Weiterhin besteht das Problem, dass diese LED keine E-Zulassung haben und somit am Kfz nichts verloren haben. Eine E-Zulassung erkennt man daran, dass ein E-Zeichen auf der Fassung eingeprägt ist. http://www.lennestar.de/images/lupe.gif http://www.lennestar.de/images/exclaim.gif Kleine Info zu den LED-Rückleuchten: Dies sind keine LED-Lampen, sondern komplette Leuchteneinheiten, da besteht der Blinker nicht aus einer einzelnen LED-"Birne", sondern aus einem größerem Leuchtenfeld mit mehreren einzelnen LED, die auch noch in verschiedene Richtungen "zeigen", damit die vorgeschriebene Abstrahlfläche, Abstahlwinkel und Abstrahlhelligkeit eingehalten werden. Diese Leuchten (nicht LED-Lampen) sind zulässig, zumindest wenn sie ein E-Zeichen haben und diese nicht getürkt ist. Sowas ist aber überhaupt nicht vergleichbar mit einer einzelnen LED-Lampe, die man als Austauschteil einer Glühlampe benutzt. Aber ich gehe auch davon aus, dass sich irgendwann da etwas tun wird.