Du machst natürlich auch jährlich Deine Einnahmenüberschussrechnung und gibst den Saldo im Rahmen Deiner persönlichen Einkommensteuererklärung mit an, nicht wahr? Falls nicht, pinkelt Dir "das Amt" doch schon einmal lauwarm am Bein herunter ... ok, nicht die Umsatz-, sondern halt die Einkommensteuerstelle. Per Saldo halte ich es etwas für übertrieben, wegen Belästigungen vom Nachbarn einer gemieteten Einrichtung "einfach nen "()" Nebengewerbe" aufzunehmen. Die Pflichten, die Du Dir damit u.U. aufhalst, stehen in keinem Verhältnis zum Ärger mit einem nur lästigen Nachbarn. Erst Recht, wenn der Nachbar nur Luft pumpt ...