2.2 Die Netzwerkverfügbarkeit beträgt mindestens 99% im Jahresmittel bis zum Übergabepunkt an das Internet. Wenn wir 3,65 Tage bzw 87,6 Stunden bzw 5.256 Minuten keinen Empfang hatten, gilt die Leistung als nicht erbracht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von Keyweb erbrachten Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Keyweb liegen. Hat Dich keyweb auf irgendetwas ausdrücklich hingewiesen?? Dies betrifft insbesondere Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche außerhalb des Einflusses von Keyweb liegen, nicht oder nur eingeschränkt zu erreichen sind. Keyweb ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes und der Netzintegrität zu gewährleisten. Keyweb ist daher berechtigt, vorübergehend den als Ursache festgestellten Server vom Netz zu nehmen oder die Leistung zu beschränken. Hat Dich keyweb über solche Sachverhalte informiert? 2.3 Um die garantierte Verfügbarkeit gewährleisten zu können ist es nötig, regelmäßig Wartungsarbeiten an der Netzinfrastruktur durchzuführen. Zu diesem Zwecke kann Keyweb ihre Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken. Maßgeblich ist, diese Arbeiten im Sinne des Kunden zu planen und durchzuführen. Wenn dies bei längeren Arbeiten nicht möglich ist, wird Keyweb den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung unterrichten. Sollte dies bei unvorhersehbaren Ereignissen nicht sofort möglich sein, ist Keyweb berechtigt, den Kunden erst dann umfassend zu informieren, wenn eine Unterrichtung keine Verzögerung der Beseitigung der Einschränkungen zur Folge mehr hat. Wurdest Du hier entsprechend unterrichtet? Wenn Du Sachverhalt 1 mit ja und die Fragen 2 bis 4 mit nein beantworten kannst, bist Du berechtigt, die Zahlungen einzustellen und ggf. Schadenersatz zu fordern. Hierbei sollte natürlich eine gütliche Einigung bevorzugt werden, sonst dreht man uns noch den Saft ab ...