Du kannst ihm das Auto auf den Hof stellen und Wandelung verlangen. Denn: Es fehlt eine wesentliche Eigenschaft am Kaufgegenstand: Die Allgemeine Betriebserlaubnis. Damit ist das Auto für Dich unbrauchbar, der Kaufvertrag damit nichtig. Darüber hinaus stellt der kleinere Motor einen versteckten Mangel dar. Hierfür hast Du (ich meine) sechs Monate Zeit, diesen dem Verkäufer anzuzeigen. Dazu kommt das (arglistige?) Verschweigen. Das ist ganz nahe am Betrug, dafür interessiert sich die Staatsanwaltschaft. Geh hin und mach es rückgängig.