Ein wenig Vorsicht ist schon angebracht. Das Fehlen (ausdrücklich) zugesicherter Eigenschaften berechtigt den Käufer zu Wandelung oder Minderung. Nach aktuellem Recht haftet der Verkäufer auch für Sachmängel, die die Eignung des Gegenstandes zum vorgesehenen Gebrauch wesentlich einschränken. Die zugesicherten Eigenschaften stehen in Deinem Inserat und im Kaufvertrag. Da weißt Du selbst am Besten, was Du reingeschrieben hast. Ein Bastlerfahrzeug ist, wie die Bezeichnung schon sagt, zum Basteln ... Sachmängelhaftung eher zu verneinen. Oder hat er gesagt: Er kauft es zum ständigen Fahren und Du hast geantwortet: Geht problemlos. Dann allerdings ... Das 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen kann er sich bei Privat-Privat allerdings in die Haare ....