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EnemyMind

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  1. Ja coole Idee! Dank dir greetz EM
  2. Hab das gleiche Problem die E34 Teile auch nicht mehr zu bekommen. Selbst der Nachrüstsatz vom E34 ist nicht zu bekommen, kann da evtl. jemand helfen? Was gibt es denn als Alternative von BMW, die Fiesta Teile will/kann ich nicht einbauen, da ich derzeit keine Gewindebohrer usw. habe (Danke noch mal an den der meinen Werkzeugkoffer geklaut hat! Man sieht sich immer zwei mal im Leben )
  3. Den werde ich noch mal durchmessen bevor ich mich an den Motor mach! THX
  4. Moin zusammen, hab durch den Regen gestern mein Gebläse auf Stufe 4 laufen lassen und den Schalter so stehen lassen, Auto aus gemacht und als ich wieder los wollte tat sich nix mehr. Von Stufe 1-4 nada ! Hab die Sicherungen 10 und 20 gecheckt und gewechselt, sind aber beide OK gewesen! Und da sich gar nix mehr tut würde ich den Wiederstand und evtl auch einen Kurzschluß ausschließen. Wo sitzt denn der Motor von dem Gebläse, und wie komme ich da ran? (Bild währe schön ) Hat sonst wer noch ein paar Tips? greetz EM
  5. Habe genau das gleiche Problem! Darauf hin habe ich beide Motorlage gemacht, die Tonnenlager sind neu, neue Dämpfer incl. Domlager, Kupplung ist auch neu! Hardyscheibe sieht gut aus, Getreibe ist auch IO und wackelt auch nicht bei Lastwechsel! Wenn ich einen "Berg" hinauffahre ist das Ruckeln beim Gas "spielen" nicht so stark, bis fast gar nicht vorhanden! Auf ebener Strecke um so mehr, und natürlich beim Anfahren! Fühlt sich an als ob irgend wo Spiel ist ("Toter Gang" wenn das einem Metaller was sagt!?). Diff hatte ich gecheckt, abgerissen von der Achse ist es wohl nicht (hatte nur einen kleinen Kuhfuß zum Testen) Was kostet es denn ein Difflager zu wechseln??? greetz EM
  6. Hab auf 30.de folgendes gefunden: DIY -> Motorraum -> Gebrochene Ventilfeder tauschen http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01308/01.jpg Greetz EM
  7. Wo orderst du die Dämpfer?
  8. Von O bis O !!! Von Oktober bis Ostern!!!
  9. Reifen mit mehr Halt, bitteschön!!! http://www.bridgestone.de/filelibrary/German/Germany/Corporate/Press_Room/Pressemitteilungen/Unternehmen/2007/F1SnowTyre_Reifen405Pixel.jpg
  10. Das währe mir trotzdem zu teuer, die Lager haben mich jetzt ~25 Euro gekostet, und die Bühne kostet mich 9 Euro/Stunde. Die knapp 50 Teuronen spar ich mir lieber, und man kommt vom Sofa runter! greetz EM
  11. ICh mach dann gleich alles zusammen, wenn die Pendelstützen ab sind kann ich auch gleich den ganzen Stabi samt der LAger abbauen, macht glaube ich mehr sinn! greetz EM
  12. hier gehts um den kofferraumdeckel und net um den verdeckkasten trotzdem danke... Jup der geht wohl voll auf meine Kappe
  13. Man soll sich das Leben ja nicht schwerer machen, als es eh nicht ist! Dann werde ich noch mal ein paar Bleche besorgen, was kosten eigentlich neue Pendelstützen für VA und HA? greetz EM
  14. Und lass blos die Finger davon die Reifen zu tauschen. Wenn das schon in der Zeitung steht... du machst dich nur unglücklich, wenn das raus kommt! Das Auto gehört zum Tatbestand (wg. der Körperverletzung; Körperverletzung=Straftat!), die Polizei hätte es auch für einen bestimmten Zeitraum beschlagnahmen können, um den Sachverhalt lückenlos zu klären, aber da sie es nicht getan haben, c'est la vie! Ich hoffe mal das du aus der ganzen Sch..., die für dich leider noch nicht zu Ende ist, gelernt hast! So eine Erfahrung sollte man nicht noch mal machen! Entschuldige dich noch mal persönlich bei den Leuten, macht echt mehr Eindruck und du kannst evtl. Einfluß auf eine evtl. bevorstehende Zivilklage nehmen. Gibt immer wieder A...löcher die das ausnutzen!, um die Leute ferig zu machen, oder um Kohle raus zu holen!
  15. Sind da evtl. Dämpfer vom Autositz drin, die haben glaube ich >500N und passen auch nicht so doll von der Aufnahme her. Das Auge von so einem Dämpfer ist etws größer, als das vom orginal Verdeckkastendämpfer!
