Cucumber, ich glaub´, wir müssen mal Erfahrungsaustausch betreiben . Ich denke, wir haben beide schon ziemlich viel erlebt, was so Streitereien angeht. Auf Gericht war ich von Berufs wegen schon oft, täglich erlebt man in dem Bereich Dinge, die glaubt man zunächst gar nicht... Schlußendlich sehe ich es so, dass ein Rechtsgeschäft entweder reibungslos abläuft, oder einer der Vertragspartner muss rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Derjenige, der dabei im Recht ist, wird auch Recht bekommen. Er muss halt schauen, dass er genügend Beweise (Schreiben, Titel, etc. pp) vortragen kann, die seine Aussagen stützen. Entscheiden muss im schlimmsten Fall dann ohnehin ein Gericht. Je mehr man vorweisen kann und sein Anspruch substantiieren kann, umso bessere Karten hat man - und auch Erfahrung! Ob ich nun ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein verschickt habe, ob der Antragsgegner das Schreiben wirklich erhalten hat oder nicht, ob er den Inhalt des Schreibens bestreitet oder nicht, das alles sind ín erster Linie Formalismen, letzten Endes kommt es immer drauf an, dass der, der im Recht ist, sein Recht beweisen muss. Behaupten kann der "Gegner", was er will - doch kommt es zum Gericht, muss er alles beweisen, und zwar jede einzelne Aussage. Dies wird er in Ermangelung Tatsachen begründender Beweismittel nicht können.