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LE5RL

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  1. Elektrische Parkscheibe Die Benutzung einer Parkscheibe mit eingebauter Uhr kostet 5 Euro, dazu kommen dann noch ggf. die Gebühren für eine Überziehung der Höchstparkdauer. Fehlende Parkscheibe Laut Bußgeldkatalog: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) - 5 Euro
  2. form - geber
  3. @ Marlok Schlechtes Gewissen? http://www.lennestar.de/images/pale.gif http://www.lennestar.de/images/happy.gif
  4. http://www.lennestar.de/images/dumm.gif http://www.lennestar.de/images/frech.gif
  5. Weiterhin besteht das Problem, dass diese LED keine E-Zulassung haben und somit am Kfz nichts verloren haben. Eine E-Zulassung erkennt man daran, dass ein E-Zeichen auf der Fassung eingeprägt ist. http://www.lennestar.de/images/lupe.gif http://www.lennestar.de/images/exclaim.gif Kleine Info zu den LED-Rückleuchten: Dies sind keine LED-Lampen, sondern komplette Leuchteneinheiten, da besteht der Blinker nicht aus einer einzelnen LED-"Birne", sondern aus einem größerem Leuchtenfeld mit mehreren einzelnen LED, die auch noch in verschiedene Richtungen "zeigen", damit die vorgeschriebene Abstrahlfläche, Abstahlwinkel und Abstrahlhelligkeit eingehalten werden. Diese Leuchten (nicht LED-Lampen) sind zulässig, zumindest wenn sie ein E-Zeichen haben und diese nicht getürkt ist. Sowas ist aber überhaupt nicht vergleichbar mit einer einzelnen LED-Lampe, die man als Austauschteil einer Glühlampe benutzt. Aber ich gehe auch davon aus, dass sich irgendwann da etwas tun wird.
  6. Grundsätzlich sind alle Leuchtmittel ( Scheinwerfer oder Blinker ) einer Bauartgenemigung durch das KBA zu unterziehen. http://lennestar.de/images/lupe.gif Allso selber basteln scheidet da aus ! Es gibt verschiedene Bauvorschriften für KFZ Leuchtmittel, um nur einige zu nennen http://lennestar.de/images/arrow.gif Transmission http://lennestar.de/images/arrow.gif Abstrahlwinkel http://lennestar.de/images/arrow.gif Materialeigenschaft etc. Die Bauartgenehmigung besagt halt bei den Scheinwerfern des E30s, dass das Standlicht 12V/5W betragen muss. Würde man nun diese Scheinwerfer "umbauen" und die normale Standlichtbirne gegen eine LED tauschen, so wäre das nicht im Sinne der Bauartgenehmigung.
  7. Wie schon geschrieben, sind andere Farben, wie die in der StVZO aufgeführten (vorne weiß und Blinker gelb), ohne Ausnahme im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit (25 Euro "Unvorschriftsmäßiger Zustand"). Je nach der Schwere des Falles einer unzulässigen Beleuchtung kann sogar die Betriebserlaubnis erlöschen (50 Euro und 3 Punkte). Falsche Farbbeleuchtung wird übrigens als erheblicher Mangel eingestuft. Das bedeutet, daß die Prüfplakette bei einer Hauptuntersuchung nicht erteilt werden würde. Andere als die zugelassenen Farben, dürfen übrigens nirgends verwendet werden, wo sie eine Ausenwirkung haben. Eine blaue Innenraumbeleuchtung, die während der Fahrt eingeschalten werden kann und nach außen hin sichtbar ist, ist ebenfalls unzulässig.
  8. Hahaha... wie geil http://www.lennestar.de/images/lol.gif
  9. Zusatz-Tank
  10. Doch Evo.... denke nur an sowas.... http://www.lennestar.de/images/stupid.gif
  11. Wenn doch, würd ich mal zum Arzt gehen! :D:D
  12. Ja genau... immer auf die Kleinen! Es werden auch noch SEHR gerne andere Vorschläge angenommen!!!
  13. Wir schweifen schon wieder ab...
  14. "Wir haben einen Broken Arrow, das ist der Code für eine verlorene Atom-Bombe" - "Was beunruhigt mich jetzt mehr, dass sie weg ist oder das es so oft passiert das wir schon einen eigenen Code dafür haben?"
  15. Das ist natürlich die beste Band der Welt "Die Ärzte" Das Lied ist aus dem Album "Planet Punk"
  16. @ touringtreiber
  17. Außerhalb einer geschlossener Ortschaft: Bußgeld: 275,00 Euro Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro 4 Punkte in Flensburg 2 Monate Fahrverbot Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft: Bußgeld: 300,00 Euro Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro 4 Punkte in Flensburg 3 Monate Fahrverbot Werte gelten für ein PKW, Krad oder sonstiges Kfz bis 3,5t
  18. Wer suchet der findet... Wie heißt es doch so schön? Raubkopierer werden mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft! Die Plakate haben den gleichen Effekt wie diese "Drohungen" auf Zigarettenschachteln... Ein Manta hat schon irgendwas, und wenn es nur der schlechte Ruf ist... Glaube da gab es früher auch nur "love it or hate it".
  19. Da es in letzter Zeit öfters vorkommt, dass Fragen bzgl. irgendwelcher Genehmigungen des TÜVs oder der Polizei auftreten, wäre es vielleicht ganz interessant ein neues Forum "TÜV & STVZO" (ist jetzt nur erster Gedanke) zu eröffnen. Dort können dann Fragen gestellt werden die sich um die Straßenverkehrszulassung und sonstiges drehen. Eventuell könnte man da auch noch sowas mit reinpacken, wie "Ich bin mit 25 zu schnell geblitzt worden, was jetzt?"... Oder man erstellt einen Thread in dem alles erklärt wird und packt den in die FAQ. Pro - Contra?
  20. :applaus: So siehts aus!
  21. Mhm... Andere Threads werden geschlossen, weil sie "unsinnig" sind und sowas bleibt offen?? Will ja nicht den Spaß verderben, aber jeder Post kostet Webspace und Traffic.
  22. Bin mal auf die Reaktion gespannt... :D Ein E30 als Streifenwagen...
  23. Aber jetzt bist du um eine Erfahrung reicher! Mit viel Geduld kriegt man alles hin..
  24. Ich hab auch noch ein paar. Vielleicht kann man ja welche auswechseln Da es nicht möglich ist mehr als 10 Anhänge hochzuladen, habe ich sie mal in ein ZIP-Archiv gepackt. Dieses Smilies sind größtenteils animiert. Finde da sind eventuell noch welche bei die man gebrauchen kann... Smilies.zip
  25. Ich finde da fehlt irgendwie der Kontrast. Alles eine Farbe, sprich alles schwarz, sieht nicht aus und es wirkt irgendwie "langweilig". Ich persönlich würde auch die normalen Scheinwerfer nehmen und eine Chromniere, denn dann kommt da ein bißchen Leben rein. Zusammen mit den Felgen säh das bestimmt besser aus.
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