Wo steht das? Ich habe bisher nur sowas hier gefunden, was kein generelles Verbot darstellt, für Kennzeichenhalter schon einmal überhaupt nicht: Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen". Edith sagt eben, dass das für die sog. "Bull Bars" gelten soll.