzt und es ist "nur" der Vater, der dann seine 1/2 Familie verloren hat - oder der Junge, der dann im Rollstuhl sitzt..... Geld bekommen die eh nicht, denn Du kannst die Kohle Dein Leben lang eh nicht bezahlen....... mann mann mir geht bei sowas die Hutschnur hoch. ----- Und nun noch ein paar Fakten für Dich. Ohne Unfall. Fahren ohne Versicherungsschutz. Strafanzeige mit Strafverfahren! 6 Punkte Flensburg. Max. 180 Tagessätze Strafe. Freiheitsstrafe bis 1 Jahr. Und Du zahlst die Gerichts & Anwaltskosten. Real - rechne mal mit 30 Tagessätzen (meinst um die 1000-2000 Euro), die 6 Punkte plus Kosten für Deinen Anwalt und dem Gericht. Fahren mit dem Nummernschild eines anderen. Straftat nach Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Dazu kommt das missbräuchlichem Herstellen, Vertreiben oder oder Ausgeben von Kennzeichen (§ 22 StVG) Folgen. Für beide Paragraphen jeweils bis zu einem Jahr Haftstrafe (selten). Strafverfahren mit Geldstrafe (sicher datt). 6 Punkte Flensburg. Fahrverbot (auf jedenfall). Entzug der Fahrerlaubnis (sehr wahrscheinlich). Geldstrafe liegt über dem o.g. Verstößen. In beiden Fällen........ stupid!
  24. Tja wie wäre es, wenn Du einfach mal Deine Versicherung frägst. Oder auf die Webseite Deines LaRa schaust - oder - oh graus - einfach mal dort anrufst??? Zudem - wurde schon zig mal in dem Thread erklärt. Doppelkarte für 5 Tages Kennzeichen holen. Auf`s LaRa gehen und dort 5 Tages Kennzeichen holen. Dann Schilder einpacken. Zum Auto schippern (Zug?). Schilder am Auto montieren - rote Karte* ausfüllen. Nach hause fahren und Auto richtig anmelden. Kosten? Fixpreise für 5 Tages Kennzeichen bundesweit. Kosten für Schilder und Versicherung variieren. Teuer wird es, wenn die Versicherung des 5 Tages Kennzeichen nicht Deine Versicherung "der Zukunft" ist - dann langen die mitunder ziemlich zu. Daher ist eine genaue Preisangabe unmöglich, wobei wir wieder bei der Eigeninitiative sind - frag einfach mal jemanden, der die Dinger ausgibt *smile*. *Was die rosa Karte angeht. Ich würde die ausfüllen. Es geht immer alles gut, bis was passiert. 5 Tages Kennzeichen KfZ werden gerne kontrolliert. Ich auch schon mal - mit nicht ausgefüllter Karte. Nur mit Mühe und Not konnte ich den Polizisten überzeugen - dass ich das erste Mal es nicht genauer wusste. Eine Anzeige wegen Fahren ohne Versicherung gibt sowas.
×
  • Neu erstellen...