  16. Wie muss ich die Stabilager VA & HA tauschen? Müssen dazu die Pendelstützen vorher ab oder geht das auch ohne? So wie ich das gesehen habe sind die geschraubt und eingeschoben! Sollten die Schellen der Gummilager erneuert werden oder kann ich die alten benutzen? Thx EM
  17. Hab die Bilstein mit normalem M-Tech Fahrwerk drin, mir gefällt es und zur Not kann ich ja auch noch bis 40 tiefer gehen! Und für 390 Euro kann man nicht meckern! EM
  18. Hier mal ein Auszug: Quelle: FAQ: Wann ist die Betriebserlaubnis erloschen? Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden. Änderungen können nur durch: - Veränderungen an Bauteilen - Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder - Entfernen von Bauteilen vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen. ....
  19. Na ja verlassen würde ich mich nicht drauf! Hast du einen Unfall und die bemerken das, dann ist der A.... ab! Kann zum erlöschen der Beriebserlaubnis führen, und dann zahlt keine Versicherung!
  20. Das solltes du tun, macht ein gutes Bild, mach bei denen aber keine Angaben zur Sache, kann alles gegen dich verwendet werden!. Schalte so schnell wie möglich einen Anwalt ein, der darf Akteneinsicht nehmen (du nämlich nicht) und da steht drin was mit den Reifen ist! Den Gutachter kannst du Zeitlich auch vertrösten, wenn dein Anwalt noch Zeit braucht! Geht ja nur um die Höhe deines Schadens.
  21. Du könntest Probleme mit Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c) bekommen! Normaler weise sagt man ja von O bis O (Oktober bis Ostern) soll man als Sicherheit Winterreifen fahren! Ich drück dir die Daumen das da nix nach kommt! Quelle: http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_27.html Rubrik 153: Ordnungswidrigkeitenrechthttp://www.rechtstipps.net/skartei.png Unfall in der Probezeit? Diese Folgen haben Verkehrsverstöße für den Führerschein „auf Probe“, Rechtstipp von RA Gregor Völtz Als Fahranfänger zeichnen Sie sich in den Augen des Gesetzgebers durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Deswegen hat der Gesetzgeber die sogenannte Probezeit eingeführt, in der sich der Fahranfänger bewähren soll und in der Verkehrsverstößen mit besonderen Maßnahmen begegnet wird. Läuft alles „gut“, dauert die Probezeit zwei Jahre, gerechnet ab der Erteilung der Fahrerlaubnis, d.h. der Aushändigung des Führerscheins. 1. Spezifische Folgen von Verkehrsverstößen während der Probezeit, § 2a Abs. 2 StVG: Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden. a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG. b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) abgezogen. c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. 2. Übersicht über die Einstufung der einzelnen Verkehrsverstöße: a) schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie A) sind folgende Straftaten nach dem StGB: - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142) - Fahrlässige Tötung (§ 222) - Fahrlässige Körperverletzung (§ 229) - Nötigung (§ 240) - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b) - Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c) - Trunkenheit im Verkehr (§ 316) - Vollrausch (§ 323a) - Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c) folgende Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG): - Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21) folgende Straftaten nach den Pflichtversicherungsgesetzen: - Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) sowie Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24und 24 a des StVG: das sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften betreffend - den Abstand, - das Rechtsfahrgebot, - die Geschwindigkeit, - das Überholen, - die Vorfahrt, - das Abbiegen, - das Wenden, - das Rückwärtsfahren, - die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen, - das Verhalten an Bahnübergängen, - das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulbussen und Fußgängerüberwegen, - die übermäßige Straßenbenutzung, - das Verhalten an Ampeln und Stopschildern, bzw. gegenüber den Haltzeichen von Polizeibeamten - Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis - Verstöße gegen §24 a StVG (Alkohol, berauschende Mittel) - Verstöße gegen das Befördern von Fahrgästen ohne Fahrgastbeförderungserlaubnis oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen b) weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie B) sind - Straften nach dem StGB soweit sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden und nicht unter a) aufgeführt sind, sowie - fahrlässige Tötung und Körperverletzung, - Straftaten nach § 22 StVG und - Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, soweit sie nicht oben unter a) genannt sind 3. Sonstige Folgen von Verkehrsverstößen in der Probezeit: Hinsichtlich der Anordnung eines Fahrverbots, den Bußgeldregelsätzen und der Punkte in Flensburg gibt es während der Probezeit keine Besonderheiten zu beachten. Dies richtet sich nach dem „normalen“ Bußgeldkatalog und unterscheidet sich nicht von dem, was auch Fahrer außerhalb der Probezeit zu erwarten haben.
  22. Das kann nicht ganz stimmen, bei meinem Cab 318i war das Teil von Anfang an drin! BJ´92 Diese Diebe, die gehören erschossen sowas einem BMW an zu tun. Können die sich keinen Stern klauen, wie wir früher?
  23. Was ist denn das für eine Reifengröße? Ich wusste noch gar nicht, daß es für Traktoren auch Niederquerschnittsreifen gibt. da hab ich ja mal wieder voll rein gegriffen Aber bekanntlich kommt es ja nicht auf die Größe an... stimmt aber nicht! http://www.landwirt.com/ez/ezuser/userbilder/13b341add5683ce0e70a776a158ab939.jpg
  24. Als Ungebüter wirst dann pro Seite ca. 2 Stunden brauchen, da nicht immer gleich alles klappt, oder mal was fest ist. Ohne Bühne würde ich das aber nicht machen, das geht einfach zu dolle auf Kreuz!
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